Fluri Kurt · Nationalrat · 2020-09-25
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-25
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen, sich der Mehrheit anzuschliessen und nicht auf das Geschäft einzutreten. Damit bliebe es bei der heutigen Regelung. Wir haben seinerzeit, am 9. Dezember 2019, mit 97 zu 87 Stimmen beschlossen, diese Überbrückungsrente nicht abzuschaffen, sondern durch unsere Lösung zu ersetzen, die Sie in Artikel 8a des Parlamentsressourcengesetzes finden. Erstens könnte im Gegensatz zum geltenden Recht eine Überbrückungshilfe nur bei einer Nichtwiederwahl geltend gemacht werden. Heute ist das bei Ausscheiden infolge Nichtkandidatur oder Nichtwiederwahl möglich. Zweitens würde der Bezug auf sechs Monate beschränkt. Drittens wäre der Bezug von Arbeitslosenversicherungsgeldern ein Ausschlussgrund für den Bezug der Überbrückungshilfe. Heute wird die Arbeitslosenentschädigung an die Überbrückungshilfe angerechnet; sie ist gewissermassen komplementär. Neu wäre die Überbrückungshilfe alternativ zur Arbeitslosenversicherung. Das war unsere Lösung, die wir mit 97 zu 87 Stimmen, also auch nicht gerade mit einem überragenden Mehrheitsverhältnis, beschlossen haben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat mit 11 zu 2 Stimmen beschlossen, nicht einzutreten, und der Ständerat hat mit 31 zu 6 Stimmen beschlossen, nicht einzutreten.
Wir können uns diesem Nichteintretensbeschluss mit folgender Begründung anschliessen: Erstens hat sich aus der Diskussion ergeben, dass eine gänzliche Abschaffung der Überbrückungsrente nicht erwünscht ist. Zweitens würde die neue Lösung gewissermassen eine Anknüpfung an die Arbeitslosenhilfe bedeuten. Diese ist nämlich alternativ zur Überbrückungshilfe: entweder Arbeitslosengelder oder Überbrückungshilfe. Das ist nicht unsere Absicht. Wir sind nicht Angestellte des Bundes. Es ist systemwidrig, hier die Arbeitslosenversicherung gegen die Überbrückungsrente auszuspielen.
Drittens würden mit dem neuen System zwar Einsparungen erzielt, aber natürlich nur unwesentliche. Heute sieht die monetäre Situation bei der Überbrückungshilfe so aus: Von 2004 bis 2019 wurden 950[NB]000 Franken ausbezahlt. Ende des letzten Jahres lagen neue Anträge mit einem Gesamtanspruch von rund 130[NB]000 Franken vor. Also können wir sagen, dass seit 2004 etwas weniger als 1,1 Millionen Franken ausbezahlt worden sind, pro Jahr im Durchschnitt also deutlich weniger als 100[NB]000 Franken. Diese Ausgabe würde nun mit dem neuen System der Verknüpfung mit der Arbeitslosenversicherung unwesentlich reduziert.
Schliesslich gibt es viertens noch einen verfahrensökonomischen Grund. Der Ständerat wird sich bei diesen Mehrheitsverhältnissen wohl kaum von seinem Entscheid abbringen lassen. Die pädagogische Absicht von Herrn Kollege Rutz, den Ständerat gewissermassen noch zu einer Besserung zu führen, ist zwar löblich, aber verfängt im Plenum des Ständerates kaum.
Wir bitten Sie aus diesen drei inhaltlichen Gründen und aus diesem verfahrensökonomischen Grund, nicht auf das Geschäft einzutreten und sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen.