Bieri Peter · Ständerat · 2002-09-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26
Wortprotokoll
Ich habe eine Bemerkung zu Absatz 2bis, den wir neu eingeführt haben. Die [PAGE 790] Arbeitsverhältnisse richten sich generell nach dem Bundespersonalgesetz. Es sind dies öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Wir haben uns in der Kommission die Frage gestellt, ob im Hinblick auf Anstellungsdauer oder Lohn nicht im Sinne der Flexibilität die Möglichkeit privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse für Professoren geschaffen werden soll. Wir beantragen deshalb, gestützt auf die Möglichkeit, die das Bundespersonalgesetz in Artikel 6 Absatz 5 einräumt, solche privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse vorzusehen, sofern besondere Bedürfnisse von Lehre und Forschung dies erfordern. Dies ist auf die Anstellung von Professoren beschränkt. Nicht die einzelne Anstellung, hingegen die generellen Vorschriften für diese Ausnahmefälle sind durch den ETH-Rat - mit Genehmigung des Bundesrates - zu regeln. Wir beantragen eine Formulierung, die sich an den bisherigen Absatz 2 anlehnt.