preparatory:AB 272424
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02
Wortprotokoll
Wir unterbreiten Ihnen zwei dringliche Gesetzesänderungen, die beide auf der Situation im Frühjahr beruhen. Wenn wir hier kurz zurückblenden, dann sehen wir, dass der Bundesrat eigentlich ein Dreisäulenprinzip entworfen hat.
Wir haben erstens gesagt, dass wir Geld für die Sicherung der Gesundheit brauchen. In der ersten Phase ging es um Schutzanzüge, um Masken usw. Jetzt haben wir das ergänzt mit Tests und mit der Sicherstellung von Impfstoffen. Da haben Sie einmal etwa 3,5 Milliarden Franken bewilligt. Hier haben wir noch genügend Kredite. Es sollte reichen. Darüber müssen wir heute nicht sprechen; finanziell ist das gesichert.
Dann ging es zweitens um die Sicherung der Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger, die Ausdehnung der Kurzarbeit mit Karenzzeit usw. Da haben Sie insgesamt gut 20 Milliarden Franken für die Kurzarbeit und etwas mehr als 5 Milliarden Franken für die Kurzarbeit von Selbstständigerwerbenden gesprochen. Glücklicherweise werden wir diese Kredite nicht vollständig brauchen. Bei der Kurzarbeit stehen wir irgendwo zwischen 11 und 12 Milliarden Franken, und bei der Entschädigung für Selbstständigerwerbende werden wir Ende Jahr statt bei 5,3 Milliarden Franken irgendwo bei 3 Milliarden Franken sein. Über die Kurzarbeit werden wir beim Covid-19-Gesetz noch einmal sprechen.
Drittens ging es um die Frage der Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen. Das war vielleicht der heikelste Punkt. Wenn wir zurückblicken, sehen wir, dass der fast weltweite Lockdown zu einer Krise im Finanzsystem führte. Dollars waren im internationalen Geschäft gesucht. Der Ausschuss Finanzkrisen, den wir 2008 gegründet hatten, tagte wöchentlich im Krisenmodus "Rot", um zu beurteilen, ob die Banken in der Lage sind, die Wirtschaft mit Liquidität zu versorgen.
Wir haben die Situation als sehr kritisch beurteilt. Innerhalb von einer guten Woche haben dann die Nationalbank, die Finma, die Banken und der Bund zusammen dieses Projekt der Bürgschaften gestartet. Denn es ging darum, einen Dominoeffekt zu verhindern, der gedroht hätte, falls die Liquidität nicht mehr gesichert gewesen wäre. Das blendet man jetzt etwas aus, oder man hat das nicht so wirklich wahrgenommen. Aber die Situation war auch für Schweizer Banken und international während Tagen oder Wochen durchaus kritisch.
Dieses Bürgschaftsprojekt ist erfolgreich gestartet. Wir haben rund 135[NB]000 Bürgschaftsverträge abgeschlossen. Sie kennen die Rahmenbedingungen. Insgesamt sind 17,4 Milliarden Franken Bürgschaften gesprochen worden. Effektiv bezogen wurden Kreditmittel in der Höhe von etwa 13 Milliarden Franken. Es könnten also immer noch Kreditmittel bezogen werden. Inzwischen wurden etwa 800 Millionen Franken zurückbezahlt. Das Projekt hat also funktioniert. Wir gehen heute, Stand Ende November, davon aus, dass wir 26 Millionen Franken abschreiben müssen. Da kommt wahrscheinlich dann noch mehr dazu. Das war dieses Bürgschaftsprogramm zur Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität, damit kein Dominoeffekt erfolgt. Das war erfolgreich.
