Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-09-23
Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Die finanzielle Situation des Bundes hat sich spätestens seit Corona verändert. Zu sagen, dass dies bei der Erarbeitung des Armeebudgets kein Thema gewesen sei, hinterlässt Stirnrunzeln. Pandemie[NB]ist[NB]an[NB]zweiter Stelle im Risikobericht aufgeführt, wenn[NB]auch[NB]noch nicht mit einem Namen. Mittlerweile[NB]wissen[NB]wir, dass dieses Risiko eingetroffen ist und Corona heisst.
Zurück zur finanziellen Situation: Es ist auch in der Verantwortung der Finanzkommission, dass der Bund haushälterisch mit den Steuergeldern umgeht. Wir können jeden Franken nur einmal ausgeben. Die Finanzkommission übt die Oberaufsicht über den gesamten Finanzhaushalt des Bundes aus und muss bei jeder Ausgabe prüfen, ob Bundesrat und Verwaltung den Bundeshaushalt nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit führen. Sie sorgen für einen wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel. So will es auch unser Finanzhaushaltgesetz.
Die Armee kann vom Finanzhaushaltgesetz nicht ausgenommen werden. Auch hier gelten die Grundsätze der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit und der Sparsamkeit sowie ein wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz der Mittel.
Mein erster Minderheitsantrag aus der FK-N bezieht sich auf den Bundesbeschluss 2 über das Rüstungsprogramm 2020. Bei Artikel 2, in welchem es um die Bewilligung von fünf einzelnen Verpflichtungskrediten geht, verlangen wir eine Kürzung bei zwei dieser Kredite. Beim Ersatz der Führungssysteme von Florako beantragen wir einen Betrag von 150 statt 155 Millionen Franken. Der Bundesrat will diesem Kredit einen Risikozuschlag von 8 Prozent unterlegen. Wir sind überzeugt, dass ein Risikozuschlag von 4 Prozent ausreicht, denn beim geplanten System Sky View handelt es sich gemäss den Ausführungen auf Seite 2282 der Botschaft um ein technisch ausgereiftes System, das bereits bei[NB]anderen[NB]Luftwaffen[NB]im[NB]Einsatz ist. Das Risiko ist also sehr gering. Der Aufwand lässt sich um 5 Millionen Franken reduzieren.
Artikel 3 Absatz 2 desselben Bundesbeschlusses sieht die Möglichkeit von Verschiebungen von Verpflichtungskrediten vor. Wie ich vorhin erwähnt habe, sind in den einzelnen Krediten jeweils Risikozuschläge enthalten. Diese sind vor allem bei neuen Systemen bereits relativ gross. Sie lassen also Spielraum zu. Hier sollen nun zusätzlich Verschiebemöglichkeiten zwischen den Krediten geschaffen werden, was dazu berechtigt, dass der jeweilige Kredit überzogen werden darf. Damit baut man quasi ein doppeltes Polster ein. Wir meinen, dass es genügt, wenn diese zusätzliche flexible Handhabung bei 5 Prozent liegt; es braucht nicht nochmals einen Spielraum von 10 Prozent. Die maximal 5 Prozent entsprechen auch den Verschiebemöglichkeiten, die im folgenden Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2020 vorgesehen sind.
Im Bundesbeschluss 3 über die Beschaffung von Armeematerial werden drei Verpflichtungskredite beantragt. Unsere Minderheit der FK-N beantragt, sie jeweils um 10 Prozent zu kürzen. Bei Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung sind dies 22 Millionen Franken weniger, beim Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf ergibt sich eine Reduktion von 44 Millionen Franken, und beim Kredit für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung sind es mit unserem Minderheitsantrag 17 Millionen weniger. Total ergibt sich [PAGE 1808] eine Einsparung von 83 Millionen Franken über die vier Jahre hinweg.[GZ]
Die übrigen Minderheitsanträge sind zurückgezogen worden.