Lexipedia

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-12-02

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich werde für die Kommission das Eintreten und die Haltung zu den Minderheiten erläutern.

Die Kommission hat den Bundesbeschluss, der kurz und knapp in zwei Artikeln abgefasst ist, beraten. Sie ist einstimmig darauf eingetreten, hat alle gestellten Anträge mit deutlicher Mehrheit abgelehnt und empfiehlt Ihnen mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Beschluss anzunehmen. Aus Sicht der Kommission sprechen im Wesentlichen fünf Gründe dafür:

1.[NB]Notwendigkeit und Rechtmässigkeit: Die Notwendigkeit ist aufgrund der gestiegenen Fallzahlen ausgewiesen, während die Rechtmässigkeit einerseits in der Bundesverfassung begründet ist, die es ermöglicht, dass die zivilen Behörden unterstützt werden können, und andererseits im Militärgesetz. Da mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden und der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung darüber befinden. Deshalb sprechen wir heute darüber.

2.[NB]Klarheit bezüglich Aufgaben und Tätigkeiten: Die Kommission hat festgestellt, dass wichtige und notwendige Änderungen gegenüber der Vorlage im Frühling 2020 vom Bundesrat eingearbeitet wurden. Damals entstand teilweise der Eindruck, dass die Armee von Kantonen angefordert wurde, die andere Ressourcen wie Zivilschutz, Zivildienst und private Anbieter als mögliche Leistungserbringer nicht genug berücksichtigt hatten. Mit Unverständnis reagierten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Kommission auf Berichte, wonach einzelne Spitäler von der Unterstützung durch die Armee profitierten, während ihr reguläres Personal gleichzeitig in Kurzarbeit war. Das wird neu nicht mehr möglich sein.

3.[NB]Präzisierung des Einsatzbereichs im sanitätsdienstlichen Bereich: Personelle Unterstützung soll in den zivilen Spitaleinrichtungen im Bereich der allgemeinen Grund- und Behandlungspflege, d. h. in der Betreuung von sogenannten Low-Level-Care-Patientinnen und -Patienten, erfolgen. Dann soll die personelle und materielle Unterstützung der kantonalen Gesundheitseinrichtungen bei der Erweiterung der Intensivpflegekapazitäten ermöglicht werden, z. B. durch die Bereitstellung von Beatmungsgeräten und durch Monitoring. Schliesslich soll die Unterstützung von Transporten infektiöser Patientinnen und Patienten durch Sanitätstransportfahrzeuge sowie durch Fahrerinnen und Fahrer ermöglicht werden.

Bezüglich des Einsatzbereichs hat die Kommission den Minderheitsantrag Porchet zu Artikel 1b beraten und mit 20 zu[NB]4 Stimmen abgelehnt. Überwiegend herrscht die Meinung vor, dass eine Ausweitung auf Pflege- und Altersheime nicht notwendig sei. Zwar könne dort die Personalsituation auch prekär werden, doch den Verantwortlichen in den Kantonen stünden dafür auch andere Ressourcen zur Verfügung.

4.[NB]Leistungserbringer: Wer erbringt diesen Assistenzdienst? Es sind Durchdiener, Freiwillige sowie im Dienst stehende oder speziell dafür aufgebotene Truppenkörper und -einheiten. Wie beim ersten Einsatz im Frühling 2020 soll den Angehörigen der Armee, die mehr als einen WK leisten, erneut maximal ein zweiter angerechnet werden. Den Minderheitsantrag Fivaz Fabien zu Artikel 1a, der die gesamte Anrechenbarkeit des Einsatzes verlangt, hat die Kommission mit 17 zu[NB]7 Stimmen abgelehnt; dies aus Gründen der Gleichbehandlung, aber auch mit besorgtem Blick auf die Truppenbestände.

5.[NB]Subsidiarität: Die Sicherstellung der Einhaltung der Subsidiarität ist einer der wichtigsten Punkte, der diesmal gut geregelt wird. Es gibt einen Grundsatz, wonach die gesuchstellenden Kantone zuerst die Mittel von Zivilschutz, Zivildienst und Feuerwehr sowie jene aus dem Privatsektor auszuschöpfen haben. Die Kantone, die ein Gesuch um Unterstützung durch die Armee stellen, müssen ganze dreizehn Bedingungen einhalten; z. B. müssen Studierende der Medizin der Kantone angefragt worden sein, andere Kantone nicht helfen können, dürfen beim Einsatz in einem Spital keine gleichzeitigen Kurzarbeitsentschädigungen erfolgen usw. Die Kommission hat weiter festgestellt, dass die Koordination und Prüfung der Gesuche genau geregelt wurde.

Abschliessend möchte ich im Namen der Kommission ein Dankeschön an alle aussprechen, die im Rahmen dieses Assistenzeinsatzes der Armee Dienst tun. Sie leisten einen wichtigen Beitrag. Die Weichen sind gut gestellt, dass dieser Einsatz ein positives Bild der Armee zeichnet. Helfende Hände anstelle von wartenden Beinen werden von der Bevölkerung und den Patienten wahrgenommen werden. Herzlichen Dank für diesen Einsatz!

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission das Geschäft zur Annahme.

Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2020-12-02 | Lexipedia | Lexipedia