Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-23
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-23
Wortprotokoll
Die Fassung, die von Ihrer Kommission beantragt wird, betrifft zwei Einschränkungen bzw. Probleme. Beide sind von Herrn Brändli aufgezeigt worden. Zum einen entfällt - unseres Erachtens versehentlich - der Rechtsanspruch bei den Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs. Hierzu schlägt Herr Brändli eine Korrektur vor, der zugestimmt werden kann, sofern Sie der Fassung Ihrer Kommission zustimmen wollen. Zum andern - auch diese Problematik wurde von Herrn Brändli aufgezeigt - wird es nach der Fassung der Kommission, anders als nach der Fassung von Nationalrat und Bundesrat, nicht möglich sein, nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens an den Zivilrichter zu gelangen und so die Beseitigung der Benachteiligungen zu verlangen. Dies würde nur im Rahmen des Geltungsbereiches des Gesetzes möglich sein, d. h. bei Bauten, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auch tatsächlich erneuert, aber nicht so angepasst worden sind, wie sie gemäss dem geltenden Gesetz hätten angepasst werden sollen. In diesem Sinne wird das Anliegen der Behinderten durch die Fassung des Bundesrates bzw. des Nationalrates also viel besser berücksichtigt.
Ich beantrage Ihnen, bei dieser Bestimmung dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat und nicht dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.