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Ryser Franziska · Nationalrat · 2020-09-24

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Die Schweiz gehört zu den wohlhabendsten Ländern, doch auch bei uns besteht ein zunehmendes wirtschaftliches Ungleichgewicht: Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer stärker auf, und das, obwohl die Markteinkommen in der Schweiz sehr gleichmässig verteilt sind - mit einem Gini-Index von 0,386 belegt die Schweiz den Spitzenplatz im Vergleich mit den anderen OECD-Ländern. Der Grund dafür liegt also nicht bei der Verteilung der Löhne, sondern bei der Verteilung des Vermögens.

In der Schweiz hält 1 Prozent der Bevölkerung über 40 Prozent der Vermögensanteile. Diese extreme Konzentration von Reichtum nimmt seit den Siebzigerjahren zu. Die Ursachen liegen auf der Hand:

1.[NB]Wer viel Lohn hat, kann einfacher sparen. Unterschiede beim Einkommen summieren sich über die Zeit. Die Corona-Krise könnte diese Entwicklungen noch weiter verstärken, da Berufe im Tieflohnbereich stärker von Kurzarbeit betroffen waren und schneller durch Kündigungen bedroht sind.

2.[NB]Ein weitaus bedeutenderer Faktor ist die Weitergabe von Vermögen durch Erbschaften. Diese fallen öfters Personen zu, die bereits Vermögen besitzen, und hier ist ein Trend klar ersichtlich: In den kommenden Jahren wird immer mehr vererbt werden, wodurch die Ungleichheit erneut weiter steigen wird.

3.[NB]Die soziale Wohlfahrt garantiert zwar ein Mindesteinkommen, aber kein Mindestvermögen. Wenn man also die Verteilung des Vermögens erhebt, kommt man in etwa auf einen Gini-Index von 0,78. Vermögen ist mehr als aufgeschobene Konsumausgaben. Ungleiche Vermögen führen zu ungleichen Einkommen und die wiederum zu ungleichen Vermögen, denn das Vermögen kann in der Zwischenzeit zusätzliches Geld generieren: Es wirft Zinsen oder Dividenden ab, sodass am Ende des Jahres mehr auf dem Konto liegt als zu Beginn des Jahres. Diese Kapitaleinkünfte sind längst nicht nur dazu da, um die Verwaltung des Vermögens zu finanzieren, Bankspesen zu decken und dessen Werterhalt zu sichern. Denn je grösser das Kapital ist, desto mehr Geld wirft es ab. Je mehr Vermögen man hat, desto reicher wird man, und das exponentiell, sodass ab einem gewissen Vermögen die Einkünfte aus dem angesparten Kapital nicht mehr nur dessen Werterhalt dienen, sondern eben höher sind als der Lohn, den man nebenher verdient. Allein an Dividenden werden in der Schweiz jedes Jahr über 75 Milliarden Franken ausgeschüttet. Wir sprechen hier also nicht von kleinen Beträgen. Kapitaleinkünfte machen in der Schweiz einen beachtlichen Teil des Volksvermögens aus. Dadurch bleibt die Schere zwischen den Reichsten und dem Rest immer weit offen.

Gleichzeitig wird diese gesellschaftliche Ungleichheit aber kaum hinterfragt, als handle es sich um ein Naturgesetz. Wer viel besitzt, scheint es verdient zu haben, selbst wenn er oder sie nichts dafür geleistet hat. Die Kapitaleinkommen wurden in den letzten Jahren steuerlich entlastet. Das sieht man zum Beispiel an der rückläufigen Vermögenssteuerbelastung. Während Erbschaften und Schenkungen in den letzten Jahren zugenommen haben, sind die Einnahmen durch die Vermögenssteuern oder Erbsteuern fast konstant gleich geblieben.

