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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2020-10-30

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-30

Wortprotokoll

Sie sehen es an der Nummer des Geschäftes: Die Staatspolitische Kommission brütet schon länger über diesem Thema. Es geht um Lobbyisten und ihren Zugang zu diesem hohen Haus, und dabei dürfte das schlechte Gewissen auch die Behandlung des einen oder anderen Punkts in die Länge gezogen haben.

Die meisten hier drinnen gewähren dem einen oder anderen Branchen-, Gewerkschafts- oder NGO-Vertreter Eintritt ins Bundeshaus, und dies im vollen Bewusstsein, dass er damit auch Interessenvertreter hofiert - aus welchen Gründen und mit welcher Motivation auch immer. Lobbying im Bundeshaus wird meines Erachtens überzeichnet und überbewertet. Es findet - sofern es überhaupt in einem negativen, unstatthaften Ausmass stattfindet - insbesondere vor den Kommissionssitzungen und ausserhalb des Bundeshauses statt. Diese Kontakte sind also nicht bekannt, und eine regulatorische Erfassung dürfte sich als schwierig bis unmöglich erweisen, denn wir können ja kaum persönliche Begegnungen der Parlamentarier gesetzlich erfassen.

Die Politik kann ohnehin nur jene, die einen Badge haben, oder allenfalls jene, die über einen Tagesausweis verfügen, regulieren. Daher sind alle Versuche, die Interessenvertreter irgendwie zu binden und zu regulieren, keine Lobbyistengesetze, sondern Bundeshausgesetze, und der vorliegende Entwurf ist auch so eines. Aber nichts ist so offensichtlich wie das Lobbying während der Sessionen; jeder sieht, wer wem Einlass ins Bundeshaus gewährt, jeder sieht, wer mit wem in den Hallen spricht. Die Vorlage verliert sich unseres Erachtens in irrelevanten Detailfragen, während heisse Eisen nicht angefasst werden.

Der Ausgangspunkt für diese Vorlage war die parlamentarische Initiative von alt Ständerat Didier Berberat. Diese wollte die Interessenvertreter ins Parlamentsgesetz aufnehmen und sie so zu einem Teil des Parlamentsbetriebes machen. Damit wären sie quasi institutionalisiert worden, was für die SVP-Fraktion nicht infrage kommt. Das würde die Lobbyisten quasi zu offiziellen Angehörigen des Parlamentsbetriebes machen und damit auf eine höhere Stufe stellen. Wer diese Vorlage unterstützt, der zementiert das Geschäftsmodell der Interessenvertreter. Eine Regulierung in diesem Bereich bringt uns nicht weiter und schafft keinen Mehrwert. Sie bringt aber allenfalls einigen hier das vermeintlich gute Gefühl, etwas getan zu haben.

Zur Detailberatung, zuerst zu Artikel 69abis Absatz 3, zur Annahme von Geld- und Sachzuweisungen quasi als Gegenleistung für die Badges: Selbstverständlich würde es auch die SVP-Fraktion total daneben finden, wenn jemand so etwas tun würde. Aber kennen wir einen solchen Fall? Nein, es ist nicht bekannt, dass jemand Geld nimmt als Gegenleistung für die Ermöglichung des Zutritts zum Bundeshaus. Die Beweisführung dürfte sich zudem als schwierig erweisen, und die Sachleistungen bedürften einer genaueren Definition. Dann wären wir wieder bei der Diskussion angelangt, ob man sich von seinen Gästen ein Drei- oder nur ein Zweigangmenü in der Galerie des Alpes spendieren lassen darf.

Dasselbe gilt für die Tagesausweise, also bei Artikel 69b Absatz 9: Bei den Tagesausweisen dürfte es eher um den unkomplizierten Besuch von Verwandten, Freunden oder Parteikollegen gehen, die durch die spontane Einlassgewährung durch einen Parlamentarier in diesem berühmten Gebäude einen Augenschein nehmen dürfen. Wir gehen nicht davon aus, dass es sich bei den Tagesgästen um bezahlende Besucher mit wirtschaftlichen oder ideologischen Absichten handelt, und wir unterstellen ihnen auch keine solchen Absichten.

Wenn Sie bei den Bundeshausschlüsseln nicht in den Verdacht der Vorteilsnahme geraten wollen, dann machen Sie es wie ich und vergeben Sie Ihre zwei Badges einfach aus Prinzip an niemanden.

Die Einzelanträge Buffat, Nantermod bzw. Gschwind und Töngi wird die SVP-Fraktion unterstützen, weil sie alle eine realistische Transparenz schaffen und weil diese Anträge sauber zwischen Interessenvertretern, persönlichen Mitarbeitern und Familienangehörigen unterscheiden. Den Einzelantrag Glättli lehnen wir ab, weil wir entweder den Dauerausweis ganz streichen sollten - was hier drin natürlich chancenlos wäre - oder aber die Nutzung der Dauerausweise offen halten sollten. Sonst wird es dann wieder kompliziert, und wir würden uns mit Abgrenzungsproblemen herumschlagen.