Jetzt kommen wir mit dem Gesetz, basierend auf der bestehenden Verordnung. Das Gesetz muss während zehn Jahren gelten. Die Notverordnung hatte diese Dauer nicht. Der Bundesrat unterbreitet Ihnen zudem mit Artikel 25a einen Zusatz, damit der Bund, falls wieder eine solche Situation eintreten sollte, eine gesetzliche Grundlage hat, um ein ähnliches oder vergleichbares Programm zu gestalten. Wir betrachten das aber in der momentanen Situation als nicht notwendig. Im Frühjahr - das muss man einfach immer wieder betonen - haben die Liquiditätsversorgung und das Kreditwesen der Banken während Wochen nicht funktioniert. Heute funktioniert das. Jede Unternehmung bekommt bei einer Bank einen Kredit zu vernünftigen Zinsen. Man spricht von maximal 4 Prozent in kritischen Situationen. Die Kreditversorgung der Wirtschaft ist also gewährleistet, und es ist nicht notwendig, ein zweites Programm aufzulegen. Aber wir schaffen hier die Grundvoraussetzungen, damit wir nicht wieder mit Notrecht agieren müssen, sondern eine gesetzliche Basis haben. Das ist diese dringliche Gesetzesänderung, die wir Ihnen jetzt noch beantragen. Damit hätten wir eigentlich diesen Bereich der Liquiditätsversorgung im Gesetz geregelt. [PAGE 1163]
Wichtig ist bei diesem Gesetz, dass wir uns möglichst an die Vorgaben der Verordnung halten. Es wurden 135[NB]000 Verträge abgeschlossen. Da hat jeder für fünf Jahre und für eine mögliche Zinsänderung unterschrieben. Wenn Sie das ändern - der Nationalrat hat das teilweise gemacht, wir werden darauf zu sprechen kommen -, machen Sie eigentlich 135[NB]000 Verträge zu Makulatur, ohne die betroffenen Bürgschaftsnehmer und Bürgschaftsgeber zu fragen. Ich glaube, das sollte man nicht machen. Man sollte sich bei der Umsetzung der Verordnung möglichst an die damaligen Bedingungen halten, und die sind halt damals im April entstanden. Hinzu kommt der Zusatz, damit wir die Möglichkeit haben, das wieder zu machen. Das ist dieses Bürgschaftsgesetz: Umsetzung der Verordnung und Schaffung der Möglichkeit, dass wir das wieder machen können.
Jetzt komme ich zum Covid-19-Gesetz. Im Frühjahr hatten wir das Massengeschäft. Da ging es darum, möglichst schnell Liquidität zu geben. Wir hatten keine Zeit, das wochenlang zu studieren, sonst hätte das nicht funktioniert. Nun kommen wir vom Massengeschäft ins Einzelgeschäft oder in das Härtefallprogramm. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Sie haben in der Herbstsession diesen Härtefallartikel konzipiert, Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes. Sie haben dort entschieden, dass Sie näher zu den Unternehmen gehen wollen. Grundsätzlich sollen die Kantone mitverantwortlich sein. Das nehmen wir mit der Lösung in der Härtefallverordnung auf.
Sie haben ebenfalls bestimmt, dass der Kanton die Projekte genehmigt und sich der Bund mit 50 Prozent daran beteiligt. Wir haben noch während der Session die Arbeiten mit den Kantonen aufgenommen, um diesen Gesetzesartikel in eine Verordnung zu giessen. Wir gingen zwischen den beiden Wellen davon aus, dass für die Härtefälle maximal 400 Millionen Franken genügen müssten, 200 Millionen Franken von den Kantonen, 200 vom Bund. Im Laufe dieser Arbeiten ist dann die zweite Welle angerollt. In der Diskussion haben wir festgestellt, dass 400 Millionen wahrscheinlich zu wenig sind. Wir haben das dann mit den Kantonen eruiert und sind zum Schluss gekommen, dass man zurzeit 1 Milliarde Franken zur Verfügung stellen sollte.
Damit es aber rasch funktionieren kann, haben wir gestern bereits eine Verordnung in Kraft gesetzt, die auf dem Gesetz basiert, das Sie in der Herbstsession beschlossen haben. Dieses Gesetz sieht 400 Millionen Franken bei einer 50/50-Aufteilung vor. Das ist in Kraft. Wir haben dann mit den Kantonen diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass wir für die zusätzlichen 600 Millionen Franken, also die Aufstockung auf 1 Milliarde, einen Schlüssel von 20/80 wählen. Das heisst, die Kantone übernehmen jetzt von diesem Programm 32 Prozent und der Bund übernimmt 68 Prozent. Das ist die Nachmeldung, die wir Ihnen zum Budget gemacht haben.
Man kann jetzt lange darüber diskutieren, ob das richtig ist oder nicht. Die Kantone tragen die Kosten für die Prüfung der Gesuche, für die ganze Behandlung und Auszahlung. Wir legen ja in der Verordnung die grossen Linien fest, die vorgeben, wann sich auch der Bund beteiligt. Wir gehen davon aus, dass ausserhalb dieser Verordnung bei den Kantonen noch sehr viele Gesuche und Fragen auftauchen werden - zu[NB]kleineren[NB]Fällen, die sie selbst irgendwo erledigen[NB]müssen, die nicht den Rahmen des Bundes betreffen. Das[NB]werden[NB]dann, vielleicht kennen Sie das auch, irgendwelche Einzelfälle sein, eine Schwimmlehrerin oder ich weiss nicht wer.
