Amherd Viola · Bundesrat · 2020-12-02
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-12-02
Wortprotokoll
Seit dem 7. November leistet die Armee wieder Assistenzdienst, um die Kantone bei der Bewältigung der zweiten Covid-19-Welle zu unterstützen. Der Bundesrat hat diesen Einsatz auf Antrag verschiedener Kantone am 4. November dieses Jahres beschlossen. Maximal 2500 Armeeangehörige sollen das Gesundheitswesen der Kantone längstens bis Ende März 2021 unterstützen. Weil eben mehr als 2000 Armeeangehörige zum Einsatz kommen können und die maximale Einsatzdauer drei Wochen übersteigt, muss der Assistenzdienst durch die Bundesversammlung genehmigt werden. Seit rund einem Monat ist die epidemiologische Lage wieder angespannt, und die Spitäler stossen an ihre Kapazitätsgrenzen, vor allem im Bereich der Intensivpflegestationen. Deshalb haben verschiedene Kantone beim Bundesrat Unterstützung durch die Armee beantragt.
Bei diesem zweiten Covid-19-Einsatz der Armee können wir Erfahrungen umsetzen, die wir im Zuge der ersten Welle gemacht haben. Damals herrschte grosse Unsicherheit über den möglichen Verlauf der Pandemie. Um der damals erwarteten Überlastung des Gesundheitswesens zu begegnen, beantragten zahlreiche Kantone im Frühjahr möglichst rasche Unterstützung durch umfangreiche Kontingente der Armee. Angesichts des erwarteten Epidemieverlaufs hat die Gesundheitsdirektorenkonferenz zu Beginn des Einsatzes in diesem Frühjahr entschieden, dass die Subsidiarität bei allen eingehenden Gesuchen a priori gegeben sei. Es kam dann vor, dass Hilfe von der Armee beantragt wurde, bevor die eigenen Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Ich meine damit namentlich den Zivilschutz, den Zivildienst oder auch private Anbieter gewisser Dienstleistungen.
Für den aktuellen Einsatz hat der Bundesrat den Bundesstab für Bevölkerungsschutz beauftragt, bei jedem Antrag eines Kantons anhand einer präzisen Kriterienliste zu prüfen, ob die Subsidiarität gegeben ist. Der Bundesstab für Bevölkerungsschutz wird von der Direktorin des Bundesamtes für Gesundheit geleitet. Dieser Bundesstab entscheidet nach der Prüfung, ob und in welchem Mass dem Gesuch eines Kantons um Unterstützung durch die Armee stattgegeben wird. Die vom Bundesstab bewilligten Armeeleistungen sind stets auf 30 Tage begrenzt. Dieses neue Verfahren soll Gewähr dafür bieten, dass Armeeangehörige im zivilen Gesundheitswesen nur eingesetzt werden, wenn und solange sie tatsächlich gebraucht werden.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 4. November haben zehn Kantone Gesuche um personelle und materielle Unterstützung durch die Armee gestellt. Derzeit sind insgesamt 650 Armeeangehörige im Einsatz, wovon circa 200 das kantonale Gesundheitswesen unterstützen und circa 450 im Hintergrund Leistungen erbringen, um diesen Einsatz zu ermöglichen. Die Einsätze werden für die Kantone Bern, Freiburg, Basel-Stadt, Tessin, Waadt, Wallis und Genf erbracht. Der Einsatz im Kanton Genf wurde am 30. November abgeschlossen.
Der Bundesrat hat die möglichen Aufgaben der Armee abschliessend definiert. Die Armee leistet folgende Dienste: die Kapazitäten der Intensivpflegestationen erhöhen, die Durchhaltefähigkeit des Pflegepersonals sicherstellen, das Spitalpersonal in der Grund- und Behandlungspflege und beim Screening von Covid-19-Verdachtsfällen entlasten und die Rettungsdienste mit Sanitätswagen, Fahrern und Begleitpersonal unterstützen. Jede Unterstützung einer Gesundheitsinstitution wird zudem mit eigenen Vereinbarungen geregelt, in der die Aufgaben klar definiert sind. Die Armee achtet nach Beginn eines Einsatzes darauf, dass Soldatinnen und Soldaten keine Aufgaben übernehmen, für die private Anbieter oder Angehörige von Zivilschutz oder Zivildienst herangezogen werden können. Die Armeeleistungen werden durch Durchdiener der Sanität, freiwillige Armeeangehörige sowie drei Sanitätskompanien und den Stab eines Spitalbataillons erbracht. Sämtliche Armeeangehörigen, die Armeedienst leisten, werden beim Einrücken auf Covid-19 getestet. Dank strikten Schutzkonzepten und Isolations- und Quarantänemassnahmen konnten Infektionsketten in der Armee bisher erfolgreich unterbrochen werden. Die Armee hat aktuell genügend militärmedizinische Kapazitäten, um positive Fälle selbst zu behandeln. Sie muss nicht auf die zivile Gesundheitsversorgung zurückgreifen.
