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AB 272521

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich habe nur eine doch nicht ganz unwichtige Bemerkung zu Absatz 1bis. Wir sind jetzt bei der Härtefallregelung, also bei der Regelung, wonach Bund und Kantone auf Antrag der Kantone Härtefallzahlungen vornehmen können.

Die Verordnung gilt seit gestern, und eine ganze Reihe von Kantonen - noch nicht alle - hat die entsprechenden Regelungen auch schon getroffen. Wir sprechen hier nur über den Bundesanteil. Da ist festzuhalten, dass keine wesentlichen Differenzen bestehen, weil der Nationalrat sowohl Anträge abgelehnt hat, die nur den Bund zahlen lassen wollten, als auch solche, die gemäss Absatz 1bis die Umsatzlimite von 60 auf 70 Prozent erhöhen wollten. Verblieben ist eine doch relativ untergeordnete Differenz im zweiten Satz von Absatz 1bis. Hier möchte der Nationalrat, dass bei diesen Härtefallprüfungen zwingend auch der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen ist. Der Nationalrat hat das mit 107 zu 86 Stimmen eingefügt.

Ihre Kommission beantragt mit 9 zu 3 Stimmen, darauf nicht einzutreten. Warum nicht? Ich erläutere das auch zuhanden der Materialien für die Differenzbereinigung. An sich hat der Nationalrat recht, wenn er sagt, dass die Frage der Fixkosten in vielen Fällen eine wichtige Frage ist, wenn auch nicht in allen. Bei Unternehmungen, die schwergewichtig Personalkosten haben oder andere Kosten, die nicht Fixkosten sind, ist sie nicht entscheidend. Aber gerade bei vielen kleinen Firmen kann sie wichtig sein. Ihre Kommission lehnt die nationalrätliche Regelung trotzdem ab, weil diese ein Obligatorium einführen möchte, die Fixkosten zu prüfen. Das würde bedeuten, dass in jedem einzelnen Antragsfall die Kantone nicht nur das prüfen müssten, was sie heute alle schon geplant und in ihrem Programm drin haben, sondern in jedem Einzelfall auch die Fixkostenfrage. Das wäre kompliziert und würde die Verfahren verlängern. Die Kantone haben aber nach der Regelung, die der Bundesrat und auch Ihre Kommission Ihnen jetzt zu beschliessen beantragen, die Kompetenz, die Fixkostenfrage zu prüfen. Es ist einfach nicht obligatorisch. Es ist also im Ermessen der Kantone, es dort, wo das nötig ist, zu prüfen.

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