Müller Damian · Ständerat · 2020-09-23
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Es waren noch drei Pendenzen für die Einigungskonferenz, welche wir gestern Vormittag abgehalten haben, offen. Es betrifft dies Artikel 38gquater - das ist die Thematik der Businessjets -, dann Artikel 39 Absatz 2, wo wir ebenfalls noch eine Ergänzung gemacht haben, und die Artikel 52 ff. Heute wurde der Antrag der Einigungskonferenz im Nationalrat mit 138 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir in Anbetracht der Zeit direkt bei Artikel 38gquater einsteigen. Hier hat die ständerätliche Version obsiegt, die bereits ein Kompromiss war. Die Höchstsumme ist nun bei 3000 Franken angesetzt, die Mindestsumme bei 500 Franken. Wir sind uns bewusst, dass die Höchstsumme symbolischen Charakter hat. Es sind aber nur wenige Flüge, die von der Höchstsumme betroffen sind. Die Einigungskonferenz hat dies mit 17 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen so beschlossen. Hier hat also die Variante des Ständerates obsiegt.
Gerne zu Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe g: Hier konzentrieren wir uns auf das Gas. Mit der Streichung der Einspeisung [PAGE 1012] erlauben wir von Bauern produziertes Biogas, welche dieses nicht einspeisen. Dies hier ist eigentlich nur noch ein wenig eine Kosmetikübung gewesen, die wir ohne Gegenstimme und somit einstimmig angenommen haben. Es heisst jetzt neu "Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase". Das ist alles, was wir hier entsprechend geändert und finalisiert haben.
In Artikel 52 geht es um die Hinterziehung der CO2-Abgabe. Die Mehrheit der Einigungskonferenz war der Meinung, dass die Wirkung dieser Bestimmung die Sorgfaltspflicht eigentlich erhöhen sollte. Gleichzeitig war sie der Meinung, dass der administrative Aufwand gering wäre. Im geltenden Recht gibt es die Strafbestimmungen schon. Viele Straffälle gäbe es ja nicht, hat es vonseiten der Mehrheit geheissen. Die Mehrheit sieht die Problematik der Fahrlässigkeit, ist aber gleichzeitig der Meinung, dass dies dann in einer Gesamtschau angesehen werden müsse. Das heisst, die Kommission für Rechtsfragen wird eine entsprechende Gesamtschau machen, wie dies Kollege Jositsch bereits bei der letzten Differenzbereinigung erwähnt hat.
Es war ein äusserst knappes Resultat. Wir haben mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten entschieden, bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben. Dies war dann eben auch die Mehrheit. Es ist klar, dass sich die Minderheit noch entsprechend geäussert hat. Es war ein knapper Entscheid, aber trotz allem hat man so entschieden. Wir waren in der Mehrheit, wie gesagt, der Auffassung, dass dann die Sorgfaltspflicht ebenfalls erhöht würde.