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preparatory:AB 272146

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01

Wortprotokoll

Wir besprechen in Block 1 alles, was nicht die Härtefälle für Unternehmen oder die Arbeitslosenversicherung betrifft. Es ist also ein bisschen ein Potpourri, was wir in diesem Block 1 beraten.

Ich möchte gerne noch kurz auf Artikel 1 Absatz 1bis eingehen. Hier schlägt Ihnen die Kommission nämlich einstimmig eine Präzisierung beim Gegenstand und bei den Grundsätzen vor. Der Bundesrat hat vorhin gesagt, dass er sich dagegen nicht wehre. Ich möchte Ihnen noch kurz auch die Überlegungen der Kommission mitgeben. Es geht dabei um die Massnahmen, die der Bundesrat verordnet. Diese sollen sich an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit orientieren. Als Beispiel wurde in der Kommission angeführt, dass im Frühling auf der einen Seite die Gartencenter bereits geöffnet wurden, aber auf der anderen Seite in den Lebensmittelläden Werkzeuge, die in Gartencentern verkauft werden konnten, nicht verkauft werden durften. Es wurde gesagt, dass das weder wirksam noch verhältnismässig gewesen sei. Oder ein anderes Beispiel: In der Kommission wurde das aktuelle Thema der Schliessung von Skigebieten diskutiert und gesagt, dass es unverhältnismässig wäre, die [PAGE 2126] Skipisten zu schliessen, da auf der Skipiste kaum eine Ansteckungsgefahr besteht.

Zu Artikel 3 Absatz 4 habe ich ausgeführt, warum die Kommission eine Ergänzung vorschlägt. Es besteht ein Zusammenhang zwischen dem Kostenteiler von Bund und Kantonen sowie den angefallenen zusätzlichen Massnahmen, die im Gesundheitsbereich getroffen werden mussten.

Gerne komme ich zu den Ausführungen zum Bereich des Sports. Dazu haben wir in den vergangenen Monaten bereits ein Massnahmenpaket bewilligt. Aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates vom 28. Oktober 2020, welche unter anderem eine Beschränkung der Zuschauerzahl in Stadien auf 50 Personen vorsehen, stehen viele professionelle und semiprofessionelle Clubs in Mannschaftssportarten vor existenziellen Problemen. Da dieser Sportbereich von grosser Bedeutung für die Wirtschaft und die Gesellschaft ist, schlägt der Bundesrat vor, die Clubs für ihre entgangenen Ticketeinnahmen zu entschädigen. Dafür werden A-Fonds-perdu-Beiträge von 115 Millionen Franken beantragt. In der Kommission waren diese 115 Millionen unbestritten. Allerdings schlagen wir Ihnen eine Ergänzung vor. Wir beantragen mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren sei. Damit wollen wir verhindern, dass Clubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen.

Bei Artikel 12b Absatz 1 empfiehlt Ihnen eine Minderheit Dettling, dass sich die Kantone mit 20 Prozent an den A-Fonds-perdu-Beiträgen des Bundes beteiligen sollen. Den gleichen Antrag hat auch die SGK in ihrem Mitbericht vorgebracht. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Die Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, dass der Bund hier im Lead sei und dass wohl die wenigsten Kantone eine Rechtsgrundlage zur Verteilung solcher Mittel haben würden.

Bei den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls, welche in Artikel 15 geregelt sind, bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen. Hier hat die Kommission die jeweiligen Anträge, die nun als Minderheitsanträge aufgeführt sind, mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Sie ist klar der Ansicht, dass das geltende Recht genügt und dass es keine weiteren Ergänzungen braucht.

Zu den Ordnungsbussen habe ich im Eintretensvotum bereits Ausführungen gemacht. Dieses Thema ist in der Kommission kontrovers diskutiert worden, was Sie anhand der Voten aus den verschiedenen Fraktionen ja auch feststellen konnten. Hier schlägt Ihnen die Kommission einen Mittelweg vor. Die Kommissionsmehrheit war nämlich der Ansicht, dass es in gewissen Bereichen Ordnungsbussen braucht. Weil aber Artikel 3c Absatz 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie unklar formuliert ist, sodass es bezüglich der Handhabe für Dorfkerne oder belebte Plätze einen grossen Spielraum gibt, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dort keine Bussen zu verteilen. Man ist jedoch auch klar der Ansicht, dass man mit Ordnungsbussen z. B. Maskensünder im öffentlichen Verkehr büssen soll.

In Bezug auf das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose habe ich bereits Ausführungen gemacht. Hier schlägt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen vor, der Minderheit Wermuth nicht zu folgen.

Ich bitte Sie, allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.