Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-24
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Dear Mr President, maybe I should do it in English, but it might not be a very good idea regarding this subject. Let me continue in German: nomen est omen!
Ich bin froh, dass ich nun wieder auf meine Muttersprache zurückgreifen darf, weil es etwas emotionaler ist als beim letzten Mal.
Es geht um die Erhebungsstelle Serafe. Sie wissen ja, Serafe zieht die Gelder für die Fernsehgebühren ein, es ist die Nachfolgeorganisation der einstigen, verpönten Vorgängerorganisation Billag. Serafe hat sich damals diesen Auftrag offenbar mit einer sehr günstigen Offerte gesichert. Nun zeigen sich aber gewisse Schwachstellen in diesem anscheinend so günstigen System.
Serafe erhält monatlich die Daten von den zuständigen Einwohnerdiensten und erstellt über die definierten Datenmerkmale, nämlich den Eidgenössischen Wohnungsidentifikator (Ewid), den Eidgenössischen Gebäudeidentifikator (Egid) sowie die AHV-Nummer die Abgabeabrechnung, die die Haushalte anschliessend erhalten. Sind die gelieferten Daten unvollständig oder falsch, weil z. B. der Ewid nicht stimmt, führt dies zu mangelhaften Rechnungen. Das ist nun immer wieder geschehen, sehr zum Ärger der Einwohnerdienste der Gemeinden. Ihnen wird nämlich von dieser Organisation andauernd unterstellt, sie seien schuld daran, wenn falsche Rechnungen ausgestellt werden. Ich meine, dass das nicht der gute Ton ist, wie man miteinander umgehen sollte; trotz laufendem Dialog passiert das leider immer wieder. Von der Spitze der Serafe wird versichert, man habe alles im Griff. Vielleicht sollten die gut bezahlten Herren auch einmal ein Problem anhören, das dem Callcenter gemeldet wird; dort kommt es eben in einem wesentlich anderen Ton an. Das alles ist sehr, sehr ärgerlich. Ich glaube zu wissen, dass es einfach daran liegt, dass die beiden Systeme nicht ganz kompatibel sind.
Warum muss diese Verfahrensmethode infrage gestellt werden? Die genannten Identifikationen, also der Egid und der Ewid, wurden für die registergestützte Volkszählung eingeführt, also für rein statistische Zwecke und grundsätzlich nicht für eine verwaltungstechnische Erhebung, wie dies nun bei den Radio- und Fernsehgebühren der Fall ist. Die Volkszählung ist eine Stichtagserhebung auf einen fixen Termin hin, und die stimmt dann, wenn sie korrekt erhoben wurde. Hier ist das in der Praxis dann eben etwas anders. Ich gebe Ihnen drei Beispiele, damit das verständlich ist; es liegt mir einfach daran, dass Sie das auch wissen.
Erstes Beispiel: Zieht eine Person aus einer Wohnung aus und meldet dies der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig, so bleibt diese Person mit dem bereits zugewiesenen Ewid im Einwohnerregister registriert. Ziehen nun andere [PAGE 1062] Personen als Nachmieter, z. B. eine Familie, in die besagte Wohnung ein, so bilden diese Personen den gleichen Ewid ab wie der Vormieter, obwohl beide Parteien überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Weil aber die Rechnung per Stichtag erhoben wird und das ein anderer Stichtag ist, kann es da eben zu Verschiebungen kommen.
Zweites Beispiel: Im März zieht eine Person X aus dem Haushalt von Person Y aus und begründet einen neuen Haushalt. Sie meldet dies 14 Tage später der Gemeinde, also innerhalb der gesetzlichen Meldefrist. Die Person Z ist der Vormieter der neuen Wohnung der Person X. Dieser Z hat seinen Umzug noch nicht auf der Gemeinde gemeldet. Alle drei Personen erhalten in der Schnittstelle zwischen Datenlieferung und Rechnungsausstellung in der Folge - ganz logisch - falsche Rechnungen, obwohl eigentlich niemand einen Fehler gemacht hat.
Drittes Beispiel: Eine Person zieht Anfang September um und meldet Mitte September der früheren Gemeinde den Wegzug und der neuen Gemeinde den Zuzug. Die Gemeinden nehmen die Mutation in der Regel umgehend vor. Die monatliche Datenlieferung der Mutation vom Monat September bzw. des aktuellen Bestandes durch den Kanton an Serafe erfolgt dann am 1. Oktober. Im September fällt vielleicht für diese Person die Serafe-Jahresrechnung an; das kann man ja auch so haben; z. B. am 20. September. Somit ist es möglich, dass die Adresse nicht stimmt, obwohl die Person und die Gemeinden alles korrekt gemeldet und erfasst haben.
