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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-09-26

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seinem Entwurf mit den regionalen ärztlichen Diensten (RAD) die Diskussion wieder aufgenommen, die bereits bei der Beratung des ersten Teils der 4. IV-Revision vom Parlament aufgenommen worden war. Der Nationalrat hat diese Frage jetzt wieder diskutiert und an der Fassung des Bundesrates lediglich kleine Änderungen vorgenommen. Diese bestehen einmal darin, dass die Ärzteteams der RAD interdisziplinär zusammengesetzt sein müssen. Zudem wird klar gesagt, dass die Aufsichtsfunktion des BSV eine fachliche sein soll. Es wurde kolportiert, dass das BSV oder der Bundesrat Bundesstellen schaffen möchten, was jedoch niemals beabsichtigt war. Es geht allein um die direkte fachliche Aufsicht. Im Nationalrat wurde zudem verdeutlicht, dass diese Ärzte und Ärztinnen in ihrer medizinischen Entscheidfindung unabhängig sein sollen. Schliesslich ist vorgesehen, für grosse IV-Stellen interdisziplinäre Teams zu schaffen. Doch auch diese kantonalen ärztlichen Dienste müssen Mindestanforderungen erfüllen, beispielsweise die direkte fachliche Aufsicht oder die interdisziplinäre Zusammensetzung. Der Bundesrat soll diese Mindestanforderung in der Verordnung festhalten.

Mit diesen RAD möchte man ein Instrument schaffen, welches eine einheitlichere Beurteilung der Leistungsgesuche in der Schweiz gewährleistet. Bei den jedes Jahr in mehreren IV-Stellen vorgenommenen Geschäftsprüfungen wurden erhebliche Unterschiede in der Prüfung der ärztlichen Unterlagen festgestellt. Das soll mit den RAD geändert werden. Auch für den Bundesrat sind die RAD ein Instrument zur Verstärkung der Aufsicht. Im Jahr 1994 hat der Ständerat dem Bundesrat eine Motion überreicht mit dem Auftrag, die Beurteilungsverfahren zu vereinheitlichen. Dieser Auftrag soll nun mit diesem Instrument in der Revision erfüllt werden.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.