Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2002-09-23
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich bin, zumal als Vertreter eines kleinen Kantons, gewiss der Meinung, dass die Kantone eine starke Position haben sollen. Dennoch, oder vielleicht gerade deswegen, war ich von Anfang an der Meinung - und ich war ja mit Kollege Dettling in der entsprechenden Subkommission -, die Kantonsinitiative sei nicht in die Verfassung aufzunehmen. Wenn ich mich jetzt nochmals zu Wort melde, so deshalb, weil ich insbesondere auch nach den Beratungen des NFA, welcher bekanntlich ein eminent staatspolitisches Vorhaben ist, in der Spezialkommission unseres Rates in meiner Überzeugung bestärkt worden bin.
Die Frage, um die es geht, beschlägt die angemessene Mitwirkung der Kantone bei der Willensbildung des Bundes, und dazu ist generell festzustellen, dass diese Mitwirkung in einem Gleichgewicht mit der Autonomie der Kantone sein soll. Nun stellen wir auf der einen Seite fest, dass im Zuge eines stetigen Ansteigens der staatlichen Tätigkeiten ganz allgemein und deren zunehmender Internationalisierung im Besonderen die Autonomie der Kantone sukzessive eingeschränkt worden ist. Aber auf der anderen Seite ist auch darauf hinzuweisen: Die Bundesverfassung 1999 hat in Berücksichtigung der erwähnten Entwicklung die Mitwirkung der Kantone bei der Willens- und Entscheidbildung des Bundes wesentlich erleichtert, und zwar sowohl in der Innenpolitik - ich verweise auf Artikel 45 BV, der sehr weit und sehr offen formuliert ist - als auch in der Aussenpolitik, ich verweise auf Artikel 55 BV. Diese Verstärkung - es ist von Kollege Dettling gesagt worden - führt faktisch zu einer verstärkten Mitsprachemöglichkeit der kantonalen Regierungen.
[PAGE 705] Nun wird die Stellung der Kantone durch den NFA zusätzlich gestärkt. Wir werden diese Vorlage in der nächsten Woche beraten. Sie haben festgestellt, dass wir beantragen, das Subsidiaritätsprinzip als solches in die Verfassung aufzunehmen. Zudem sollen weitere Leitplanken und Sicherungsinstrumente in die Verfassung eingebaut werden, die eben gerade verhindern sollen, dass der Bund in die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone eingreift.
Wenn wir nun zusätzlich zu den bereits bestehenden und den noch aufzunehmenden Mitwirkungsinstrumentarien die Kantonsinitiative in die BV aufnähmen, würde meines Erachtens die Balance zwischen der Autonomie der Kantone einerseits und deren Mitsprachemöglichkeiten bei der Willens- und Entscheidbildung des Bundes andererseits gestört. Dadurch könnte es nach meiner Meinung auch zu einer sukzessiven Schwächung des Ständerates kommen.
Natürlich, das wissen wir, ist der Ständerat staatsrechtlich gesehen nicht die Vertretung der Kantone. Er ist ein Organ des Bundes und hat als solches in erster Linie Bundespolitik zu machen. Aber staatspolitisch gesehen hat er natürlich unter dem besonderen Aspekt der Kohärenz, des Zusammenhaltes in diesem Lande mit all seinen Facetten, zu denen eben auch ein ausgewogenes Gleichgewicht bei der Willensbildung im Bund gehört, Bundespolitik zu betreiben.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen Zustimmung zur Mehrheit und damit zum Beschluss des Nationalrates.