Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-10-29
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Der Lockdown und damit die Schliessung von Läden, Geschäften, Restaurants, Kulturbetrieben - kurz: allen Betrieben mit Publikumsverkehr - waren ein regelrechter Schock für Wirtschaft und Gesellschaft in diesem Frühjahr. Mit den neuen, das Virus eindämmenden Massnahmen des Bundesrates soll nun alles darangesetzt werden, dass seitens des Bundes nicht erneut ein so drastischer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit verordnet wird. Die gegenwärtig angesichts der exponentiell steigenden Covid-Fallzahlen und der damit einhergehenden Belegung von Spitalbetten und Intensivstationen neu verkündeten Massnahmen müssen die Kurve brechen, sonst droht ein noch massiverer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Schaden. [PAGE 1990]
Viele Mieter und Vermieter haben sich inzwischen in Einigungslösungen gefunden. Das entspricht der gutschweizerischen Tradition der Austarierung der verschiedenen Interessen und des Dialogs, den wir in unserem Land gewohnt sind. Diese Werte müssen wir auch in Krisensituationen leben. Das Geschäftsmietegesetz seitens des Bundesrates ist, obwohl im Auftrag des Parlamentes erlassen und vom Bundesrat ausdrücklich nicht zur Annahme empfohlen, kein probates Mittel, um eine willkürliche Pauschalregelung einer Mietzinsreduktion von 60 Prozent für Geschäftsmieten wegen des Lockdowns und einer bis Ende Juni eingeschränkten Geschäftstätigkeit zu erlassen. Aus rechtlicher Sicht verstösst dieses Gesetz gegen mehrere Artikel der Bundesverfassung, insbesondere gegen die Wirtschaftsfreiheit und gegen die Eigentumsgarantie, aber auch gegen das Rückwirkungsverbot und gegen das Willkürverbot. Auch kennt dieses Gesetz mit dem Konjunkturartikel keine verfassungsrechtlich solide Grundlage. Da wir heute in der Schweiz keine ausgebaute Bundesverfassungsgerichtsbarkeit kennen, liegt es am Parlament, bei seinen gesetzgeberischen Arbeiten die verfassungsmässige Treue anzuwenden.
Dieses rechtsstaatliche Gewissen sollten wir heute mit dem Nichteintreten auf dieses Gesetz wahrnehmen und gleichzeitig eine klare Erwartungshaltung an Vermieter von Geschäftsliegenschaften formulieren. Sie sollen mit ihren Mietern individuelle und für beide Seiten tragbare Lösungen und Einigungen suchen. Die Corona-Krise führte zu drastischen Einschränkungen im Geschäftsleben. Diese sollen auch seitens der Vermieter berücksichtigt werden, und zwar mit entsprechenden Teilmieterlassen für in Not gekommene Gewerbler, angepasst an die jeweils individuelle Situation. Kein Vermieter dürfte nämlich ein Interesse daran haben, Geschäftslokale nicht mehr weitervermieten zu können, wenn die Mieter in Konkurs gehen. Mit einem ausgewogenen Geben-und-Nehmen-Prinzip zwischen Vermieter- und Mieterschaft sollen auf privater Ebene faire Kompromisse geschmiedet werden. Falls dies nicht gelingt, sind Gerichtsprozesse absehbar; die Gerichte werden dann die Einzelfälle beurteilen.
Wir wollen nicht einfach pauschale Lösungen, die neue Ungerechtigkeiten schaffen - Unternehmer, die in ihren eigenen vier Wänden geschäften, können nicht von einer 60-prozentigen Hypothekarzinsreduktion profitieren. Aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion ist eine rasche und flächendeckende Lösung mittels dieses Gesetzes für Geschäftsmieten aus rechtlicher und politischer Sicht nicht haltbar. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut. Wenn der Gesetzgeber im Nachhinein in privatrechtliche Verhältnisse eingreifen würde, wäre dies auch für die Zukunft ein gefährlicher Präzedenzfall.
Zudem legt das Gesetz willkürliche Grenzen fest: Es ist nicht logisch, warum der Schlüssel 60 zu 40 und nicht 50 zu 50 Prozent betragen soll. Zudem gilt das Gesetz nur für Mieten bis 20[NB]000 Franken, wobei für Mieten zwischen 15[NB]000 und 20[NB]000 Franken eine Opting-out-Klausel gilt. Mir ist schon klar, dass diese willkürlichen Grenzen Inhalt der gleichlautenden Motionen unserer beiden Räte vom Juni sind. Doch die Empfehlung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist klar: Nichteintreten und private Lösungen favorisieren.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.