Während des ersten Pandemie-Einsatzes beschloss der Bundesrat, dass Armeeangehörigen, die mehr Diensttage leisten, als ein ordentlicher Wiederholungskurs dauert, maximal ein zusätzlicher Wiederholungskurs angerechnet wird. Es ist mir bewusst, dass die Armeeangehörigen, deren Dienst verlängert wurde oder die wieder unerwartet aufgeboten wurden, grosses Engagement zeigen. Deshalb hat der Bundesrat für den Assistenzdiensteinsatz in der zweiten Welle beschlossen, wiederum maximal zwei Wiederholungskurse anzurechnen, unabhängig davon, wie viele Einsatztage beim ersten Assistenzdienst bereits angerechnet wurden.
Vielleicht noch ein Wort zu den Kosten dieses Einsatzes: Es wird in einzelnen Bereichen Mehrausgaben geben, zum Beispiel bei den zusätzlichen mit dem Assistenzdienst verbundenen Diensttagen. Andererseits fallen gewisse Minderausgaben oder Verschiebungen von Ausgaben an, zum Beispiel wegen ausgesetzten Wiederholungskursen. Nach aktuellem Stand scheint es, dass wir die Kosten, den Mehraufwand für dieses Jahr im ordentlichen VBS-Budget kompensieren können. Bei Bedarf wird das VBS im Jahr 2021 einen Nachtragskredit beantragen.
Ich halte abschliessend fest: Die Armee ist wieder bereit und fähig zu helfen, wenn die zivilen Behörden sie brauchen. Dank der Erfahrungen aus der ersten Welle sind wir nun besser in der Lage, auf die konsequente Einhaltung der Subsidiarität zu achten, und das tun wir auch. Diesmal sind die Armeeangehörigen schwergewichtig eingesetzt, um die Durchhaltefähigkeit auf den Intensivpflegestationen und in der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege sicherzustellen, spezifisch dort, wo es am dringendsten ist und wo keine zivilen Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Der Ständerat hat dem Bundesbeschluss, so wie der Bundesrat ihn vorgesehen hat, einstimmig zugestimmt. Ich [PAGE 2194] beantrage Ihnen, auch auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm ohne Änderungen zuzustimmen.
Ich komme noch kurz zu den beiden Minderheiten, zuerst zur Minderheit Fivaz Fabien betreffend Anrechenbarkeit der Diensttage. Ich habe es bereits erwähnt: Es ist so vorgesehen, dass in diesem Jahr maximal vier Wiederholungskurse angerechnet werden können. Konkret bedeutet das, dass einem Armeeangehörigen insgesamt maximal 78 Diensttage als erfüllte Ausbildungspflicht anerkannt werden. Das ist viel, insbesondere wenn Sie bedenken, dass ein Armeeangehöriger nach Abschluss der Rekrutenschule insgesamt sechs Wiederholungskurse zu leisten hat. Vier könnte er sich dieses Jahr durch den Assistenzdienst anrechnen lassen. Das wären dann bis zu zwei Drittel seiner ganzen Ausbildungsdienstpflicht. Der Bundesrat hat im Wissen um das grosse Engagement der Armeeangehörigen und auch deren Disponibilität so entschieden, dies auch in Anerkennung der besonderen Belastung der verlängerten Dienstleistungen, auch an Wochenenden, und der sehr kurzen Aufgebotsfristen. Das widerspricht natürlich auch den Aussagen, die gemacht wurden, die Armee werde für nichts aufgeboten. Ich würde einmal bei den Institutionen nachfragen, bei denen die Armee im Einsatz war. Sie sind sehr dankbar für den Einsatz und nicht der Meinung, die Armee sei für nichts aufgeboten worden.
Bei einer Anrechnung von vier Wochen Wiederholungskursen gehen der Armee Ausbildungstage verloren. Dies hat Lücken in den künftigen WK-Beständen zur Folge, was sich unweigerlich negativ auf die Qualität der Ausbildung in den Wiederholungskursen und somit auch auf die Vorbereitung von Einsätzen auswirkt. Falls die Spital- oder Sanitätsformationen in einer neuen Krise später wieder einmal mobilisiert werden müssten, würde die Einsatzvorbereitung länger dauern. Die Armee kann ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie dafür vorbereitet und auch trainiert ist.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Fivaz Fabien abzulehnen. Aus Sicht des Bundesrates wäre es nicht vernünftig, bei der Anrechnung der Diensttage noch weiter zu gehen als vorgesehen.
Nun noch zum Minderheitsantrag betreffend den Einsatz der Armee in Pflege- und Altersheimen, zur Minderheit Porchet. Ich möchte vorausschicken, dass der Einsatz in Alters- und Pflegeheimen genauso wichtig ist wie der auf Intensivpflegestationen. Es geht keineswegs darum, die besonders vulnerablen Personenkreise von älteren Leuten, die in Alters- und Pflegeheimen residieren, hintanzustellen und weniger prioritär zu behandeln als alle anderen. Wenn hier so etwas behauptet wird, dann ist das einfach an den Haaren herbeigezogen und entbehrt jeder Grundlage. Es ist aber so, dass wir nur eine gewisse Anzahl an Diensttagen und ausgebildeten Personen - das ist wichtig - zur Verfügung haben. Wir können nicht mehr einsetzen, als wir haben. Wenn es zu Engpässen kommt, ist klar, dass wir Prioritäten setzen müssen. Die müssen dann im Einzelfall abgeklärt werden. Aber hier zu behaupten, ältere Leute würden als Bürger zweiter Klasse behandelt, das ist ein starkes Stück.
