Knecht Hansjörg · Ständerat · 2020-09-24
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir als zweitem Standesvertreter des Kantons Aargau auch noch, für diese Standesinitiative zu werben und Sie zu bitten, ihr Folge zu geben.
Ich möchte einfach nochmals nachdoppeln: Die Heiratsstrafe ist ein Ärgernis, und dieses Ärgernis führt zu einer nicht haltbaren Diskriminierung von Ehepaaren. Gerade bei Doppelverdiener-Ehepaaren entstehen oft gravierende steuerliche Nachteile. Liegt die Mehrbelastung der Ehepaare bei über 10 Prozent, so liegt nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Mit der vorliegenden Standesinitiative würde diese ungerechtfertigte Benachteiligung endlich behoben. Der Text der Standesinitiative beinhaltet zudem ebenso eingetragene Partnerschaften. Überdies wird die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft von zwei Personen definiert. Diese neutrale Umschreibung kann folglich ebenfalls gleichgeschlechtliche Partnerschaften umfassen. Anders als noch bei der ursprünglichen Initiative der CVP gibt es somit auch für die Befürworter der "Ehe für alle" keinen Grund, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht besteht eine Diskriminierung von Ehepaaren. So unterliegen Ehepaare einer starken Plafonierung ihrer AHV-Rente. Sie erhalten zusammen maximal 150 Prozent der Maximalrente. Dabei ist zu erwähnen, dass die früher in gewissen Fällen durchaus vorhandene Benachteiligung von Konkubinatspaaren bei der beruflichen Vorsorge heute praktisch nicht mehr vorhanden ist. So zählen zum Beispiel die meisten Pensionskassen beim Todesfall eines Versicherten heutzutage einen hinterbliebenen Konkubinatspartner zu den Begünstigten. Konkubinatspaare profitieren also zweifach: Sie unterliegen keiner Plafonierung der AHV-Rente und sind bei den Pensionskassenleistungen der meisten Vorsorgeeinrichtungen den Ehepaaren gleichgestellt.
Die systematische Benachteiligung von Ehepaaren ist nicht tragbar, und ich bitte Sie demnach, die verfassungswidrige Heiratsstrafe abzuschaffen und dieser Standesinitiative Folge zu geben.