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preparatory:AB 272229

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Hier ist die Ausgangslage einmal nicht ganz so kompliziert. Wir sind uns alle einig, auch der Sprechende, auch die Mehrheit, auch der Nationalrat, dass das Geoblocking etwas Störendes ist und dass wir das eigentlich ändern wollen. Wir sind uns einig, dass es nicht lustig ist, wenn man eine Sache auf einem Gerät anschaut und es, sobald man den Schweizer Wohnort eingibt, Klick macht und sie einen anderen Preis hat.

Der Nationalrat regelt das jetzt über das Kartellgesetz, indem er in einem Satz schreibt, das Geoblocking sei zu verbieten. Die EU hat das ja auch verboten. Sie hat dazu ein sehr umfangreiches Gesetzeswerk gemacht. Man kann nicht einfach schreiben, das Geoblocking sei zu verbieten. Ich möchte Sie daran erinnern: Wir haben das Gegenteil in das Geldspielgesetz geschrieben. Das heisst, es gibt anscheinend staatliche Interessen, die Ausnahmen bedingen. Darum hat die Mehrheit beschlossen, den Text zu ändern.

In der Kommission war uns klar, dass man irgendeine Lösung will. Es gibt jetzt aber mehrere Wege, wie man zur Lösung kommen kann. Ein Weg wäre, dem Bundesrat einen Auftrag zu erteilen - und diese Kommissionsmotion lag in der Kommission auf dem Tisch -, zum Bereich E-Commerce eine Gesetzgebung zu entwerfen. Das wäre ein Weg gewesen, das alles zu regeln. Das wollte die Kommissionsmehrheit aber nicht. Sie wollte, dass man dem Bundesrat einfach die Kompetenz gibt, hier Ausnahmen zu regeln. Das ist der Weg der Kommissionsmehrheit.

Nun, diese Delegationsnorm wird vielleicht funktionieren, aber - ich glaube, das hier sagen zu dürfen, und bin gespannt, was die Juristen sagen - eine solch umfassende Delegationsnorm hat es fast noch nirgends gegeben. Ich möchte Ihnen einfach zwei, drei Dinge sagen, die betroffen sind, und orientiere mich an dem, was ich dem EU-Recht entnommen habe. Dort gibt es z. B. folgende Ausnahmen: für nicht wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; für Finanzdienstleistungen, ich erinnere Sie an FIDLEG, FINIG und was es alles noch gibt; für Verkehrsdienstleistungen; für Leiharbeitsagenturen - wollen wir wirklich, dass temporäre Vermittlung vom Ausland gleichgestellt wird wie temporäre Vermittlung im Inland? Es gibt Ausnahmen für Gesundheitsdienstleistungen, Zahnärzte, Ärzte, Medikamente usw.; für Audiovisuelles, Copyright usw.; für das Glücksspiel; für Dienstleister, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind; für Tätigkeiten von Notaren und[NB]Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen bestellt werden; für soziale[NB]Dienstleistungen; für private Sicherheitsdienste.

Diese Liste geht noch etwas weiter. Das delegieren Sie an den Bundesrat mit einem Satz. Ich weiss nicht, ob das die schlauste Lösung ist.

Ihre Kommission wollte eine Differenz schaffen, Ihre Kommission wollte, wie das der Mehrheitssprecher gesagt hat, dass der Nationalrat nochmals über die Bücher geht. Sie können das mit dem Mehrheitsantrag erreichen, indem Sie die Delegationsnorm einführen. Sie können das aber auch mit dem Minderheitsantrag erreichen, indem Sie es einfach streichen, und vielleicht überweist dann unsere Schwesterkommission diese Motion oder den Prüfungsauftrag an den Bundesrat. Mindestens aber einen Bericht darüber zu haben, was hier an den Bundesrat delegiert wird, das müsste eigentlich jeder in diesem Parlament wollen.