Die Initiative setzt hier an und verlangt, dass Kapitaleinkommen über einem vom Gesetzgeber zu bestimmenden Betrag im Umfang von 150 Prozent besteuert wird, also um 50 Prozent höher als andere Einkommensarten. Wir unterstützen dieses Anliegen, und zwar aus den folgenden Gründen:

1.[NB]Mit dem Leistungsfähigkeitsgrundsatz in Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung ist der allgemeine Gleichheitsgrundsatz verankert. Eine jede und ein jeder soll nach Massgabe seiner oder ihrer individuellen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Jede und jeder soll alle Vermögenszuflüsse als Einkommen versteuern. Mit der fehlenden Kapitalgewinnsteuer auf privaten Vermögen ist dieser Grundsatz heute nicht erfüllt. Auch die unterschiedliche Handhabung von ausgeschütteten und rückzahlbaren Dividenden ist nicht im Sinne einer gerechten und konzisen Steuerveranlagung. Die Initiative will dieses Element korrigieren, was wir grundsätzlich unterstützen.

2.[NB]Mit einer fairen Besteuerung von Kapitaleinkommen leisten diejenigen einen Beitrag, die in den letzten Jahren profitiert und ein grosses Vermögen angehäuft haben. Dies ist gerade jetzt mit Blick auf die uns bevorstehende Wirtschaftskrise richtig. Diejenigen mit den breiten Schultern sollen helfen, die Lasten der Krise zu tragen.

3.[NB]Der grösste Teil der Ausgaben gemäss der Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit geht heute über die Sozialversicherungen AHV, berufliche Vorsorge und Krankenversicherungen. Diese werden aber primär über Lohnbeiträge finanziert, also über Erwerbseinkommen. Weder Vermögen noch Vermögenseinkünfte leisten aktuell einen Beitrag zu den wichtigsten und grössten Umverteilungsmechanismen.

Die geläufigen Argumente der Gegnerinnen und Gegner können wir nicht gelten lassen. Die Befürchtung, eine zusätzliche Veranlagung von Kapitaleinkünften würde zu einem massiven Abbau des Kapitals führen und das volkswirtschaftliche Potenzial der Schweiz schmälern, teilen wir nicht, im Gegenteil: Eine gleichmässigere, gerechtere Verteilung von Kapital würde gerade den Schichten mit tieferen Einkommen eine grössere wirtschaftliche Selbstständigkeit bringen und die Sozialwerke entlasten.

Das Gleiche gilt für die Befürchtung, dass den KMU durch die Initiative grundsätzlich mehr Mittel entzogen würden, die dann für die Investitionen, Innovation und Arbeitsplätze fehlen würden. Die Initiative zielt auf die Besteuerung natürlicher Personen, nicht auf jene von KMU ab. Sie hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Gesellschaften oder Unternehmen. Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin die zusätzliche Steuer auf das eigene Unternehmen abwälzt und damit das Investitions- und Innovationspotenzial der [PAGE 1860] Unternehmung mindert, so ist das seine oder ihre eigene Entscheidung. Das wird von der Initiative weder verlangt noch beabsichtigt.

Auch Nachfolgeregelungen bei KMU sind weiterhin problemlos möglich, insbesondere wenn familieninterne Lösungen gefunden werden. Bei einer unentgeltlichen Übergabe innerhalb der Familie ändert die Initiative gar nichts, und wenn nur ein Kind das Unternehmen weiterführt, kann über den Verkaufspreis eine Lösung gefunden werden, die auch allfällige Erbansprüche von Geschwistern abzugelten vermag.

Die Feststellung, dass bereits heute ein Grossteil des Steuersubstrats von einem kleinen Teil der Bevölkerung beigesteuert wird, ist richtig. Doch die Befürchtung, dass bei einem Abbau heutiger Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen sämtliche vermögenshaltenden Privatpersonen ins Ausland abwandern, teilen wir nicht. Zudem macht uns dieses Totschlagargument politisch handlungsunfähig. Es kann doch nicht sein, dass diese Drohgebärde jegliche Diskussion von Anfang an verhindert, sobald es um fiskalpolitische Reformen geht. So ist politische Veränderung nicht möglich.

Wir unterstützen daher die Initiative ebenso wie den Gegenvorschlag. Damit werden Sonderbehandlungen von Vermögenseinkünften abgeschafft und private Kapitalgewinne besteuert, und das trägt zu einer gerechteren Verteilung der sozialpolitischen Kosten bei.