Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-12-02

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Zum Stickstoff-Absenkpfad: Der Nährstoff-Artikel des Ständerates bleibt selbst hinter den agrarökologischen Zielen für 2005 oder den Zielen der Agrarpolitik 2008-2011 für das Jahr 2015 zurück, in welcher gegenüber dem Jahr 2002 eine Absenkung um 17 Prozent als Ziel aufgeführt war. Diese Absenkung wurde nie und nimmer auch nur im Ansatz erreicht, und das, ohne dass zusätzliche Massnahmen ergriffen worden wären.

Die Stickstoffüberschüsse der Landwirtschaft sind seit der Einführung des ökologischen Leistungsnachweises in unveränderter Höhe, trotz mehrmals beteuerten Absenkzielen. Diese Absenkziele sind nicht neu, sie sind für die Landwirtschaft nicht unerwartet, sie wurden einfach seit zwanzig Jahren nicht ernst genommen und nie konkret angegangen. Jetzt ist die Formulierung des Ständerates in Artikel 6a bezüglich der Nährstoffe mangelhaft. Es sind unklare Begriffe, es hat keine Ziele, keine Branchenverpflichtung und keine Korrekturmassnahmen des Bundesrates. Deshalb muss man das korrigieren.

In Artikel 6a Absatz 1 ist die Rede von einer angemessenen Reduktion. Die WAK-N hat das leider übernommen. Der Gesetzgeber sollte es aber vermeiden, solche unklaren Gummiparagrafen ins Gesetz zu schreiben: Die Meinungen [PAGE 2208] dürften weit auseinandergehen, was denn angemessen ist. Wer sagt, was angemessen ist? Angemessen aus Sicht der Umwelt oder angemessen aus Sicht des Bauernverbandes? Das taugt nichts. Was die Mehrheit in Absatz 2 vorschlägt, ist ein weiterer Kunstgriff. Wir können leider den Pelz nicht waschen, ohne ihn nass zu machen. Der Absenkpfad Nährstoffe mit einer Reduktion von 10 Prozent bis 2025 ist möglich ohne Produktionsverluste, mit Hofdüngerverschiebungen und dem Ersatz von Kunstdüngern; diese ersten 10 Prozent sind mit Effizienz erreichbar. Das wurde auch schon aufgezeigt, und ich glaube, da gibt es auch in der Branche Konsens. Die weiteren 10 Prozent sind nur mit Futtermittelveränderungen oder einer Reduktion von Viehbeständen erreichbar. Der Gesetzgeber macht das nicht, um die Bauern zu plagen, sondern weil der zu hohe Futtermitteleinsatz, basierend auf einem hohen Tierbestand, für unser Ökosystem schlicht nicht tragfähig ist, Grund- und Trinkwasser irreversibel schädigt und weil die Bevölkerung die Politik eindringlich auffordert, zu handeln. Wir haben weltweit einen der höchsten Viehbestände pro Fläche.

Was meine Minderheit I hier fordert, ist ein klassisch liberaler Ansatz. Er legt Ziele fest, ein Vorgehen und Verantwortungen und definiert, ab wann als letzte Instanz der Bundesrat Massnahmen ergreifen muss, sollte das vorgeschlagene Vorgehen nicht die erhofften Resultate erbringen. Gegenüber dem Antrag der WAK-S ging im Ständerat das Subsidiaritätsprinzip verloren. Im Sinne eines liberalen Vorgehens ist es aber wichtig, dass die betroffenen Branchen und Produzentenorganisationen die Möglichkeit erhalten, Massnahmen zu ergreifen und das geeignete Vorgehen festzulegen. Das haben wir auch analog bei der Verminderung der Risiken bei Pflanzenschutzmitteln in Artikel 6b Absatz 4. Der Bundesrat soll entsprechend erst bei ungenügender Zielerreichung Korrekturmassnahmen ergreifen.

Die grünliberale Fraktion begrüsst die Ergänzung von Kollege Baumann um die Lenkungsabgabe bei Futtermitteln; selbstverständlich braucht es solche Instrumente, wenn man die Ziele nicht erreicht. Der Bundesrat hat allerdings zu verstehen gegeben, dass er diese Minderheit II (Baumann) nicht unterstützt. Wir möchten Ihnen mit der Minderheit I die Möglichkeit geben, dem bundesrätlichen Absenkpfad eins zu eins zu folgen. Der Antrag basiert auf dem Vorschlag des Bundesrates in der Agrarpolitik 2022 plus. Darum ist es auch die Minderheit I, welche die grünliberale Fraktion unterstützen wird.