Burgherr Thomas · Nationalrat · 2020-10-30
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-30
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion will den Bundesrat beauftragen, Kapitalanlageprodukte, welche eine nachhaltige, d. h. umweltverträgliche Entwicklung fördern, von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer zu befreien. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Dennoch nahm der Ständerat die Motion als Erstrat am 17.[NB]Dezember des letzten Jahres mit 24 zu 17 Stimmen an. Anschliessend wurde der Vorstoss in unserer Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingehend vorberaten. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.
Was waren die Gründe für die Ablehnung? Auch der Bundesrat hatte in der Diskussion ausgeführt, dass die Forderung weder notwendig noch umsetzbar sei. Die schwierige bis unmögliche Umsetzung des Anliegens zeigt sich etwa darin, dass der Begriff des nachhaltigen Finanzproduktes kaum zu definieren ist. Es gibt keine scharfen Kriterien. Denn letztendlich ist es auch eine politische Beurteilung, was als grün, umweltfreundlich und nachhaltig bezeichnet werden kann und was nicht. Das birgt viel Konfliktpotenzial. Weil die Auslegungen teilweise sehr weit auseinanderliegen, gibt es auch keine einheitlichen Interpretationen. Dies würde bei der Durchsetzung eher zu mehr Unsicherheit statt zu Transparenz und Klarheit führen. Hauptsächlich wurde aber in der Kommission die Erhöhung des administrativen Aufwandes diskutiert. In dreierlei Hinsicht stehen Befürchtungen im Raum:
Erstens führt das Anliegen zu einem erheblichen administrativen Zusatzaufwand für die Banken und die Zertifizierungsstellen. Ein teurer Ausbau der Zertifizierungsindustrie ist womöglich nicht der richtige Weg.
Zweitens wurde ausgeführt, dass es in der Folge zu aufwendigen Rechtsmittelverfahren kommen könnte; dies gerade wegen der vorhin genannten Unklarheiten bei der Definition und den politischen Interpretationsspielräumen. Es wurde sogar eine Klagewelle angesprochen, die dadurch ausgelöst werden könnte. Das führt natürlich zu weiteren Kosten und Aufwänden, die irgendjemand berappen muss.
Drittens wird die Umsetzung zu einem relativ hohen Kontrollaufwand bei den Steuerbehörden führen.
Angesichts des fehlenden Nutzens wurde berechtigterweise der neue Bürokratieaufwand als zu hoch beurteilt. In der Kommission wurde sogar infrage gestellt, dass es überhaupt ein reales Problem gebe, welches mit dem Vorstoss gelöst werden könnte, was dessen Nutzen natürlich grundlegend infrage stellt. Zudem wurde das Anliegen generell als systematisch umstritten bezeichnet, weil es auch zentral in die Steuersysteme eingreift. Es ist darüber hinaus naheliegend, dass bei der Verrechnungssteuer womöglich viel Geld ins Ausland abwandern könnte, was infolge der angespannten Lage und der finanzpolitischen Unwägbarkeiten nicht zielführend ist.
Ein weiteres Argument kam aber noch dazu: Die freiwillige Deklaration zeigt ja bereits Wirkung; es gibt bereits eine freiwillige Zertifizierungsstelle. Die Nachfrage nach Produkten mit diesem Label ist bereits vorhanden, weshalb es nicht noch eine Begünstigung braucht. Das entspricht dem Subsidiaritätsgedanken. Dabei stand die Befürchtung im Raum, dass mit solchen Aktionen nur ein schönes Etikett geschaffen würde, welches bei genauerer Betrachtung die Versprechen nicht einlösen könnte. Das würde dem Anliegen sogar schaden. Es wurde dann entsprechend argumentiert, dass es effizienter sein könnte, diejenigen Finanzprodukte stärker zu besteuern, welche die Nachhaltigkeitskriterien nicht einhalten, anstatt die anderen zu entlasten. Das wäre genau der umgekehrte Weg.
Alles in allem braucht es wohl eine Gesamtschau bei den Steuern und eine Gesamtschau zur Nachhaltigkeit. Es braucht keinen grossen Aufwand für eine Detailfrage, für einzelne Aspekte und Anliegen. Die Arbeiten und Strategien sind bereits im Gang, das hat auch der Bundesrat bestätigt.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.