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Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-26

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine Ergänzung aus der Sicht der Kommission. Wir haben eingehend über diese Bestimmung beraten. Wir haben auch festgestellt, dass das Verhältnis zwischen dem Bundesamt und den Kantonen ein nicht spannungsfreies ist. Wenn wir nun quasi mit dem Zweihänder die Kantone hier völlig ausschalten, dann machen wir einen Schnitt zu viel.

Ich möchte das begründen: Bisher hatten die IV-Stellen keine Anspruchsvoraussetzungen medizinischer Art zu prüfen. Das war nicht ihre Sache. Neu und genau aus den Überlegungen, welche Herr Schmid anführt, sollen die IV-Stellen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen prüfen. Sie sollen das aber nicht einzeln in den Kantonen, sondern regional in einer Gruppe von Kantonen tun.

Nun sind für diese Ausgestaltung zwei Sachen zu bedenken: Zum Ersten sollen die fachliche Aufsicht und die medizinische Weisungsbefugnis beim Bund liegen. Das ist richtig; so erreichen wir das Ziel, das Herr Schmid, der Bundesrat und auch wir in der Kommission gemeinsam anvisieren. Zum Zweiten aber, weil es sich um kantonale Stellen handelt, soll ein Mitwirkungsrecht der Kantone organisatorischer Art bestehen bleiben. Die Kantone sollen in den Regionen die Ärzte gemeinsam ernennen, beispielsweise in der Region Ostschweiz. Es ist nicht klug, wenn wir hier den Kantonen jede Kompetenz wegnehmen.

Der Antrag der Kommission, der nach intensiver Diskussion zwischen den Kantonen, dem Bundesamt und der Kommission entwickelt wurde, regelt klar: medizinische Prüfung regional, auch nach Weisung des Bundesamtes, aber die Organisationsfragen dürfen den Kantonen nicht ganz weggenommen werden. Es ist eine kluge Mischung, die wir hier gefunden haben: Sachlich kommen wir zum Erfolg, aber ohne die Kantone zu entmündigen. Dem sollten wir weiterhin folgen.

Ich bitte Sie, der Fassung der Kommission zuzustimmen.