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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-23

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Nach Ihrem Votum, Herr Ständerat Minder, fürchte ich, dass ich Sie nicht mehr werde überzeugen können. Sie verlangen ja, dass Unternehmen in der Schweiz keine ausländischen Arbeitskräfte mehr rekrutieren dürfen, solange die Arbeitslosenquote mehr als 3 Prozent beträgt.

Sie haben aber jetzt selber gesagt, es werde kaum rekrutiert. Das ist ja auch, wenn wir jetzt auf diese Woche des Abstimmungskampfs um die Begrenzungs-Initiative zurückschauen, etwas der Streit oder vielleicht auch etwas die Meinungsdifferenz. Ich habe immer betont, auch namens des Bundesrates, dass Zuwanderung zum Arbeitsmarkt konjunkturabhängig ist: Wenn mehr Stellen geschaffen werden, dann gibt es mehr Bedarf, möglicherweise auch mehr Bedarf für ausländische Arbeitskräfte. Wenn Stellen abgebaut oder weniger Stellen geschaffen werden, gibt es unter Umständen weniger Bedarf.

Ich möchte hier keine Zahlen nennen oder Prognosen wagen. Wir wissen, dass die Konjunkturprognosen jeweils schon unter den Instituten in sogenannt normalen Zeiten unterschiedlich sind. Jetzt mit Corona ist die Lage sehr unübersichtlich, nachdem die Infektionszahlen in der Schweiz, aber auch in den umliegenden europäischen Staaten wieder steigen und wir nicht wissen, was das auch in Bezug auf die Wirtschaft genau zur Folge hat. 50 oder 60 Prozent des Wirtschaftsgeschehens in der Schweiz hängen nämlich vom Ausland ab, weil wir sehr exportorientiert sind. Die Konsumentenstimmung, die Sie angesprochen haben, ist gut; sie ist eigentlich besser als erwartet. Offensichtlich hat der Lockdown zu einem gewissen Nachholbedarf geführt.

Aber natürlich sorgt sich der Bundesrat auch, wenn er die Nachrichten aus der Wirtschaft hört, dass Stellen gestrichen werden. Zum Teil ist es wahrscheinlich Corona-bedingt, zum Teil strukturell bedingt, zum Teil hat es damit zu tun, dass vielleicht im Ausland die Absatzmärkte wegbrechen. Es dürfte sehr unterschiedlich sein. Auch sind nicht alle Branchen betroffen. Sie wissen, dass vor allem natürlich der Tourismus, die Gastronomie und exportorientierte Branchen leiden, weil eben gerade die Märkte nicht mehr gleich erschlossen werden können.

Nun, ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat hat die Personenfreizügigkeit während des Lockdowns eingeschränkt. Wir haben sie sistiert, Sie können sich daran erinnern. Es war aber trotzdem wichtig, dass die Grenzgänger immer in die Schweiz kommen konnten. Das wird halt auch in Zukunft so sein. Selbst wenn die Arbeitslosigkeit steigen sollte, wird es Branchen geben, wo Sie immer gewisse Spezialisten brauchen und diese vielleicht auch im Ausland rekrutieren müssen. Gerade im Gesundheitswesen können Sie die Leute, die Sie brauchen und die auch qualifiziert sind, nicht über Nacht herbeizaubern.

Ich erinnere nochmals daran, dass in der Romandie in den Spitälern 20[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger und im Tessin 4000 gearbeitet haben. Hätten sie nicht kommen können, hätten wir die Versorgung hier nicht so aufrechterhalten können. Wir müssen ja darüber sprechen, dass der Kanton Genf der meistbetroffene Kanton der Corona-Pandemie war. Dann war auch die Waadt sehr betroffen und natürlich das Tessin.

Der Bundesrat ist aber, und da bin ich mit Ihnen einer Meinung, klar der Auffassung, dass die Unternehmen in der Schweiz auch in der Pflicht stehen, zuerst Schweizer - oder Inländer, sagen wir einmal, einfach Personen, die sich bereits in der Schweiz befinden - einzustellen. Er lehnt aber eine fixe Grenze, so wie Sie sie festlegen wollen, eine Arbeitslosenquote, im Gesetz ab.

Ich möchte Sie deshalb bitten, die Motion abzulehnen.

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