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Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-01

Wortprotokoll

Der Block 2 befasst sich mit den Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Aus unserer Sicht ist dies das Herzstück der Revision. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Linie des Bundesrates und bittet Sie, überall der Mehrheit der WAK-N zu folgen und die Einzelanträge abzulehnen.

Zu einzelnen ausgewählten Minderheiten: Die Minderheit Wermuth möchte die Kantone im Prozess der Antragstellung aussen vor lassen. Beide Räte haben diese Frage in der Herbstsession des Langen und Breiten diskutiert. In meinem Einzelantrag, der zu Beginn dieses Gesetzgebungsprozesses stand, waren die Kantone nicht berücksichtigt. Der Ständerat hat dies dann mit klaren Entscheiden eingefügt. Die Kantone sind in der Tat viel näher an ihren Wirtschaftsstrukturen und ihren Unternehmen dran als der Bund. Leider nicht alle, aber doch viele Kantone sind schon weit fortgeschritten in der Schaffung der nötigen gesetzlichen Grundlagen und sehen vor, die Anträge selbst zu bewilligen. Da sollten wir jetzt keinen Rückwärtssalto mehr machen.

Bei der Dotierung der Härtefallmassnahmen folgen wir dem Bundesrat. Weder wollen wir weg von der Lösung, wonach zwei Drittel der Bund und einen Drittel die Kantone übernehmen, noch wollen wir im Moment, wie dies der Minderheitsantrag Andrey will, das Dach von 1 Milliarde Franken aufheben. Der Verlauf der Pandemie kann uns vielleicht dazu zwingen, die Mittel im Frühjahr wieder aufzustocken. Das machen wir aber erst, wenn die Zeit gekommen ist, unter gleichzeitiger Prüfung der Wirksamkeit der getroffenen Regeln.

Bei Artikel 12 Absatz 1bis geht es um die Definition des Härtefalls. Natürlich kann man jetzt in dieser Frage einen neuen Basar eröffnen und sagen, 30 Prozent Umsatzausfall seien gerechter als 40 Prozent. Wir haben uns aber vor 67 Tagen auf die 40 Prozent geeinigt und sollten jetzt dabei bleiben. Hingegen unterstützt die Mitte-Fraktion die Berücksichtigung des Anteils an nicht gedeckten Fixkosten. Es ist eben ein grosser Unterschied, ob Sie 40 Prozent Umsatzausfall haben und die meisten Kosten als Lohnkosten anfallen, die Sie über die Kurzarbeit wegbringen, oder ob Sie 40 Prozent Umsatzausfall haben und Ihr Geschäft besonders fixkostenintensiv ist.

Die Minderheit Badran Jacqueline zu Artikel 12 Absatz 1ter möchte die Grenze bei den Beteiligungen der öffentlichen Hand erhöhen. Gemäss der vom Bundesrat beschlossenen Härtefallverordnung beteiligt sich der Bund nicht an Kosten von Unternehmen, an deren Kapital Bund, Kantone oder Gemeinden mit mehr als 12[NB]000 Einwohnern insgesamt zu mehr als 10 Prozent beteiligt sind. Aus unserer Sicht ist diese Regelung gerechtfertigt. Solche Unternehmen sind für die Gemeinwesen von strategischer Bedeutung. Messeplätzen etwa sollte unbedingt geholfen werden; dies ist aber Aufgabe von Kantonen und Gemeinden, denen auch die entsprechenden Standortvorteile zukommen, wenn das Geschäft wieder läuft.

Das Ziel der Härtefallmassnahmen ist aus unserer Sicht, dass "normale" Unternehmen die Mittel nicht mit Unternehmen teilen müssen, die bereits unter anderen Titeln, namentlich beim Sport, in der Kultur oder im öffentlichen Verkehr, zum Zug kommen. Es mag aber Fälle geben, in denen ein Unternehmen im gleichen Rechtskleid verschiedene, klar abgrenzbare Tätigkeiten ausübt. Diesem Umstand trägt die Mehrheit der WAK-N Rechnung.

Schliesslich noch ein Wort zu Artikel 12 Absatz 4 und der Umsatzschwelle für Unternehmen: Der Bundesrat hatte die Umsatzschwelle im Vernehmlassungsentwurf zur Härtefallverordnung auf 50[NB]000 Franken angesetzt, sich schliesslich aber für 100[NB]000 Franken entschieden. Kleine Unternehmen sind ein wichtiges Rückgrat unserer Wirtschaft. Zwar wird wohl nicht jedes Unternehmen mit 50[NB]000 Franken Umsatz nach Abzug weiterer Entschädigungen das Härtefallkriterium erfüllen, wir wollen aber die Kleinen auch nicht mit einer zu hohen Schwelle von vornherein von den Härtefallmassnahmen ausschliessen.

Wir bitten Sie deshalb, auch in diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.

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