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Minder Thomas · Ständerat · 2020-12-02

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich bin Mitglied der Kommission. Ein paar Worte zum vorliegenden Geschäft, wobei ich mich kürzer halten werde als mein Vorredner: In einer ausserordentlichen Krise darf der Staat ausserordentliche Massnahmen beschliessen. Er darf in einer Pandemie Entschädigungen aussprechen. Das Parlament darf unkonventionelle Beschlüsse fassen. Es darf Hilfe leisten. Doch eines darf der Staat auch in schlimmen Zeiten wie jetzt nicht tun, nämlich sich in privatrechtliche Angelegenheiten einmischen. Das ist ein absolutes No-Go und Tabu. Das gilt nicht nur jetzt in der Pandemie und nicht nur im Mietwesen, sondern ganz grundsätzlich im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht.

Wenn zwei Vertragsparteien, wer auch immer, sich entscheiden, zusammen Geschäfte zu machen, so darf der Staat sich unter keinen Umständen einmischen. Er darf sich unter keinen Umständen auf die eine oder die andere Seite schlagen. In der Schweiz gilt gemäss Verfassung Vertragsfreiheit. Solange sich zwei Parteien an Gesetze halten, dürfen sie miteinander abmachen, was sie wollen. In dieser Vertragsfreiheit steht der Staat aussen vor. Die Vertragsparteien sind frei zu entscheiden, wie sie miteinander Geschäfte machen - auch in schlimmen und schlimmsten Zeiten.

Es ist nichts Aussergewöhnliches, dass Vermieter und Mieter im Geschäftsbereich bei Schwierigkeiten aufeinander zugehen und sich einigen und einigen müssen. Allzu oft vereinbaren die zwei Parteien einen Mietzins, unter Annahme eines anvisierten Umsatzes. Bricht dieser ein, einigen sich Parteien entweder auf eine tiefere Miete oder eine frühere Kündigung.

In der Geschäftswelt sind es nicht nur Pandemien, welche das Vertragsverhältnis von Mietern und Vermietern belasten. Es gibt ein Dutzend anderer Gründe, warum ein bestehendes Vertragsverhältnis zeitweise hinterfragt werden muss. Eine Pandemie, eine Epidemie ist ein Grund, aber nicht der einzige. Markante Umsatzeinbussen, fehlende Frequenzen, neue Verkehrsregelungen, Strassenarbeiten, Umbauarbeiten am Gebäude, Krankheit, Unfall oder gar Tod eines wichtigen Vertragspartners, Übernahme des Geschäftes, Force majeure wie Unwetterschäden, andere grosse Krisen wie Finanzkrisen, Konjunktureinbrüche usw. zwingen die Vertragsparteien ebenfalls, nach Lösungen zu suchen.

In all diesen Situationen müssen sich die Vertragsparteien auch einigen. Und sie einigen sich auch - wie in der heutigen Pandemiesituation. Kollege Sommaruga, bei uns im Kanton Schaffhausen ist sogar der Präsident von Gastro Schaffhausen gegen ein solches Gesetz. Vermieter sind clever genug und werden einer Mietzinsreduktion zustimmen. Sie wissen, dass sie in einer solchen Krise wie heute keinen neuen Mieter oder Nachmieter finden. Kein Grund also, dass der Staat interveniert! Würde sich der Staat auf die eine oder die andere Seite schlagen, so wäre das Willkür und würde den Vertragswillen und die private Vertragsfreiheit verletzen.

Ich bitte Sie also, bei dieser Vorlage unbedingt dem Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten zuzustimmen.