Selbstverständlich ist das ernst zu nehmen. Aber es stellt sich die Frage, ob dieses Mikromanagement auf Stufe Bund richtig angesiedelt ist oder ob nicht die Kantone dafür eine spezielle Lösung treffen sollten. Denn nicht alle Probleme, die entstehen, können von der öffentlichen Hand gelöst werden. Da ist noch der Kanton, da sind die Gemeinden, da sind private Geldgeber. Es ist richtig, dass die Kantone das behandeln und dann entscheiden. Wir geben mit dem Gesetz ein Raster vor, was auf Stufe des Bundes mitfinanziert werden kann, und lassen offen, ob die Kantone daneben mit den Gemeinden in Sonderfällen eine Lösung finden, die eben nicht bis auf unsere Höhe hinaufgelangt.
Das ist die Frage dieser Härtefallverordnung mit diesem Gesetzesartikel. Wir werden ihn im Detail beraten. Wir denken, es ist eine gute Lösung. Wir schliessen aber auch nicht aus, dass wir im schlimmsten Fall bereits im März wieder mit einer Änderung kommen. Wenn diese Mittel nicht reichen, wenn etwas passiert, müssen wir noch einmal über die Bücher. Im Moment ist unklar, wie wir durch den Winter kommen. Der Bundesrat wird diese Woche darüber beraten. Aber es kann wieder eine Eskalation kommen. Vielleicht müssen Einschränkungen beschlossen werden.
Der ganze internationale Reiseverkehr und damit auch systemrelevante Hotels kommen nicht so schnell auf Touren, wie wir das gehofft haben. Der Flugverkehr ist praktisch zusammengebrochen. Im Moment weiss niemand, wann das wieder laufen wird. Es gibt nun einmal für den Tourismus systemrelevante Hotels. Wir werden diese Situation wieder beurteilen müssen. Man spricht auch nicht von der Exportindustrie. Diese hat zum Teil grosse Sorgen.
Wir sagen also, Stand heute, in Absprache mit den Kantonen: Diese Milliarde setzen wir ein. Wir werden das beurteilen. Ich hoffe, dass es genügt. Ich schliesse aber nicht aus, dass wir dann noch einmal darüber sprechen müssen, je nachdem, wie sich das Ganze entwickelt.
Das ist ein erster Teil in diesem Covid-19-Gesetz, die Härtefallregel auf Stufe der Kantone, mit einer Beteiligung, über alles gesehen, von einem Drittel aufseiten der Kantone und zwei Dritteln aufseiten des Bundes, aber auch mit der Aufforderung an die Kantone, kleinere Fälle zusammen mit den Gemeinden oder mit Privaten selbst zu lösen. Da können wir uns nicht einmischen. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Wir dürfen nicht Mikromanagement machen.
Ein zweiter Teil in diesem Gesetz ist die Umwandlung von Darlehen an die Sportclubs in A-Fonds-perdu-Beiträge. Sie haben 175 Millionen Franken Darlehen beschlossen. Wir beantragen Ihnen jetzt, davon 115 Millionen in A-Fonds-perdu-Beiträge umzuwandeln. Diese Überlegung beruht darauf, dass wir, wenn in den obersten Ligen gar kein Spiel mit Zuschauern gespielt werden könnte, zwei Drittel der Billettausfälle entschädigen würden. Wenn die Spiele mit Zuschauern wieder in Gang kommen, dann sinkt der Betrag. Ich hoffe jetzt schon einmal, dass wir irgendwann im Frühjahr wieder Fussballspiele sehen können. Dann könnte man den Betrag wieder senken.
Auch hier war die Frage, ob sich die Kantone beteiligen müssen oder nicht. Wir beantragen, dass die nationalen Ligen nationale Sache sind. Die Kantone werden im Sport aber schon noch zur Kasse gebeten, denn an den meisten Orten sind sie irgendwo an den Infrastrukturen und Stadien beteiligt. Wir schliessen überall einen Härtefall aus, wenn die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 10 Prozent beträgt. Also gehe ich davon aus, dass die meisten Kantone dann in Bezug auf Infrastruktur, Stadien, Regionalsport usw. noch einmal zur Kasse kommen.
