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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-09-24

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat sich bemüht, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie Sie uns das aufgetragen haben. Zum Ergebnis dieser Arbeiten darf aus der Sicht der Minderheit Folgendes festgestellt werden:

1. Die Lösung vermag zumindest nicht zu begeistern. Sie vermag nicht zu befriedigen, was den Zeitpunkt, die Ausnahmeregelung und den Regelungsauftrag für die Auslandbeziehungen anbetrifft.

Zum Zeitpunkt: Man hat den Bettag zu Recht aufgegeben. Was ist aber nun der Ersatz? Das ist eine sehr schwierige Aufgabe für den Bundesrat. Der "Jeûne fédéral" und der Comptoir Suisse sind gerettet, aber welche andere Landesgegend, welcher andere Kanton muss jetzt mitmachen? Und wie soll der Bundesrat das bestimmen? Etwa aufgrund eines Vernehmlassungsverfahrens? Sie kennen deren Problematik.

Zum Ausnahmenkatalog: Die Kommission hat ihn angereichert, insbesondere was die Behinderten anbetrifft. Sie hat auch den Begriff der öffentlichen Dienste aufgenommen. Sie musste dieses Tor aufgrund der Diskussion öffnen. Was gehört nun aber zu den öffentlichen Diensten? Selbstverständlich kann man Polizei, Feuerwehr, Bewachungsdienste dazuzählen. Wenn wir aber weiter ausgreifen, sehen wir sofort die Problematik: Spitaltransporte, Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal, Krankenpfleger und Krankenschwestern usw. Wo und wie sind hier Grenzen zu ziehen? Sonntagsangestellte, etwa Sonntagsangestellte des öffentlichen Verkehrs, die zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause fahren, Sonntagsangestellte im Tourismus, im Gastgewerbe usw. - Sie sehen die Problematik, ich muss sie nicht weiterausführen.

Sie werden auch ohne weiteres die Problematik der Beschränkung auf 8 Uhr bis 20 Uhr sehen. Es leuchtet ein, dass die Kommission das so eingeschränkt hat, aber sie hat damit die Problematik geschaffen, dass wir am Morgen und am Abend eine Verkehrsspitze haben werden, die neue Probleme - bis hin zum Umweltschutz - provozieren wird. Dann stellt sich wiederum die Frage, wie man eine derartige Regelung umsetzen soll. Etwa mit Rechtsmittelverfahren, die sehr kurzfristig durchgeführt werden können? Wie soll man mit dem Zeitbedarf für solche Verfahren umgehen, mit den Kontrollen, den Sanktionen, den Kosten? Ich darf Sie an alle diese Punkte erinnern, die Sie aus der früheren Diskussion kennen.

Zur Regelung an der Landesgrenze: Es hört sich gut an, wenn man den Bundesrat beauftragt, dieses Problem zu lösen. Aber wie? Hier ist eine ganz schwierige Situation unvermeidlich, nach all diesen Diskussionen, die wir gehabt haben.

Es ist, zusammenfassend, keine Lösung ersichtlich, die auf vernünftige Weise und selbstverständlich ohne Diskriminierungen durchgeführt werden kann, vor allem auch ohne Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern.

2. Die Minderheit ist der Auffassung, dass die Regelung an sich problematisch ist. Sie ist problematisch, weil sie landesweit wirken will. Es ist nach wie vor unbestritten, dass lokale Beschränkungen dieser Art zulässig sind. Selbstverständlich dürfen Gemeinden entsprechende Regelungen treffen. Sie können sich auch mit anderen Gemeinden zusammentun. Es kann auf kantonaler Ebene zu regionalen Verbunden kommen. Dinge wie am letzten Sonntag sind durchaus denkbar und können sinnvoll sein. Auch die Vorbilder aus Europa gehören in diesen Bereich. Eine landesweit einheitliche Lösung ist aber problematisch.

3. Das Problem des unnötigen Zwanges bleibt nach wie vor: Selbstverständlich kann es sinnvoll sein, ist es aus meiner persönlichen Überzeugung auch sinnvoll, autofreie Tage, Sonntage, Feiertage durchzuführen. Aber warum von Staates wegen, warum nicht freiwillig, aus Einsicht?

4. Der Demokratieaspekt: Mindestens in diesem Punkt hoffen wir, Sie zu überzeugen. Es geht, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, gerade darum, Volksinitiativen ernst zu nehmen. Das heisst dann eben, dass es wirklich zur Abstimmung durch Volk und Stände kommt; dann nimmt man sie [PAGE 722] ernst. Wenn Sie aber hier auf den Gegenvorschlag einsteigen, dann lehnen Sie den Weg über die Volksabstimmung ab. Sie umgehen sie, Sie führen diese Regelung möglicherweise - möglicherweise! - ohne Referendum ein, und das ist problematisch.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Minderheit, die Vorlage in der Gesamtabstimmung abzulehnen und den Weg für die Abstimmung durch Volk und Stände frei zu machen.