Herzog Eva · Ständerat · 2020-12-02
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich war damals in der Kommission und bin Teil dieser Minderheit; ansonsten bin ich nicht Mitglied der Kommission. Ich möchte Sie bitten, diese Minderheit zu unterstützen.
Nachdem ich Herrn Noser zugehört habe, muss ich sagen: Die Lösung, von der er gesprochen hat, klingt auch nicht einfacher. Dem Votum von Herrn Ettlin konnten wir entnehmen, dass es möglicherweise sogar einfacher ist, wenn man die Grenze von 100[NB]000 Franken nicht setzen würde. Rein bürokratisch gesehen, ist diese Lösung auf gar keinen Fall einfacher.
Was ich auch erstaunlich finde, ist, dass es ja ursprünglich einmal 50[NB]000 Franken waren, diese dann aber stillschweigend auf 100[NB]000 Franken erhöht wurden. Wenn wir hier von Härtefällen in der Corona-Krise sprechen, kann ich wirklich nicht verstehen, warum wir diese Grenze anheben. Auch von Hobbyfirmen zu sprechen, finde ich bei dieser ganzen Diskussion überhaupt nicht adäquat. Ich möchte Sie bitten, das zu ändern und wieder auf 50[NB]000 Franken runterzugehen.
Was die Mehrheit hinzugefügt hat - den Satz "In begründeten Fällen kann auch ein tieferer Umsatz geltend gemacht werden" -, ist für mich ein Zeichen von schlechtem Gewissen, weil man weiss, dass es vielleicht nicht ganz richtig ist, was man da macht. Damit wird eine Anzahl von kleinen Firmen, die es wirklich am nötigsten haben, unter dem Titel "Härtefall" möglicherweise noch etwas bekommen, weil die anderen Massnahmen halt doch nicht auf sie zutreffen. Dieses schlechte Gewissen, darum möchte ich Sie einfach bitten, können wir, Sie und ich, gemeinsam ausräumen, indem Sie die Minderheit unterstützen.
Bei der Frage von Herrn Engler an Bundesrat Maurer möchte ich gerne auch noch anschliessen. In der Verordnung ist ja jetzt nicht nur die 10-Prozent-Grenze drin, die schon vorher drin war - d. h., wenn Bund, Kantone oder Gemeinden[NB]mehr als 10 Prozent besitzen, gibt es keine Bundesgelder -, sondern auch die Ausnahme für die Bergbahnen, die Kollege Engler meint und die dann vielleicht auch noch in den Genuss einer Unterstützung kommen, wenn die Gemeinde nicht mehr als 12[NB]000 Einwohner hat. Meine Frage ist nun: Warum hat man das so formuliert? Warum hat man explizit und einmal mehr, würde ich sagen, die Städte ausgeschlossen? Die Städte haben in dieser Krise auch Mehrkosten zu tragen und müssen sich nun damit abfinden, dass die Kantone aufgrund des 80/20-Schlüssels dort angeblich weniger zahlen. Das heisst, die Städte zahlen für die Messeplätze und die Spitäler und tragen andere Kosten, die in den Zentren anfallen. Für die kleinen Gemeinden würden wir dann aber nochmals eine andere Lösung finden, bei denen nicht die Kantone zahlen müssten, sondern der Bund. Ich wäre froh, auch dazu noch etwas zu hören.