Aus dieser Sicht ist es gerechtfertigt, dass der Bund einmal das abdeckt, was nationale Ligen betrifft. Dann können wir das machen, haben aber auch die Möglichkeit, den Kantonen zu sagen, dass sie den Rest lösen müssen. Das ist unsere Überlegung. Wir leisten damit auch einen Beitrag an die Lösung des gesellschaftlichen Problems, denn die Clubs sind verpflichtet, die Juniorenspiele und die Damenligen weiter zu fördern. Gerade bei den Damen haben wir sowohl im Fussball wie im Eishockey unterdessen eine recht grosse Beteiligung. Im Moment sind die Kosten nicht gedeckt. Aber wir suchen auch hier eine Lösung mit den Clubs, und das ist jetzt eigentlich so aufgegleist. Hier sagen wir also, das übernimmt der Bund, aber der Regionalsport und die Infrastruktur bleiben Sache der Kantone.
Damit verbunden ist auch eine Senkung der Löhne. Da haben wir jetzt eine pauschale Lösung. Darauf werden wir in der Detailberatung zu sprechen kommen. Ich glaube, es ist eine vernünftige Lösung. Es gibt pro Woche normalerweise 300[NB]000 bis 400[NB]000 Zuschauer in den Stadien. Jetzt können sie nicht in die Stadien. Es geht also nur auf den ersten Blick um diese Ligen. In Wirklichkeit geht es aber um den Juniorensport, den Jugendsport, den Damensport und auch um das gesellschaftliche Ereignis. Die Hebelwirkung ist aus unserer [PAGE 1164] Sicht mit diesen 115 Millionen Franken eigentlich recht gut. Das ist das zweite Paket in diesem Covid-19-Gesetz, das Sie beraten.
Der dritte Teil ist wieder eine Ausdehnung der Kurzarbeit. Wir heben die maximale Dauer von zwei Jahren auf, und wir streichen die Karenzfrist. Auch hier kommen wir noch auf die Details zu sprechen. Wir gehen eigentlich wieder etwa dorthin, wo wir im Frühjahr waren, damit in dieser Situation die Kaufkraft gesichert werden kann. Selbstverständlich gibt es auch hier recht viele Fragen.
Der vierte Teil, auch darüber werden wir sprechen, ist die Einführung von Bussen bei Verstössen gegen das Epidemiengesetz. Das ist etwas umstritten. Wir müssen uns immer wieder überlegen, dass die Schweiz dasjenige europäische Land ist, das den Bürgern am meisten Eigenverantwortung übergibt. Es gibt nirgends so viel Öffnung, so viele Möglichkeiten. Wenn man so viele Möglichkeiten schafft, so viele Freiheiten gibt, muss man auch ein Mittel haben, um dort, wo das missbraucht wird, einzugreifen. Das ist eigentlich die Überlegung hinter der Einführung dieser Bussen. Es ist also keine Einschränkung der Freiheit, ganz im Gegenteil. Weil wir so viele Freiheiten geben, müssen auch die Grenzen aufgezeigt werden. Die Polizisten sind hilflos, wenn sie kein Mittel in der Hand haben. Das werden wir auch noch im Detail besprechen.
Also, zusammengefasst: Im Frühjahr hatten wir mit dem Covid-19-Kredit-Bürgschaftssystem ein Massengeschäft. Dieses Massengeschäft überführen wir jetzt in ein Gesetz, damit es ordentlich abgewickelt werden kann. Wir schaffen die Voraussetzung, damit wir das, wenn nötig, wieder machen könnten. Wir gehen mit dieser Härtefallverordnung in das Einzelfallgeschäft, binden die Kantone in diese Lösung ein und machen, Stand heute, ein umfassendes Paket für die nächsten Monate. Dann werden wir das wieder beurteilen müssen. Insgesamt, denke ich, ist es ein pragmatisches Weitergehen auf dem bisherigen Weg mit einer, mindestens im Vergleich, relativ starken Öffnung, mit sehr viel Verantwortung für Unternehmen, für Einzelne, für Sportclubs usw.
Ich glaube, es ist eine vernünftige Lösung, und ich bitte Sie, auf beide Vorlagen einzutreten. Ich bedanke mich auch dafür, dass die Räte so schnell bereit waren, diese dringlichen Änderungen zu behandeln. Das zeigt, dass wir, wenn Not am Mann ist, wirklich in sehr kurzer Zeit etwas Vernünftiges miteinander fertigbringen. Es ist daher wahrscheinlich auch nicht nötig, jetzt die nächsten zwanzig Jahre abzudecken. Vielmehr regeln wir einmal das, was wir etwa überblicken können, also die Zeit bis ins Frühjahr.
[VS]
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen [GZ]
L'entrée en matière est décidée sans opposition [GZ]
[VS][GZ]
[VS][GZ]
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu