Dettling Toni · Ständerat · 2002-09-23
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Sie können der Fahne entnehmen, dass bei diesem Geschäft noch eine einzige Differenz besteht, nämlich bezüglich der Frage, ob die Kantonsinitiative durch acht Kantone zugelassen werden soll oder nicht. Zur Erinnerung: Unser Rat hat am 20. Juni 2002 gegen den Antrag der vorberatenden Kommission mit einem Mehr von 23 zu 17 Stimmen an der Kantonsinitiative festgehalten. Demgegenüber hat der Nationalrat in dieser Session mit ebenso deutlicher Mehrheit, nämlich mit 81 zu 57 Stimmen, das Instrument der Kantonsinitiative abgelehnt. Verfahrensmässig stehen wir nun in der dritten und letzten Runde. Es ist davon auszugehen, dass der Nationalrat an der Ablehnung festhalten wird und dass es dann zu einer Einigungskonferenz kommen wird.
Aufgrund dieser Ausgangslage, aber auch aus materiellen Gründen beantragt Ihnen die vorberatende SPK mit 7 zu 5 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates und damit den Verzicht auf die Kantonsinitiative.
Die materiellen Argumente wurden in diesem Rat ja bereits mehrmals ausgetauscht, und ich fasse diese noch einmal ganz kurz zusammen: Die Kommissionsmehrheit will auf diese Kantonsinitiative im Wesentlichen aus vier Gründen verzichten:
1. Die Volksinitiative ist, wie schon die Bezeichnung sagt, ein Initiativrecht des Volkes, also von 100 000 Stimmberechtigten, und nicht eines der Kantone als Gliedstaaten des Bundesstaates. Schon das Kantonsreferendum ist ein Fremdkörper. Notabene ist davon bis heute nie Gebrauch gemacht worden. Es ist also durchaus anzunehmen, dass auch die Kantonsinitiative ein stumpfes Instrument bleiben wird.
2. Sollte aber die Kantonsinitiative wider Erwarten ein Aufblühen erleben, könnten dadurch - das ist die Befürchtung - Gräben aufgerissen werden, etwa in Bezug auf das Spannungsfeld zwischen Stadt und Land. Aber auch ein gewisser Regionalismus könnte überhand nehmen. Dies würde dem Föderalismus schaden und wäre ihm abträglich.
3. Kantonsregierungen und Kantonsparlamente haben andere Möglichkeiten, ihre Anliegen einzubringen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Standesinitiative. Diese wird zwar in der Diskussion vielfach als wirkungslos hingestellt; eine Untersuchung hat jedoch ergeben, dass die Standesinitiative zumindest indirekt doch in einer Vielzahl der Fälle zu gewissen Veränderungen geführt hat.
4. Die Kantonsregierungen haben in der KdK, einem informellen Organ, einen wesentlichen Einfluss auf das Geschehen im Bund. Sie können durch diese informelle Institution ihre Anliegen wirkungsvoll einbringen. Wir wollen nicht mit dieser Kantonsinitiative ein zusätzliches Zwischeninstrument schaffen.
Aus all diesen vier Gründen ersuche ich Sie namens der Mehrheit, dem Nationalrat zu folgen und auf die Einführung der Kantonsinitiative zu verzichten.