Müller Damian · Ständerat · 2020-09-24
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, klare Richtlinien für die Leistungsvereinbarungen zwischen dem SECO und den Arbeitslosenkassen zu schaffen. Im Corona-Jahr ist das nötiger denn je. Ausgerechnet die Unia rechnet als einzige Anbieterin ihre Leistungen als Pauschale ab. Alle anderen Anbieter haben sich spätestens Ende 2018 von dieser zweifelhaften Methode abgewandt. Von der Praxis der Unia habe ich in[NB]der[NB]Sommersession vom Bundesrat erfahren, der in der Antwort auf eine Interpellation von mir klar Stellung genommen hat.
Es stört mich, dass es die Unia ist, die hier eine Ausnahme - und zwar eine grosse Ausnahme - bildet. Denn die Unia führt bekanntlich mit einem Anteil von 24,2 Prozent die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz. Jeder vierte Arbeitslose, jede vierte Kurzarbeiterin wird also über die Unia abgerechnet; über die Unia wohlverstanden, die in der Corona-Krise mit einer regelrechten Kampagne gegen den Bundesrat alles darangesetzt hat, möglichst viele Betriebe in der Industrie oder auf dem Bau zu schliessen oder zumindest herunterzufahren. Das war sicherlich gut gemeint, hat jedoch zahlreiche Fälle von zusätzlicher Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit geschaffen. Der Unia können diese Folgen eigentlich egal sein. Sie verdient ja an den Verwaltungskosten. So zynisch das tönt: So ist es leider. Die Unia profitiert von jedem Arbeitslosen, von jeder Person in Kurzarbeit.
Natürlich tun das alle anderen Arbeitslosenkassen auch. Die erwähnte Organisation ist aber, wie gesagt, die einzige von allen privaten und kantonalen Leistungserbringerinnen, die ihre Leistungen mit einer Pauschale abrechnet. Pauschalabrechnungen sind in hohem Mass intransparent, das wissen Sie alle. Es muss also im Interesse aller Anbieterinnen und Arbeitslosenkassen, aber auch aller Versicherten sein, hier Transparenz zu schaffen und keine Zweifel über die Abrechnung aufkommen zu lassen.
Vertrauen ist gerade jetzt äusserst wichtig, stehen wir doch als Folge dieser Corona-Krise auch vor einer Krise auf dem Arbeitsmarkt. Umso dringlicher ist es, die gesetzlichen Grundlagen der Arbeitslosenversicherung zu überprüfen und anzupassen. Ziel muss es sein, die Leistungsvereinbarungen zwischen dem SECO und den Arbeitslosenkassen betreffend Transparenz weiterzuentwickeln. Dabei sind international bewährte Benchmarking-Methoden hinsichtlich Einnahmen, Leistungen, Verrechnung, Mittelverwendung und Effizienz einzuführen. Dies ist umso mehr angezeigt, als die Summen, um die es in der Arbeitslosenversicherung geht, in der nächsten Zeit erheblich ansteigen werden, eben, weil mit einer zunehmenden Arbeitslosenquote zu rechnen ist. Vor allem aber gehört das intransparente System der Pauschalvergütung abgeschafft; ab der Vereinbarungsperiode 2024 sollte es nur noch erlaubt sein, effektive Kosten zu verrechnen. All das fordert meine Motion, Herr Bundesrat.
Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.