Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2020-10-30
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Der Nationalrat ist am 2. Dezember 2019 auf das vorliegende Geschäft eingetreten. Aus diesem Grund beraten wir heute direkt die Details der Vorlage. Wir tun dies in zwei Blöcken. In Block 1 sprechen wir über den Zugang zum Parlamentsgebäude, in Block 2 über Offenlegungspflichten von Ratsmitgliedern. Die parlamentarische Initiative des ehemaligen Ständerates Didier Berberat sieht vier Stossrichtungen vor: erstens ein Akkreditierungssystem für Lobbyisten, zweitens ein öffentlich einsehbares Register von Lobbyisten, drittens eine Offenlegung der Mandate von Lobbyisten und viertens Sanktionen bei Verstössen gegen die Regeln.
Der Antrag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission erfüllt die Punkte zwei bis vier. Für die Forderung nach einem Akkreditierungssystem hat die Kommission eine Alternative ausgearbeitet, welche praktischer, einfacher und verständlicher ist. Unbestritten war in der Kommission, dass Personen, welche einen Dauerausweis erhalten, sich in einem öffentlichen Register einzutragen haben. Weiter soll die Verwaltungsdelegation Personen, welche die Bestimmungen missachten, den Dauerausweis entziehen können. Die Kommission sieht vor, dass Dauerausweise nur noch an zwei Personengruppen ausgestellt werden dürfen: einerseits an eine persönliche Mitarbeiterin oder einen persönlichen Mitarbeiter und andererseits an Familienmitglieder. Artikel 69abis Absatz 3 des Parlamentsgesetzes sieht zudem vor, dass zur Ausstellung eines Dauerausweises keine Geld- oder Sachzuwendungen geleistet werden dürfen. Die Minderheit Buffat will diesen Absatz streichen. Der entsprechende Antrag unterlag in der Kommission bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten.
Ihre Kommission sieht für Lobbyisten neu ausschliesslich Tageszutritte vor. Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates müssen die Tagesgäste gemäss ihrem Entwurf aber nicht im Parlamentsgebäude begleitet werden, widerspricht dies doch der heutigen Realität. In Artikel 69b Absatz 7 des Parlamentsgesetzes fordert Ihre Staatspolitische Kommission, wie auch schon der Ständerat, nicht nur die Offenlegung des Arbeitgebers von Lobbyisten, sondern zusätzliche Informationen zu den spezifischen Auftraggebern. Eine Minderheit Buffat will diesen Zusatz streichen. Der Antrag unterlag in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen. Auch für Tageszutritte soll gelten, dass keine Geld- und Sachzuwendungen geleistet werden dürfen. Ein Antrag Jauslin auf[NB]Streichung[NB]von[NB]Artikel[NB]69b Absatz 9 unterlag mit 12 zu 11 Stimmen.
Bei der Parlamentsverordnung folgt Ihre Kommission den Beschlüssen des Ständerates und hat diese mit Verhaltensregeln ergänzt, welche durch die Besucherinnen und Besucher des Bundeshauses eingehalten werden sollen. Die Minderheit Buffat will Artikel 16abis der Parlamentsverwaltungsverordnung streichen. Der Antrag unterlag in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen.
Zuletzt beantragt Ihnen Ihre Kommission - und ich betone: Der Entscheid fiel damals ohne Gegenantrag -, den Zugang zu den Vorräumen der Ratssäle, also insbesondere zur Wandelhalle, einzuschränken. Personen ohne Dauerausweise oder Medienakkreditierung sollen keinen Zugang mehr haben. Dies wird in Artikel 61 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Nationalrates so festgehalten.
Ich fasse zusammen: Ihre Kommission will eine einfache und transparente Regelung im Umgang mit Lobbyisten. Mit der Abschaffung der Badges für Lobbyisten reduzieren wir die gegenseitige Abhängigkeit. Durch die Schaffung eines öffentlichen Registers kommen wir dem Wunsch nach mehr Transparenz im Umgang mit Lobbyisten nach. Es ist uns und auch mir persönlich klar, dass wir damit nicht alles regeln können, denn viele Kontakte finden auch ausserhalb des Bundeshauses statt. Nun stellt sich diese Frage aber nicht im Rahmen dieses Geschäftes, weshalb ich Sie bitte, wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen.
Es wurde die Frage gestellt, ob die Kommission ihre Arbeit gemacht hat. Als Kommissionssprecher bejahe ich diese Frage. Wenn man sich fragt, wer sonst noch seine Arbeit gemacht hat, dann ist die Antwort: die Lobbyisten, die bis gestern spät am Abend fleissig andere Mitglieder des Rates dazu motivieren konnten, mit Einzelanträgen das Konzept durcheinanderzubringen, und so versuchen, der Vorlage die Zähne zu ziehen.
Kollege Romano hat gesagt, man solle die Übung abbrechen, weil das Anliegen der parlamentarischen Initiative nicht mehr erfüllt sei. Ich will Sie daran erinnern, dass wir mit dieser Vorlage drei von vier Zielen der parlamentarischen Initiative Berberat konkret erfüllen und nur für ein Ziel eine alternative Lösung vorschlagen. Aber der Kern der Initiative Berberat wird mit dieser Vorlage erfüllt. Und zuletzt sage ich auch aus Sicht der Kommission: Das Konzept der Kommission sieht eben vor, dass man erfährt, welche Person wann mit welchem Anliegen ins Bundeshaus kommt. Werden die Einzelanträge angenommen, weiss man dies nicht mehr. Das heisst, es ist ein Verlust an Transparenz.
Wer möglichst viel Transparenz will, folgt bitte der Mehrheit der Kommission und lehnt die Minderheits- wie auch die Einzelanträge ab, welche wir natürlich in der Kommission nicht beraten konnten.