Wir haben gestützt auf die Erfahrungen der zweiten Pandemiewelle beschlossen, den Einsatz, den Assistenzdienst der Armee enger zu definieren und auf sanitätsdienstliche Einsätze der Grundpflege in Spitälern zu beschränken. Im Frühjahr hat die Armee die Gesuche der Kantone umgehend und umfassend erfüllt. Sie haben in meinem Eintretensvotum gehört, dass es dadurch in der ersten Welle zu Situationen kam, in denen Armeeangehörige nicht eingesetzt werden konnten. Das heisst, die Armee musste, wenn insgesamt auch zu einem kleinen Teil, der Wirtschaft Mitarbeitende entziehen, die im Einsatz nicht unbedingt gebraucht wurden. Entsprechend wurde die Armee mit Vorwürfen konfrontiert, sie habe mit zu grosser Kelle angerichtet, zu viele Soldatinnen und Soldaten mobilisiert. Insbesondere Kleinunternehmen, KMU, sind natürlich massiv betroffen, wenn man ihnen immer wieder Mitarbeiter für den Einsatz in der Armee entzieht - eigentlich ist das Wort "Einsatz der Armee" falsch, es ist ein Einsatz für die Gesellschaft, für die Gesundheitseinrichtungen, für uns alle.
Der Bundesrat hat darauf nun reagiert und die Kriterien für die Subsidiarität geschärft, eine Prüfung eingeführt sowie die Einsatzpalette reduziert. Dazu kommt, dass für den Einsatz in Alters- und Pflegeheimen Zivildienstleistende und Zivilschutzleistende besser geeignet sind als die Armee. Das sind Personen, die speziell für diese Arbeiten ausgebildet sind und die man entsprechend auch in den Einsatz schicken sollte. Kommt dazu, und das ist auch wichtig: Der Bundesrat hat beschlossen, für den Zivilschutz 500[NB]000 Diensttage zugunsten der Armee zu finanzieren. Das heisst, die Kantone können jetzt 500[NB]000 Diensttage des Zivilschutzes aufbieten, interkantonal einander aushelfen, und das wird vom Bund finanziert. Ich denke, auch das ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass der Zivilschutz seine Aufgaben eben auch in Alters- und Pflegeheimen machen kann und soll.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Armee nicht einfach über einen Pool von Personen verfügt, die einfach da sind und auf ihren Einsatz warten. In unserem Milizsystem werden die Armeeangehörigen per Marschbefehl aufgeboten, und sie müssen ihren Arbeitsplatz, ihre angestammte Tätigkeit, ihr Studium, ihre Familie verlassen, um eben in den Dienst der Gesellschaft zu gehen und die Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen. Und wie gesagt kann das gerade für Kleinunternehmen eine sehr grosse Belastung sein. Deshalb müssten wir gut schauen, wie wir den Einsatz organisieren.
Die Armee bemüht sich deshalb auch sehr, Soldatinnen und Soldaten einzusetzen, die sich freiwillig melden. Im Moment machen diese Freiwilligen rund 60 Prozent des gesamten Kontingents aus. Es gibt aber viele, besonders bei den Sanitätstruppen, die bereits im Frühjahr im Durchschnitt bis sieben Wochen Assistenzdienst leisteten und die jetzt wieder einrücken müssen, weil man eben ihre Fachkompetenz braucht. Von Betroffenen oder auch von deren Arbeitgebern bekomme ich dann teilweise Zuschriften, in denen sie sich verständlicherweise über die neue Mobilisierung beschweren. Aus diesem Grund ist der Bundesrat der Meinung, dass in Alters- und Pflegeheimen in erster Linie zivile Freiwillige rekrutiert werden sollen und dass auch Zivildienstleistende, die dafür ausgebildet sind, eingesetzt werden sollen.
Abschliessend halte ich fest, dass die Armee als letzte strategische Reserve bereit ist, das kantonale Gesundheitswesen zu unterstützen und die verlangten Leistungen zu erbringen. Wir müssen dafür aber Soldatinnen und Soldaten aufbieten, die dann eben ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Ebenso müssen Sie sich bewusst sein, dass Diensttage nicht unbeschränkt zur Verfügung stehen. Es werden Diensttage angerechnet. Die fehlen dann allenfalls bei künftigen Einsätzen, die wir heute noch nicht voraussehen können. Die Armee soll als Ultima Ratio eingesetzt werden, und deshalb kommen eben zuerst Zivildienst, Zivilschutz, zivile Freiwillige.
Ich danke Ihnen, wenn Sie beide Minderheitsanträge ablehnen und der Fassung des Ständerates und damit des Bundesrates zustimmen.