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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-25

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Mir ist es in der Kommissionsberatung an sich gleich gegangen wie Frau Beerli. Ich habe auch lange gezögert. Grundsätzlich bin ich vom neuen Konzept, dem Konzept der Minderheit, absolut überzeugt. Da geht es ja, ich habe mich umgehört, allen gleich. Wir sind der Meinung, dass das der Weg der Zukunft sei. Ich sehe auch, wie sich jetzt - auch mit dem Antrag Pfisterer Thomas - dieser Weg in die Zukunft dann noch etwas mehr öffnen wird. Darüber bin ich durchaus glücklich.

Ich habe mich im Unterschied zu Frau Beerli am Schluss der Minderheit angeschlossen. Ich sehe wie sie gewisse Parallelitäten zum Konzeptwechsel bei der Familienbesteuerung, aber ich sehe auch einen Unterschied. Dieser neue Gedanke, den die Minderheit hier vertritt, ist für unseren Rat nicht so neu, wie das beim Konzeptwechsel bei der Familienbesteuerung der Fall gewesen ist. Diese Gedanken sind bereits im Nationalrat geprüft und besprochen worden; ich habe mich bei den anwesenden Mitgliedern des Nationalrates extra noch einmal in diese Richtung kundig gemacht. Aber wir haben nachher in der Kommission eigentlich keine neuen Ausführungen, kein neues Zahlenmaterial erhalten. Das ist das, was mich hier etwas beschäftigt. Wir haben auch im Rahmen der Kommissionsberatung schlicht weiter - ich nehme das Wort von Frau Beerli auf - in Blindflug machen müssen. Wir haben keine Unterlagen erhalten. Es ist gesagt worden, es gebe keine. Aber ich habe auch nicht gesehen, dass bei den Heimen usw. Erhebungen gemacht worden wären; ich glaube aber, solche Erhebungen hätten vorgenommen werden können.

Ich zweifle einfach etwas daran, dass wir rasch zu Zahlen, zu Unterlagen kommen, wenn wir nicht ganz klar mit dem Antrag der Minderheit Druck - auch für die Beratung im Nationalrat - schaffen. Ich hoffe wirklich, dass dann vermehrt Zahlen und Fakten auf dem Tisch liegen.

Der Antrag Pfisterer Thomas geht demgegenüber in eine richtige Richtung, aber bis er zum Tragen kommt, werden Jahre oder ein Jahrzehnt vergehen. Ich habe einen anderen Eindruck von der Kostenentwicklung.

Sehen Sie, die ganze Geschichte erinnert mich sehr stark an die Diskussionen, die wir im Spitalbereich bei der Krankenversicherung zum Problemkreis stationäre Versorgung/ambulante Versorgung führen. Wir alle spüren die Notwendigkeit, etwas für die Förderung und Gleichbehandlung der ambulanten Versorgung zu tun. Hier bietet sich das eigentlich an. Wir alle wissen doch, dass es schlussendlich günstiger kommen wird, wenn jemand zu Hause gepflegt wird, als wenn diese Person einen teuren Pflegeheimplatz beanspruchen muss, denn Pflegeheimplätze sind kostspielig. Folglich müsste doch der Weg der vermehrten Pflege zu Hause, der vermehrten Betreuung zu Hause begangen werden. Das kommt unter dem Strich billiger zu stehen. Sehen Sie, ich bin nicht so sicher, ob nicht in den Hinterköpfen noch etwas anderes nachwirkt: Vielleicht wirkt der Gedanke nach, dass die Kantone allenfalls, wenn die neue Finanzausgleichsvorlage kommt, im Bereich der Pflege zu Hause entlastet würden - diese ginge dann voll auf Kosten der IV - und sie umgekehrt im Bereich der Heime belastet würden. Wenn das die Begründung für die Ablehnung sein sollte, kann ich das nicht mittragen. Mich interessiert vielmehr, was am Schluss unter dem Strich an Kosten anfällt.

Ich sage es noch einmal: Ich bin überzeugt, dass die Lösung der Betreuung zu Hause die günstigere Lösung ist. Ich werde deshalb die Minderheit unterstützen. Ich hoffe sehr, dass bis zur Behandlung im Nationalrat - wenn wir hier eine Differenz zum Nationalrat schaffen - mehr Grundlagenmaterial vorhanden und analysiert sein wird.

Ich bitte Sie um Unterstützung des Antrags der Minderheit.

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