Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-10-29
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Knapp 7 Milliarden Franken jährlich werden für kassenpflichtige Medikamente ausgegeben; das entspricht rund 20 Prozent der Ausgaben in der Grundversicherung. Wir haben hier ein doppeltes Problem, was die Generika betrifft: Erstens ist der Anteil der Generika am gesamten Medikamentenmarkt viel zu tief. Wenn wir vergleichen, wie hoch er in der Schweiz ist, Grössenordnung 23 Prozent, und wie hoch er im Ausland ist, z. B. in Deutschland, wo er über 80 Prozent ist, dann sehen wir, dass hier einfach noch sehr viel Luft nach oben ist. Zweitens sind die Generikapreise viel zu hoch. Sie sind im Schnitt doppelt so hoch wie im Ausland.
Diese zwei Probleme gehen zulasten aller Prämienzahlerinnen und Prämienzahler in diesem Land. Genau auf diese beiden Probleme gibt das Referenzpreissystem eine Antwort, wenn man nämlich ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel hat. Das ist hier die Diskussion. Von der Grundversicherung sollte also in dem Sinne nur noch der Preis übernommen werden, der in diesem Referenzpreissystem festgelegt wird. Das Einsparpotenzial wird bei der bundesrätlichen Variante auf mehrere Millionen Franken veranschlagt.
Wir von der SP haben uns immer für dieses Referenzpreissystem starkgemacht. Wir hätten auch die Variante des Bundesrates begrüsst, die im Vergleich mit dem Ausland schon sehr mild ist. Wir haben aber im Sinne eines Kompromisses dem vorliegenden Vorschlag von Kollege Hess, der Minderheit I (Hess Lorenz), zugestimmt; es ist quasi ein Referenzpreissystem light, das viele Punkte des bundesrätlichen Vorschlags aufnimmt, aber in vier wesentlichen Punkten eine Änderung vorsieht:
Erstens soll es keine Regelung geben, wenn nur zwei wirkstoffgleiche Medikamente auf dem Markt sind.
Zweitens die Einführung der Sicherstellung der Versorgung: Der Bundesrat soll unverzichtbare Arzneimittel festlegen können, bei denen der Referenzpreis nicht festgelegt werden muss. Hier ein Wort zur Versorgungssicherheit: Die Versorgungssicherheit steht und fällt nicht mit dem Referenzpreissystem. Wir haben so oder so ein Problem auf dem Medikamentenmarkt, wenn wir die Situation haben, dass es bei Wirkstoffen häufig weltweit nur einen Hersteller irgendwo in China oder in Indien gibt. Da stellt sich die Frage, ob nicht die öffentliche Hand wieder sehr viel stärker auch pharmazeutische Service-public-Leistungen erbringen sollte. Aber das ist eine andere Frage, die wir heute hier nicht diskutieren und die auch nicht Teil des Referenzpreissystems ist.
Drittens will die Minderheit I, dass es bei vier oder mehr Medikamenten, die auf dem Markt sind, quasi nicht einen tiefen Referenzpreissatz gibt.
Viertens gibt es bei Biosimilars eine Ausnahme. Da sind wir eigentlich grundsätzlich sehr skeptisch, aber wie Kollege Hess bereits gesagt hat, hat hier der Zweitrat noch die Möglichkeit, Verbesserungen anzubringen.
In dem Sinne bitte ich Sie sehr, dem Minderheitsantrag I (Hess Lorenz), diesem Kompromiss und diesem Konzept, zuzustimmen.
Wir lehnen also den Antrag der Mehrheit ab. Weshalb? Was die Intergenerika-Lobby hier erreicht hat, ist eigentlich der Fünfer und das Weggli. Was hat sie erreicht? Sie hat nämlich erreicht, dass die Durchdringung des Medikamentenmarktes mit Generika zunimmt. Das ist eigentlich grundsätzlich richtig, das können wir aber auch via eine Motion lösen, die hier schon auf dem Tisch liegt. Aber diese Lobby hat mit diesem Vorschlag eben auch erreicht, dass die Medikamentenpreise für die Generika nicht gesenkt werden - und das ist das Problem. Hier werden Hunderte von Millionen Franken, die wir mit einem Referenzpreissystem einsparen könnten, nicht eingespart. [PAGE 2014]
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auch noch dem Minderheitsantrag II (Porchet), der eine Substitutionspflicht vorsieht, zuzustimmen und dem Antrag der Mehrheit, Parallelimporte zuzulassen, ebenfalls zuzustimmen, weil auch das preissenkend wirken kann.