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Jenny This · Ständerat · 2002-09-25

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-25

Wortprotokoll

Trotz gelichteten Reihen möchte ich Sie selbstverständlich bitten, auf die Vorlage einzutreten. Wie von Frau Forster bereits ausgeführt wurde, benötigt die IV sowohl eine finanzielle wie auch eine materielle Reform. Finanziell sind wir von unseren Zielen nach wie vor weit entfernt; das ist leider eine traurige Tatsache. Materiell geht es um gezielte, aber notwendige Anpassungen im Leistungsbereich. Insbesondere geht es natürlich um die Einführung eines modernen und zeitgemässen Konzepts der Assistenzentschädigung. Nicht zu unterschätzen ist die Verstärkung der Aufsicht des Bundes sowie eine Verbesserung der Strukturen der Invalidenversicherung.

Warum überhaupt eine Reform? In den letzten zehn Jahren hat die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person, die voll im Erwerbsleben steht, voll invalid wird, um 30 Prozent zugenommen. Dabei gibt es aber, wie wir wissen, grosse kantonale Unterschiede, und ebenso wird zwischen Arbeitslosigkeit und Invalidität immer ein gewisser Zusammenhang bestehen. Zunehmend sind es - das müssen wir leider ebenfalls zur Kenntnis nehmen - nicht nur Geburtsgebrechen oder Unfälle, sondern auch Krankheiten, die zum Rentenbezug führen. Die psychischen Krankheiten nehmen dabei eine traurige Spitzenposition ein, vor allem - das mag erstaunen - bei der Jugend. Heute werden mehr Menschen zwischen 20 und 35 Jahren wegen psychischen Gebrechen invalidisiert als wegen allen anderen Ursachen zusammen. Das habe ich bisher nicht gewusst, und das erstaunt tatsächlich.

Nun zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Reform: Bei den Leistungen ist das Kernelement sicher die Einführung der Assistenzentschädigung. Massgebend soll dabei nicht mehr die Hilflosigkeit sein, sondern der ausgewiesene Bedarf an persönlicher Hilfe infolge Behinderung. Sie soll vor allem körperlich, geistig oder psychisch Behinderten ein autonomes Leben ermöglichen; das ist sicher wünschenswert. Diese Entschädigung beträgt je nach Behinderung zwischen 400 und 1600 Franken pro Monat. Ergänzende Leistungen bis zu 90 000 Franken pro Jahr sollen künftig auch Schwerbehinderte erhalten, die in einem eigenen Haushalt leben. Diesen legitimen Ansprüchen ist zweifellos zu entsprechen; da herrscht über alle Parteigrenzen hinweg Einigkeit. Das neue Konzept wird es den Behinderten zweifellos erleichtern, über ihr Leben selber bestimmen zu können.

Ein grosses und schwer lösbares Problem ist aber nach wie vor die Leistungsausweitung für psychisch Behinderte, weil Missbräuche nie ganz auszuschliessen sind. Ebenfalls zwingend notwendig ist dabei eine Aufsicht des Bundes. Weshalb? Nur mit einer verstärkten Aufsicht des Bundes ist gewährleistet, dass eine gesamtschweizerisch einheitliche Beurteilung möglich sein wird. Auch dürfte dies die einzige Möglichkeit sein - wenn überhaupt -, um die Ausgabenentwicklung besser in den Griff zu bekommen. Zusätzlich ist die Einführung von kantonalen Schiedsgerichten sicher zu begrüssen, damit eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und der Arbeitslosenversicherung überhaupt möglich wird.

Zusammenfassend muss jedoch festgehalten werden - das hat die heute Morgen geführte Diskussion bereits gezeigt -, dass die Finanzperspektiven alarmierend bleiben; eine nachhaltige Sanierung tut Not. Der Nettospareffekt aus Leistungsanpassung, Verbesserungen und Einsparungen ist nach wie vor unzureichend. Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung hat sich in den vergangenen Jahren in beängstigender Weise entwickelt: Ende 1996 betrugen die aufgelaufenen Schulden 1,6 Milliarden Franken, 1997 waren es bereits 2,2 Milliarden Franken. Als rasch greifende Massnahme wurden 1998 2,2 Milliarden Franken von der EO in die Invalidenversicherung transferiert. Trotzdem wuchsen die Schulden bis Ende 1999 erneut auf 1,5 Milliarden Franken an. Diese Kostenzunahme ist vor allem auf die Zunahme der Zahl der IV-Rentenbezüger zurückzuführen.

Woher holt man nun die finanziellen Mittel? Man erhöht die Mehrwertsteuer und holt zusätzliche Mittel von der EO. Man saniert also wieder einmal über mehr Einnahmen. Sicher, es braucht mehr Einnahmen - da pflichte ich Herrn Kollege Stähelin bei -, aber man sollte auch irgendwo bei den Ausgaben sparen. Die fehlenden Beträge werden wieder einmal der Wirtschaft zugemutet. Wenn argumentiert wird, die vorgenommene Erhöhung der Mehrwertsteuer werde vielleicht dereinst wieder reduziert, gehe ich mit Kollege Schiesser einig: Das können wir gleich wieder vergessen, das wird nie, aber gar nie eintreten!

Ich habe unlängst in der Kommission gewettert, dass mich diese Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit als Unternehmer noch krank mache. Wieso? Jedes Mal, wenn ich nach Hause gehe, stelle ich fest, dass die Kommission Beschlüsse gefasst hat, die mich als selbstständigen Unternehmer wieder einige zehntausend Franken pro Jahr kosten werden. Gut, es ist schwierig, das zu vermindern, irgendwer muss das ja zahlen; aber die unheilvolle Entwicklung ist auf die stetig steigenden Rentenausgaben zurückzuführen. Wir müssen dabei aber etwas sicherstellen: Die wirklich Bedürftigen dürfen unter den Sparmassnahmen nicht leiden, da sind wir uns alle einig. Die wirklich Bedürftigen dürfen nicht leiden! Darum müssen wir wohl oder übel Ja dazu sagen.

Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage, wie sie von der Kommissionssprecherin vorgestellt wurde, einzutreten.