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Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-25

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

Aufgrund der Debatte möchte ich noch drei Punkte anfügen.

1. Zur Diskussion, die hier aufgebrochen ist: Es war eine "Chropfläärete" über die schlechte finanzielle Situation der Invalidenversicherung. Das ist verständlich; die Kommission tat dasselbe. Ich habe nichts anderes getan, als Ihnen die Zahlen, Argumente und Gründe nochmals darzulegen, welche bereits in den schriftlichen Unterlagen für die heutige Debatte und in der Botschaft vorhanden waren. Aber mündlich dargelegt sind sie aufrüttelnder, als nur in den Papieren gelesen.

Die Situation der zunehmenden Invalidisierung unserer Gesellschaft ist uns bewusst. Wir stigmatisieren die einzelnen IV-Rentenbezüger beileibe nicht! Aber ich stelle fest: Bereits die Diagnose schmerzt. Nur, glauben Sie nicht, dass wir dieses Problem in ein, zwei Wochen während einer Session lösen! Das wird die Hauptaufgabe der nächsten Jahre im Bereich der Sozialversicherungen sein. Aber dafür, dass die Diskussion aufgebrochen ist, habe ich Verständnis.

Die heutigen Massnahmen zur Remedur scheinen mir politisch redlicher zu sein als die letzten, jene des Jahres 1997. Herr Schiesser hat die vor fünf Jahren gefallenen Voten zitiert. Damals haben wir nur Mittel des EO-Fonds zur IV verlagert. Heute tun wir dies auch zu einem kleineren Teil. Das Geld ist dort greifbar. Aber wir sind konsequenter: Wir treffen zusätzlich die Massnahme, die auf Dauer wirkt, nämlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Steuererhöhungen sind unangenehm. Doch wenn wir der Wahrheit ins Auge sehen, bleiben uns nur zwei Möglichkeiten: die Schulden zu sanieren oder sie weiter ansteigen zu lassen! Wir kennen die Situation der IV-Kasse. Sie wird Ende dieses Jahres - Herr Stähelin hat es richtig zitiert - 4,5 Milliarden Franken Schulden aufweisen. Jedes Jahr kommen in der nächsten Zeit 1 bis 1,4 Milliarden Franken dazu. Tun wir nichts, so haben wir in fünf Jahren eine Schuld von 10 Milliarden Franken allein bei der IV. Heute ist die Zeit zu handeln. Jede Verzögerung belastet die späteren Generationen, und das ist nicht korrekt.

2. Ich möchte auf den Ordnungsantrag Schmid Carlo eingehen. Ich bitte Sie, ihn abzuweisen, und möchte das anhand von AHV und IV begründen.

Beginnen wir mit der IV: Sie sehen - ich habe es dargelegt -, wir haben zwei Möglichkeiten: die IV in einigen Jahren finanziell zu sanieren oder das Defizit anzuhäufen und der nächsten Generation bereits in fünf Jahren einen Schuldenberg von über 10 Milliarden Franken zu hinterlassen. Das Zweite ist nicht verantwortbar. Also müssen wir heute beschliessen.

Wenn Sie glauben, wir hätten die Grundlagen nicht, um bereits jetzt, vor der Detailberatung, zu entscheiden, möchte ich Sie auf die Zahlen verweisen: Wir haben sie Ihnen für diese Beratung zusammengestellt. Wir rechnen, beim heutigen Rentnerstand, mit Minderausgaben von 227 Millionen Franken. Um die IV zu sanieren, müssen wir die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöhen. Nun liegen uns aber für die IV-Revision keine Anträge vor, die weniger Ausgaben zur Folge hätten. Es liegt nur ein Antrag vor, der zu Mehrkosten von jährlich einer halben Milliarde Franken führt. Also ist es doch eindeutig: Wir brauchen dieses Mehrwertsteuerprozent! Das wissen wir zu hundert Prozent; das ist glasklar, noch bevor wir mit der Beratung anfangen.

Wenn wir in der Beratung der Minderheit folgen, also der grosszügigen Lösung zustimmen, heisst das, dass wir die Mehrwertsteuer definitiv nie mehr senken können. 1 Prozent aber braucht es in jedem Fall. Sie können mit gutem Gewissen vor der Detailberatung über die IV-Finanzierung entscheiden.

