Lexipedia

Graf Maya · Ständerat · 2020-12-02

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich spreche hier zu Absatz 4. Ich habe dazu einen Einzelantrag gestellt. Ich beantrage Ihnen, bei Absatz 4 dem Nationalrat zu folgen. [PAGE 1178]

Aus welchen Gründen? Unser ausgezeichnet funktionierendes Gesundheitssystem nimmt bei der erfolgreichen Bewältigung der aktuellen Covid-19-Pandemie eine Schlüsselstellung ein. Da sind wir uns einig. Zur Behandlung der vielen erkrankten Menschen müssen aber alle erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden. Die Erfahrungen aus der ersten Welle im Frühling haben uns gezeigt, dass diese Aufgabe die Spitäler vor grosse finanzielle Herausforderungen stellt und sie diese auch nicht alleine stemmen können.

Nun stellt die zweite Welle die Spitäler, unsere Gesundheitseinrichtungen vor gewaltige neue Herausforderungen. Im Fokus des Problems stehen - das hören Sie sicher nicht zum ersten Mal - vor allem die den Spitälern auferlegten sogenannten Vorhalteleistungen, die die Spitäler finanziell enorm belasten. Betreffend die Finanzierung schieben sich die möglichen Kostenträger gegenseitig die Verantwortung zu - bis heute. Darum geht es hier. Es geht um die Vergütung von finanziellen Schäden, welche den Spitälern und anderen Gesundheitsorganisationen aufgrund der Covid-19-Epidemie bereits entstanden sind oder noch entstehen können. In Absatz 4 Buchstaben a und b sind die Möglichkeiten zur Sicherstellung der Kapazitäten bereits aufgelistet. In Artikel 3 Absatz 4 sollte also - auch nach der Nationalratsmehrheit - der Grundsatz geregelt werden, wer die Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Massnahmen zur Sicherstellung der Kapazitäten anfallen, die für die Behandlung von Covid-19-Erkrankungen und für die weiteren medizinischen Untersuchungen und Behandlungen erforderlich sind.

Die vorliegende Fassung des Nationalrates lässt die Aufteilung offen, weil sie sagt, dass der Bund die Abgeltung der Kosten regelt, die den Leistungserbringern infolge von Massnahmen gemäss den Buchstaben a und b entstehen. Das heisst, diese Fassung lässt offen, wie eine eventuelle Aufteilung der Kosten durch Bund, Kantone und weitere Kostenträger aussehen wird. Sie verpflichtet den Bund nur in dem Sinne, dass er für eine Regelung zu sorgen hat. Selbstverständlich, das möchte ich hier nicht verhehlen, geht es auch darum, dass nachher in dieser Regelung der Bund einen Beitrag übernehmen kann. Aber er kann diese Regelung in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Kostenträgern festlegen.

Ich bitte Sie deshalb mit der ganz grossen Mehrheit des Nationalrates - dort wurde der entsprechende Antrag mit 138 zu 51 Stimmen angenommen -, dieser Bestimmung zuzustimmen. Es liegen uns auch Schreiben der Spitäler der Schweiz vor sowie der verschiedenen Berufsverbände, die jetzt in dieser zweiten Welle wieder unser Gesundheitssystem aufrechterhalten und sehr viel investieren. Wir würden hier Sicherheit geben, nicht indem wir schon sagen, wie die Kostenaufteilung ist, sondern indem wir verankern, dass der Wille da ist, die Abgeltung der Kosten zu regeln. Wir lassen aber offen, wie die Regelung aussehen sollte, welche Form sie hätte und welche Kostenträger beteiligt wären. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.