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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-09-23

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit Heim. Bea Heim gehört mittlerweile nicht mehr dem Rat an, weil sie nicht mehr angetreten ist. Die Minderheit betrifft Artikel 21 Absatz 1 KVG. Es liegt hier ein sehr knapper Entscheid der Kommission vor. Nur mittels Stichentscheid des damaligen Präsidenten wurde beschlossen, die neue Formulierung zu wählen und nicht dem Ständerat zu folgen.

Die Minderheit Heim fordert, bei Absatz 1 dem Ständerat zu folgen. Diese Version wird übrigens auch vom Bundesrat unterstützt. Wir haben von den Kommissionssprechenden gehört, dass es hier um die Weitergabe der Daten der Versicherer ans Bundesamt für Gesundheit geht. Mit dem Erhebungsformular Individualdaten werden anonymisierte Daten über alle Versicherten in der OKP erhoben. Das BAG nutzt diese Daten einerseits für seine Aufgaben nach dem KVAG, andererseits zur Überwachung der generellen Kostenentwicklung in der OKP gemäss KVG. Die Datenerhebung ist wichtig, damit das BAG die Kostenentwicklung überwachen und vertiefte Analysen durchführen kann. Es geht darum, die Wirkungsweise des KVG vertieft zu analysieren sowie die Kosten- und Mengenentwicklungen von Leistungen detaillierter zu überprüfen. Wir haben auch in diesem Rat über Kostendämpfungsmassnahmen gesprochen. Ohne gute und gesicherte Datenbasis kann auch keine wirkungsvolle Kostendämpfung angegangen werden. Die Daten, das wurde bereits gesagt, sollen in aggregierter, also in zusammengefasster Form von den Versicherern regelmässig weitergeleitet werden, und zwar zum Zweck der Aufgabenerfüllung, wie es das KVG und das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vorsehen.

Die Kommissionsmehrheit will die Formulierung in Absatz 1 nun in zwei Punkten ändern: Sie will eine jährliche Datenweitergabe und sie will, dass das Bundesamt vorgängig den konkreten Zweck bekannt zu geben hat. Im Gesetz festzuhalten, dass es jährlich zu geschehen hat, ist unseres Erachtens, und eben auch gemäss Ständerat, nicht sinnvoll. BAG und Versicherer sollen gemeinsam aushandeln, wann und wie oft das nötig ist. Das kann sich allenfalls auch verändern. Wenn im Gesetz "jährlich" steht, aber gar kein jährlicher Bedarf mehr besteht, dann macht das keinen Sinn. Dies und andere Punkte sollen in der Verordnung und eben nicht auf Gesetzesebene konkretisiert werden. Der Zusatz, dass der konkrete Zweck bekannt gegeben werden muss, ist unseres Erachtens überflüssig. Denn der Zweck ist im Gesetz bereits genügend definiert, und das BAG darf keine Daten erheben oder verlangen, für deren Lieferung keine gesetzliche Grundlage besteht. Dieser Passus ist somit eine Überlegiferierung und unnötig. Er zeugt von Misstrauen dem Bundesamt gegenüber.

Der Antrag, der übrigens von einem Vertreter der Krankenversicherer eingebracht worden ist, zeigt, wie schwer sich die Versicherer mit der Transparenz tun. In jeder Vorlage zum KVG geht es immer wieder darum. Die Versicherer tun sich schwer und intervenieren bei jeder Vorlage.

Wir bitten Sie also, der schlankeren Formulierung des Ständerates zuzustimmen. Das ist ausreichend legiferiert.