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Gmür Alois · Nationalrat · 2020-10-30

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ja, wir sind eine kleine Minderheit von zwei Personen, und wir unterstützen die Motion. Wir sind der Meinung, dass der Bund, wenn er Aktionär ist, sich nicht zusätzliche Rechte bezüglich Prüfung der Unternehmen herausnehmen kann. Wenn keine Subventionen fliessen, ist es übertrieben, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle sozusagen die Prüfung der Prüfung prüft. Wenn der Bund Unternehmen wie zum Beispiel die Swisscom teilprivatisiert und dieses Unternehmen Geld auf dem Börsenmarkt aufnimmt, dann gelten die privatwirtschaftlichen Regeln. Dann gelten die Regeln des Kapitalmarkts und des Börsenrechts. Dann werden alle Aktionäre gleich behandelt: Es gelten die gleichen Regeln für den Mehrheitsaktionär wie für den Minderheitsaktionär; es gelten die gleichen[NB]Rechte[NB]für[NB]den[NB]Minderheitsaktionär wie für den Mehrheitsaktionär.

Es kann ja nicht sein, dass der Bund, wenn er bei Unternehmen Aktionär ist, sich das Recht herausnimmt, seine Prüfungsorgane in diese Unternehmen zu schicken. Diese Unternehmen werden von unabhängigen und staatlich zugelassenen Revisionsstellen revidiert. Sie geben zuhanden der Generalversammlung ein Prüftestat ab. Zudem erhält der Mehrheitsaktionär durch die zusätzliche Kontrolle gegenüber den Minderheitsaktionären zusätzliche Informationen, die nicht immer zum Vorteil der anderen Aktionäre sind. Mit der aktuellen gesetzlichen Regelung wird das Gleichbehandlungsgebot aller Aktionäre verletzt. Der Verwaltungsrat zum Beispiel der Swisscom und die Verwaltungsräte aller Gesellschaften, die nicht hundertprozentig im Eigentum des Bundes sind, sind in einem Dilemma, das mit der heutigen Regelung im Finanzkontrollgesetz unauflösbar ist.

Auch der zukünftige Ruag-Verwaltungsrat wird dieses Dilemma haben. Denn er gewährt dem Mehrheitsaktionär - und nur dem - den Zugang zu Informationen, die die Minderheitsaktionäre nicht haben.

Der Bund kann nicht beides haben: einerseits Geld an der Börse beschaffen, Investoren sich an der Gesellschaft beteiligen lassen und andererseits agieren, als ob ihm die Gesellschaft noch immer zu 100 Prozent gehörte. Meine Minderheit ist der Meinung, dass der Bund, wie alle anderen Aktionäre von börsenkotierten Gesellschaften, sich den Regeln des Börsen- und Kapitalmarktrechts zu unterstellen hat. Der [PAGE 2051] Bund hat Handlungsbedarf und sollte das Finanzkontrollgesetz ändern.

Wir meinen, es wird bei diesen Unternehmen genügend hingeschaut. Bei der Swisscom zum Beispiel gibt es die externe Revision, die interne Revision, es gibt das Risikomanagement, es gibt die Compliance usw. Es gibt genügend Kontrollen - eine zusätzliche Kontrolle durch die Eidgenössische Finanzkontrolle braucht es nicht. Das ist eindeutig zu viel Staat.

Ich bitte Sie, hier den Staat zurückzubinden und meine Minderheit und damit die Motion Ettlin Erich zu unterstützen.