Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-10-29
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zu Artikel 44a. Ja, bereits jetzt können Krankenversicherer bessere Preise aushandeln. Aber lassen Sie mich nochmals meine Metapher aus dem Eintretensvotum mit den chemischen Reaktionen aufgreifen: Dort habe ich von einer Reaktion gesprochen, die spontan starten kann. Es gibt aber auch Reaktionen, die nicht einfach so passieren, sondern die eine sogenannte Aktivierungsenergie brauchen, damit überhaupt etwas in Gang kommt. Hier wäre ein solcher Fall: Wieso sollten die Krankenversicherer sich zusätzliche Arbeit machen, sich in Verhandlungen Ärger einhandeln, wenn am Schluss für sie rein gar nichts übrig bleibt? Diese Reaktion wird nicht stattfinden. Es werden einfach beide Substanzen passiv daliegen, und es wird nichts passieren. Es braucht einen Anreiz, so leid es mir tut. So sind wir Menschen gestrickt. Firmen sind eine Zusammensetzung von Menschen, also haben sie durchaus eine ähnliche Psychologie. Bedenken Sie bitte: Der letzte Absatz in diesem Artikel sagt ganz klar, der Bundesrat könne den Gesamtbetrag plafonieren. Wenn Sie also Angst haben, dass dieses System anfängt zu galoppieren: Der Bundesrat kann eingreifen!
Und gerne sage ich noch dies: Wir müssen hier mit all diesen verschiedenen Playern ein funktionierendes Gesamtsystem hinbringen. Wenn wir uns gegenseitig und allen anderen Partnern einfach Unfähigkeit oder Böswilligkeit unterstellen, wird das nie klappen. Klar: Sie finden sofort eine Krankenkasse, die das ausgenützt hat, genauso wie Sie auch Patienten finden, die das System ausnützen. Aber aus diesen Einzelfällen abzuleiten, dass jeweils die ganze Branche nur Böses im Sinn hat oder nur unfähig ist - sorry, mit diesem Ansatz werden wir nie zu einer brauchbaren Einigung kommen. Wohlgemerkt: Mein Votum geht in alle Richtungen! Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und Artikel 44a zuzustimmen. [PAGE 2006]
Zu Artikel 47c: Hier unterstützen wir die Minderheit I (Gysi Barbara). Es ist hier wirklich wichtig, dass ganz klar festgehalten wird, dass der Zugang zu allen hochstehenden Leistungen garantiert ist. Wie gesagt, Gesundheit ist eines der wichtigsten Güter, und es kann nicht sein, dass der Zugang plötzlich für einzelne Personen geschmälert wird. Wie ich aber auch in meinem Eintretensvotum gesagt habe: Das Gegenstück ist natürlich auch nicht sinnvoll; das Gesundheitssystem ist kein Füllhorn, das unendlich viel Gesundheit aussprudeln kann, koste es, was es wolle.
Und ja, wir sind dafür, dass es hier Massnahmen zur Steuerung geben kann. Wie gesagt, wir haben sehr viele Player mit extrem unterschiedlichen Hebeln. Ich sage jetzt mal: Eine Pharmafirma, die ein neues Medikament erfindet, hat einen gigantischen Hebel gegenüber den Patienten, die dieses Medikament gerne hätten. Wir haben extrem viele unterschiedliche Player. Es sind nicht zwei Fussballmannschaften mit je exakt elf Spielern und den gleichen Regeln. Es sind ganz unterschiedliche Player mit ganz unterschiedlichen Regeln. Ich finde es richtig, dass der Staat als Vertreter der Bevölkerung hier die Steuerung durchaus in den Händen hält. Das heisst ja nicht, dass er die Zügel so fest in der Hand hat, dass jeder gewürgt wird. Er kann sie entsprechend auch einmal etwas lockerer lassen.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 47c die Minderheit I (Gysi Barbara) und sicherlich nicht die Minderheit II (Hess Lorenz) zu unterstützen.
Jetzt kommen wir noch zum Beschwerderecht. Wenn Sie ein System vor Gericht austarieren wollen, haben Sie mit grösster Wahrscheinlichkeit schon mindestens zwei, drei Gelegenheiten verpasst, eine sinnvolle Lösung zu erzielen. Vor Gericht können Sie die wenigsten Sachen retten. Dort gibt es, wenn überhaupt, nur noch Möglichkeiten zur Schadensminderung. Ich habe es schon beim Kostendämpfungspaket 1a gesagt: Ich bin grundsätzlich skeptisch, wenn Beschwerderechte ausgebaut werden. Es gibt Vernehmlassungen, es gibt Vorstösse, es gibt Lobbyarbeit, es gibt persönliche Beziehungen - es gibt so viele bessere Wege, seinen Einfluss geltend zu machen, als über ein Beschwerderecht.
Deshalb unterstützen wir hier die Minderheit Prelicz-Huber. Klar, es wurde noch der Zusatz gemacht, dass die aufschiebende Wirkung entzogen ist, aber leider nur für Artikel 53a Buchstabe b, bei Buchstabe a wäre dieser Zusatz wesentlich wichtiger gewesen. Deshalb: Ja, es klingt verlockend, aber in der Endabrechnung überzeugt es uns nicht. Wir werden hier gegen die Ausweitung der Beschwerderechte stimmen.