Es ist nur verständlich, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit grossem Befremden auf Rechnungen reagieren, wenn darauf Personen aufgeführt sind, die sie nicht kennen. Eine mir bekannte Person aus dem Berner Oberland hat mir geschrieben, sie sei in italienischer Sprache angeschrieben worden. Das zeigt, dass es einfach zu solchen Verschiebungen kommt.
Dann kommen noch die Kinder dazu, die erwachsen werden, die vielleicht eine separate Wohnung wollen, aber im gleichen Haushalt gemeldet sind. Auch hier werden die Gemeinden dann unnötigerweise in einen sachfremden Ablauf der Serafe einbezogen. Auch Grenzgänger, die Wochenaufenthalter sind, in der Schweiz also eine eigene Wohnung belegen, melden sich bei den Einwohnerdiensten, weil sie der Meinung sind, dass sie keine Abgaben entrichten müssen. Das ist aber eigentlich nicht Sache der Gemeinde, sondern das ist Sache der Serafe. Auch hier wäre sie gefragt - und so weiter.
Ich finde einfach, dass es sich der Bundesrat mit seiner Stellungnahme zu einfach macht. Er suggeriert, dass die Gemeinden falsche Ewid-Zuweisungen vornehmen würden. Dies zeigt exemplarisch, dass die Grundproblematik der heutigen Erhebungsmethode schlicht nicht verstanden wurde. Bei den anderen Fragen geht es dann eher um Details.
Ich möchte einfach noch eine kleine Replik zur Antwort des Bundesrates auf Ziffer 4 geben. An dieser Stelle muss wiederholt werden, dass die Einwohnerregister vollständig und korrekt geführt und auf einem aktuellen Stand sind. Die Grundproblematik liegt in der Erhebungsmethode. Diese muss hinterfragt werden. Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Meldepflicht gegenüber der Gemeinde zwar erfüllen, jedoch aufgrund der Schnittstellenproblematik eine falsche Rechnung erhalten, ist zu hoch.
Daneben erhalten die Gemeinden seit über eineinhalb Jahren zahlreiche Fragen von Einwohnern zur Rechnung an sich. Auch hier wird aufgezeigt, dass eigentlich die Erhebungsproblematik wirklich Sache der Serafe ist; sie muss wissen, wer pflichtig ist und wer wie viel zu bezahlen hat.
Diese Ärgernisse haben auch damit zu tun, dass die Serafe, wie eingangs erwähnt, telefonisch teilweise schlecht oder gar nicht erreichbar ist. Die Beantwortung von E-Mail-Anfragen nimmt gemäss zahlreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung teilweise mehrere Wochen in Anspruch. Bleibt ein Feedback von Serafe aus, wenden sich die Betroffenen erneut an die Einwohnerdienste ihrer Gemeinde.
All dies sind schweizweit Zusatzaufgaben, mit denen die Gemeinden den teilweise lückenhaften Service public der Serafe abzufedern helfen; dies nota bene bis anhin kostenfrei. Das, meine ich, ist auch nicht in Ordnung. Darum komme ich zur gleichen Schlussfolgerung, wie sie der Bundesrat in seiner Antwort richtigerweise festhält: Der einmalige Beitrag an die Gemeinden war für die Schaffung der informatiktechnischen Voraussetzungen bestimmt. Die gewählte und ungeeignete Erhebungsmethode verursacht den Gemeinden aber leider einen bleibenden Mehraufwand und muss über kurz oder lang angemessen entschädigt werden. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden Kosten für private Organisationen tragen, die mit der Erhebung von Gebühren beauftragt sind. Das hätte eigentlich auch in eine Kalkulation gehört. Man kann über die Billag schimpfen, wie man will, aber dort hatten wir diese Beschwerden vonseiten der Gemeinden nicht.
Was sich hierbei ganz klar bewährt, ist, dass die Serafe als "First point of contact" fungiert. Dieser Grundsatz muss auch in Zukunft in jedem Fall zwingend beibehalten werden, mit dem damit verbundenen Rückmeldeprozess.