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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-09-26

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Die Darlegungen von Frau Bundesrätin Dreifuss bringen mich aber doch noch zu einer Bemerkung. Wenn ich den Antrag Schmid Carlo richtig lese und den ins Verhältnis zu Artikel 57 des Gesetzes setze, dann gehe ich davon aus, dass der Antrag keine Regelungskompetenz des Bundesrates für die Organisation beinhaltet. Die Abklärung der versicherungsmässigen Voraussetzungen - dazu gehören auch die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen - obliegt nach wie vor der IV-Stelle. Darum kommt man nicht herum. Wenn ich den Antrag Schmid Carlo richtig interpretiere, dann betrifft dieser lediglich die Regelung der Beurteilung, nicht den organisatorischen Teil. Ich sage das, damit man sich dessen bei der Abstimmung, die nun folgen wird, bewusst wird. Hier ist der grosse Unterschied zur Fassung der Mehrheit. Diese betrifft auch die Organisation, insbesondere die Organisation, denn dort liegen auch die Probleme.

Deshalb meine ich, man sollte der Mehrheit folgen.

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