David Eugen · Ständerat · 2002-09-23
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich bin stets davon ausgegangen, die beiden Abkommen, die uns hier vorgelegt werden, seien so beschaffen, dass wir unser Recht nicht anpassen müssen, weil wir die Konditionen dieser Abkommen erfüllen; d. h., dass unser Strafrecht diesen internationalen Anforderungen eben auch im Bereich des Finanzstrafrechtes genügt. Aus dieser Sicht war ich eigentlich auch bereit, auf diese Abkommen einzutreten und sie zu genehmigen, allerdings in der Meinung, dass wir mit unserem internen Recht die Bedürfnisse dieser Abkommen abdecken. Ich wende mich jetzt nicht grundsätzlich gegen eine allfällige Rückweisung. Ich möchte nur eines vermeiden, nämlich dass man aus einem Rückweisungsentscheid schliesst, die Schweiz als Rechtsstaat mit einer ausgebauten Strafrechtsordnung hätte diesen [PAGE 701] zentralen Anliegen der internationalen Rechtsordnung, nämlich der Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, bis jetzt nicht genügt. Wenn wir dieses Geschäft jetzt zurückweisen, möchte ich also vermeiden, dass der Eindruck entsteht, wir müssten die Normen, die diesen Anliegen genügen, noch erfinden und einsetzen. Das würde auch nach aussen einen fatalen und falschen Eindruck erwecken. Ich bin der Meinung, dass wir mit dem Strafgesetzbuch und den übrigen Normen in unserem Land bereits heute über die notwendigen Abwehr- und Bekämpfungsdispositive verfügen, sowohl, was die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, als auch, was die Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge betrifft.
Ich schliesse mich dem Rückweisungsantrag also durchaus an, allerdings nur in dem Sinne, dass nochmals vertieft geprüft wird, ob das wirklich auch so ist, aber nicht in dem Sinne, dass man eine Rückweisung praktisch auch als Schuldeingeständnis oder als Eingeständnis einer Verzögerung unserer Rechtsetzung im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus betrachtet.