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Stark Jakob · Ständerat · 2020-12-02

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-02

Wortprotokoll

Es geht eigentlich darum, dass wir auf Gesetzesebene mehr Klarheit schaffen, damit bei der Gewährung einer Härtefallunterstützung eben das entsprechende Unternehmen im entsprechenden Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschütten darf. Das ist auf [PAGE 1180] Verordnungsebene so vorgesehen. Aber wenn es nur auf Verordnungsebene statuiert ist, kann das in Beschwerdeverfahren zu Rechtsproblemen führen. Gestützt auf die Normenhierarchie und auf das Legalitätsprinzip gibt es mehr Rechtssicherheit, wenn der Ausschluss von Ausschüttungen von Dividenden auf Gesetzesstufe statuiert wird. Entsprechende Regelungen wurden ja vom National- und vom Ständerat auch in Artikel 14 des Covid-19-Gesetzes beschlossen - bezüglich Massnahmen im Medienbereich - und heute Nachmittag vom Ständerat in Artikel 2 des Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetzes.

Ich empfehle Ihnen also, da mehr Klarheit zu schaffen. Ich glaube, es lohnt sich.

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