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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2020-12-02

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche zu unseren drei Minderheitsanträgen betreffend das Generalsekretariat des EDI und das Bundesamt für Kultur. Vorab erlaube ich mir aber ein paar Worte zur Aufteilung der Kompetenzen im Kulturbereich. Gemäss Verfassung ergänzt der Bund lediglich die kulturpolitischen Aktivitäten der Kantone, Städte und Gemeinden. Grundsätzlich besteht eine subsidiäre Kompetenz des Bundes im Kulturbereich. In unserem Land fliessen auf allen Staatsebenen jährlich wiederkehrend, unabhängig von Covid-19, hohe Summen an Steuergeldern an kulturelle Institutionen, also vor allem auch auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene.

Wir lehnen deshalb Ausgabenerhöhungen ab und akzeptieren die Anträge des Bundesrates, dies mit einer Ausnahme: Beim Beitrag für Pro Helvetia verlangen wir eine Stabilisierung der Ausgaben auf hohem Niveau. In der Rechnung 2019 lagen die Ausgaben für Pro Helvetia noch bei 41 Millionen Franken. Nun sollen die Ausgaben bis ins Jahr 2024 auf rund 47,5 Millionen steigen. Das ist eine Steigerung von 15 Prozent in fünf Jahren. Wir halten diese für unverhältnismässig und schlagen Ihnen vor, die Ausgaben mittelfristig, also bis 2024, auf 40 Millionen Franken zu stabilisieren.

Wir wollen bewusst Zeit geben, um diese Plafonierung innert vier Jahren zu bewerkstelligen. Daher stellen wir den Antrag lediglich hinsichtlich des Finanzplans und nicht in Bezug auf das Budget 2021. Das heisst, wir wollen im Grundsatz lediglich auf Kostensteigerungen verzichten, dies vor allem auch mit Blick auf die Einnahmenausfälle, die wir im kommenden Jahr zu gewärtigen haben. Für solche Ausgabenerhöhungen braucht es, wie mehrfach festgehalten, sehr stichhaltige Gründe, die auch hier nicht gegeben sind.

Besten Dank, wenn Sie unseren Minderheitsanträgen folgen.