Nun zur AHV: Ich anerkenne die grundsätzlichen Einwendungen von unserem Kollegen Peter Briner, der sagt: Ich möchte zuerst das Menu auf dem Tisch haben, erst dann bezahle ich. Aber, Herr Briner, Sie wissen genau, was wir bestellen. Ich möchte Sie wieder auf das Blatt verweisen, diesmal betreffend die AHV-Revision. Beschliessen werden wir in der Tat in der nächsten Session. Aber wie breit ist der Spielraum zwischen Maximum und Minimum? Der Unterschied zwischen den finanziellen Auswirkungen der Anträge beträgt 200 Millionen Franken! Was macht das aus? Das macht einen Zehntel Mehrwertsteuerprozent, nur ein ganzes Promille, aus und liegt im kleinen Streubereich.

Egal, was wir in der Revision im Detail beschliessen, die 1,5 Prozent Mehrwertsteuer werden nötig sein. Offen ist nur die Frage: Wann brauchen wir es? Und in welchem Jahr erhöhen wir um wie viel Promille? Da haben wir Spielraum. Die Frage wird sein: Bevorzugen Sie eine grosszügige Lösung oder eine sparsamere Lösung? Einfluss wird auch die Wirtschaftslage haben. Wie viele Beiträge leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Wie hoch sind die Mehrwertsteuererträge? Hier haben wir Spielraum. Aber dem tragen wir ja Rechnung, indem die Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV durch Bundesgesetz erfolgt und nicht im freien Ermessen des Bundesrates liegt.

Aber egal, ob Sie damit die Maximal- oder Minimalvariante beschliessen - wir sind ja Zweitrat, nicht Erstrat -, geht es um einen Spielraum von 0,1 Prozent bis ins Jahr 2015. Wir wissen also genau, was wir bestellen. Wir bestellen in einem guten Restaurant und sind bereit, im Voraus zu bezahlen; das tun wir mit diesem Beschluss. Eine Verschiebung bringt materiell absolut nichts.

3. Was den Ablauf der Beratung betrifft: Sehen Sie, die Volksabstimmung muss im Frühjahr 2003 stattfinden. Es hat niemand gesagt - ich habe auch Carlo Schmid nicht so verstanden -, man wolle die Finanzierungsvorlage in zwei Teile trennen. Wir wollen eine Finanzierungsvorlage für die Sozialwerke; darin sind wir uns einig. Darüber müssen wir in [PAGE 748] der Volksabstimmung im Jahre 2003 abstimmen. Selbst wenn wir die Finanzierungsvorlage trennen würden, müssten wir dem Volk die IV-Vorlage im Frühjahr 2003 vorlegen; andernfalls verzögerten wir die Sanierung um ein Jahr.

Wann sollen wir die Beratung abschliessen? Wir schaffen als Zweitrat richtigerweise eine Reihe von Differenzen. Wenn wir das erst nach der AHV-Beratung tun, wird dies gegen Ende der Wintersession sein. Das erlaubt keine seriöse und gründliche Differenzbereinigung mehr. Also müssen Sie in dieser Session beschliessen, wenn wir die Volksabstimmung nicht um ein Jahr verzögern wollen. Weil das kommende Jahr ein Wahljahr ist, bestehen leichte Sachzwänge bezüglich des Fahrplanes. Das hat uns auch dazu geführt, jetzt schon die gesamte Finanzierung vorzulegen.

Aber wir wissen, was wir beschliessen. Es ist keine Blackbox, es ist kein Blindflug: Wenn wir die Sozialwerke gesund halten wollen, müssen wir die Mehrwertsteuer um 1 Prozent erhöhen, und wir müssen die AHV bis ins Jahr 2015 um 1,5 Prozent erhöhen. Wir tun jetzt nichts anderes!

Der Spielraum wird durch die Detailentscheide nicht grösser. Darum bitte ich Sie - ich appelliere eindringlich an die Gelassenheit unseres Rates, der auch nach einer emotionalen Diskussion zum sachlichen Entscheid zurückkehrt -: Beschliessen wir heute über diese Vorlage, schieben wir sie nicht hinaus. Der Entscheid wird nicht anders, auch wenn wir erst später beschliessen.

Ich möchte noch etwas nachholen: Es ist ein Dank an das Departement und an das Bundesamt für Sozialversicherung. Wissen Sie, die Kommission und Ihr Departement, Frau Dreifuss, waren sich nicht in allen Punkten einig. Die Diskussionen waren hart. Wir haben aber ausserordentlich geschätzt, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dort, wo Ihr Departement anderer Ansicht war, sehr loyal und konstruktiv für die Kommission gearbeitet haben. Es war eine ausserordentlich grosse Belastung, für uns eine grosse und für Sie und Ihre Mitarbeiter eine ungewöhnliche. Dafür möchte ich Ihnen, Frau Dreifuss, und Ihren Mitarbeitern sehr herzlich danken.