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preparatory:AB 271500

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-10-30

Wortprotokoll

Dafür haben Sie im Covid-19-Gesetz den Härtefallartikel. Sie haben bestimmt, dass ein Härtefall ist, wer 40 Prozent Umsatzverlust gegenüber den Jahren 2018 und 2019 hat und vor dieser Krise finanziell stabil war. Das war der Härtefall, den Sie entsprechend definiert haben. Die Mittel, um diese Firmen dann zu unterstützen, sind wiederum Bürgschaften, A-Fonds-perdu-Beiträge und weitere Möglichkeiten; auch das haben Sie im Gesetz definiert.

Wir waren jetzt mit den Kantonen im Gespräch. Die Härtefälle sind natürlich je nach Kanton sehr unterschiedlich: In Genf fehlt der Konferenztourismus in den grossen Hotels, in einem Bergkanton wird der Wintertourismus möglicherweise fehlen. Daher entscheiden die Kantone über Härtefälle. Der Bund beteiligt sich daran aufgrund des Rasters und aufgrund der Verordnung zur Hälfte. Wir setzen also eigentlich genau das um, was Sie beschlossen haben. Wir brauchen ja für staatliches Handeln eine gesetzliche Grundlage.

Wir sind der Meinung, dass das, was Sie mit diesem Härtefallartikel beschlossen haben, ein taugliches Instrument ist, um diese Problematik aufzufangen. Die Frage ist, wie lange es dauert und wie viel Geld wir dafür brauchen - da sind wir im Moment am Kaffeesatzlesen. [PAGE 2035]