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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-12-01

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

In diesem Block 2 geht es um die Härtefallmassnahmen, also sozusagen um die Rahmenbedingungen für die bereits verabschiedete Härtefallverordnung. Wichtig ist uns, hier nochmals zu betonen und anzuerkennen, dass die Kantone frei entscheiden, ob sie Härtefallmassnahmen ergreifen und, wenn dies der Fall ist, wie sie diese ausgestalten. Diese von den Kantonen explizit gewünschte Freiheit gibt ihnen die Möglichkeit, die Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten anzupassen. Das muss auch das Ziel der in diesem Gesetz definierten Regelungen sein.

Nun zu Artikel 12 Absatz 1: Persönlich hätte ich vor ein paar Wochen noch, als wir die Konsultation über die Härtefallverordnung in der WAK-N durchführten, sehr viel Sympathie für diesen Minderheitsantrag Wermuth gehabt. Ich habe selbst darauf hingewiesen, dass es schwierig wird, wenn man den Kantonen hier volle Freiheit gibt. Jetzt muss ich aber sagen: Viele Kantone, auch unser Kanton, haben ihre Verordnung gestützt auf diese Härtefallverordnung des Bundes ausgearbeitet. Die Arbeiten sind sehr, sehr weit fortgeschritten, und die Verfahren sind sehr schnell eingeleitet worden. Es ist meines Erachtens und auch aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion zu spät, jetzt wieder zu dieser etwas zentralistischen Regelung zurückzukehren. Es ist richtig, dass nun die Prozesse auch in den Kantonen mit Hochdruck in Gang gebracht werden. Wir wollen keine Verzögerung mehr, deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.

Zu Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b: Da geht es um den Verteiler. Auch hier gilt, wie ich bereits ausgeführt habe, dass in vielen Kantonen die Arbeiten laufen, um die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der nun ausgehandelten Lösungen zu schaffen. Wenn wir nun den Kostenteiler ändern würden, wäre das wiederum eine Verzögerung des ganzen Verfahrens, was für die Gesuchstellenden alles andere als erfreulich wäre. Wir werden hier der Mehrheit folgen. Wir unterstützen auch die Einschätzung des Bundesrates, dass der aktuelle Konsens dahin geht, dass das Paket von 1 Milliarde Franken umzusetzen ist. Alles andere muss eine weitere politische Diskussion sein.

Zu Artikel 12 Absatz 1bis: Das ist der Antrag meiner Minderheit II, diesen habe ich bereits erläutert. Ich möchte es hier einfach noch einmal sagen: Frau Schneeberger hat nicht nur gesagt, dass es zu kompliziert sei, dass es zu detailliert sei usw., sie hat auch gesagt, dass die Kantone die unterschiedlichen Fixkostenanteile in der Definition der Härtefälle auch berücksichtigen können. Unsere Fraktion folgt hier meiner Minderheit II.

Bei Artikel 12 Absatz 2ter hat Ihnen die Minderheitssprecherin Markwalder die Argumente bereits erläutert, wir folgen hier der Minderheit Markwalder.

Artikel 12 Absatz 3: Hier folgen wir der Mehrheit, weil das die Kantone mehrheitlich begrüssen.

Artikel 12 Absatz 4: Hier geht es um die Umsatzgrenze. Die Umsatzgrenze in der Verordnung ist umso unverständlicher, als wir wissen, dass sich einige Parteien und viele Verbände sogar für eine Grenze von 30[NB]000 Franken ausgesprochen haben. Ich finde es hier nicht ganz ehrlich vom Bundesrat, zu kommunizieren, dass die Kantone entlastet werden sollen, er aber eigentlich meint, dass man nicht Mikromanagement betreiben könne. Weder in der WAK-N noch in der WAK-S war die Erhöhung der Umsatzgrenze ein Thema. Wir haben im Gegenteil über eine mögliche Senkung gesprochen. Auch die Verkehrsdirektorenkonferenz und die Finanzdirektorenkonferenz haben sich nicht explizit zu einer Erhöhung geäussert. Das heisst also, sie haben akzeptiert, dass wir die Umsatzgrenze bei 50[NB]000 Franken belassen. Die Kantone haben ihre Verordnungen auf der Basis der Mindestumsatzgrenze von 50[NB]000 Franken entworfen. Es gibt durchaus viele Einzelmannbetriebe, z. B. auch Dienstleister auf Stundenbasis, die bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent nicht auf einen Umsatz von 100[NB]000 Franken kommen. Es gibt keine Veranlassung, die Umsatzgrenze gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Fassung der Härtefallverordnung zu ändern.

Die FDP-Liberale Fraktion ist auch hier wohl geteilter Meinung, wie Sie das dem Votum der Minderheitssprecherin entnehmen konnten. Ich persönlich unterstütze hier die Mehrheit der Kommission.