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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-12-01

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Die Grünliberalen treten auf die Änderung des Covid-19-Gesetzes ein. Dieses Gesetz wurde in der Herbstsession beraten. Es ist am 25. September beschlossen worden und unmittelbar danach in Kraft getreten. Zumindest einzelne Artikel dieses Gesetzes haben also eine ausgesprochen kurze Halbwertszeit; wir passen sie nun schon wieder an. Der Verlauf der Covid-19-Pandemie wurde nicht in angemessener Weise vorausgesehen oder antizipiert, obwohl eigentlich bekannt war, wie die ersten, zweiten oder weiteren Wellen von Pandemien ablaufen können. Das ist einerseits nicht sehr vorausschauend und birgt die Gefahr von Ungleichbehandlungen durch schnelle Regeländerungen, insbesondere bei den Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft, die Arbeitnehmenden, die Arbeitgebenden und die Selbstständigerwerbenden. Andererseits bleibt mit diesem Vorgehen eine gewisse Flexibilität bestehen, um massgeschneidert auf die aktuellen Probleme einzugehen, was wiederum ein Vorteil ist.

Es ist unklar, wie lange die staatlichen Eingriffe aufgrund der Covid-19-Pandemie mit entsprechenden Schäden und Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Kultur und den Sport andauern werden. Es ist deshalb sinnvoll, mit dieser Gesetzesänderung einen ersten Schritt zu machen und angemessene Unterstützungsmassnahmen vorzusehen. Es werden immer wieder Fälle an uns alle herangetragen, die nicht logisch erscheinen oder bei welchen bisher keine so dringend notwendige Unterstützung zustande gekommen ist. Es ist mir deshalb wichtig, darauf hinzuweisen, dass in vielen dieser Fälle nicht unbedingt die gesetzlichen Regeln das Problem darstellen, sondern oft die Umsetzung und der Vollzug.

An dieser Stelle möchte ich allen leitenden Personen und Angestellten in den Amtsstellen, insbesondere auch in den Kantonen, herzlich für ihre Arbeit danken, welche sie nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Gleichzeitig bitte ich sie, angemessene und mitunter auch pragmatische Lösungen für spezielle Härtefälle bei der Umsetzung zu suchen und umzusetzen. Mit solchen Gesetzen ist es nicht möglich, allen Fällen ganz genau gerecht zu werden.

Der grünliberalen Fraktion ist es wichtig, dass bei der Deklaration möglichst detaillierte Angaben gemacht werden können und in Zukunft auf summarische Verfahren verzichtet wird; dies im Wissen, dass die Kontrolle anspruchsvoll und nicht in jedem Fall perfekt möglich ist. Es ist jedoch ein Unterschied, ob jemand nur summarische Angaben ohne Details machen muss und damit auch ohne böswillige Absicht zu mehr Unterstützung kommt, als ihm zustehen würde, oder ob er wissentlich falsche Angaben bei den Details macht und sich danach zu Unrecht bereichert. Diesem Umstand wurde zum Beispiel bei der Corona-Erwerbsersatzentschädigung vom Frühling bis Mitte September nicht Rechnung getragen. Die Formulare wurden erst aufgrund unserer Intervention bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes verbessert. Diese Gesetzesanpassung ist ein weiterer Versuch, eine Verbesserung und angemessene Hilfe für diejenigen zu ermöglichen, welche durch die von den Behörden verfügten Covid-19-Massnahmen hart getroffen werden und durch alle Maschen fallen.

Die grünliberale Fraktion dankt dem Bundesrat für das rasche Handeln und wird den vorgeschlagenen Anpassungsanträgen des Bundesrates grossmehrheitlich folgen. Die zusätzlichen Mittel zur Unterstützung von Härtefällen, die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen, die Präzisierungen und die pragmatische Lösung für den Profisportbereich werden von uns im Grundsatz unterstützt. Wir treten gerne auf diese Gesetzesanpassung ein. Ich werde in der Detailberatung unsere Haltung zu den einzelnen Gesetzesartikeln im Detail erläutern.