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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-12-02

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, meine beiden Minderheitsanträge zur Position 303.A231.0160, "Massnahmen Gleichstellung Frau/Mann", und zur Position 318.A231.0247, "Kinderschutz/Kinderrechte", kurz zu begründen.

Zunächst zum Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: In der Rechnung 2019 und im Voranschlag 2020 lagen die Ausgaben dafür noch bei knapp 4,5 Millionen Franken. Nun sollen sie erhöht werden auf rund 7,5 Millionen Franken. Das entspricht Mehrausgaben von rund 70 Prozent. Wir streiten nicht ab, dass eine solche Institution - die Betonung liegt auf "eine" - eine gewisse Berechtigung hat. Es braucht aber nicht auf jeder Staatsebene irgendein Büro dieser Art oder eine solche Fachstelle. In sehr vielen Kantonen und in zig Gemeinden gibt es Einrichtungen zur gleichen Thematik. Das führt unvermeidlich zu Doppelspurigkeiten. Die Steigerung der Ausgaben erachten wir aus den genannten Gründen nicht als gerechtfertigt und als unverhältnismässig und beantragen Ihnen daher eine Plafonierung der Ausgaben bei 5 Millionen Franken pro Jahr.

Ich gelange zum zweiten Minderheitsantrag, betreffend die Ausgaben für den Kinderschutz: Zweifellos sind Kinderschutz und Kinderrechte wichtige Aufgaben. Es ist aber klar, dass die Kompetenz zum Schutz der Kinder bei den Kantonen und Gemeinden liegt. Trotzdem will die Kommissionsmehrheit praktisch eine Verdoppelung der Bundesausgaben. Für solche Ausgabenerhöhungen braucht es aus unserer Sicht, wie eingangs erwähnt, sehr stichhaltige Gründe, die vorliegend aber nicht gegeben sind. Wir sind der Meinung, dass angesichts der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden für den Kinderschutz Ausgaben auf Bundesebene im Umfang von 1,2 Millionen Franken pro Jahr genügen.

Wir bitten Sie, dem Antrag des Bundesrates und meiner Minderheit zuzustimmen.