Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-12-02
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Für einen wirksamen Schutz des Trinkwassers vor Pflanzenschutzmitteln braucht es zwingend einen Schutz der Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen. Deshalb regelt diese Vorlage neu in Artikel 27 Absatz 1bis des Gewässerschutzgesetzes, dass im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, deren Verwendung im Grundwasser nicht zu Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten über 0,1 Mikrogramm pro Liter führt. Dadurch kann ein zweiter Fall Chlorothalonil ausgeschlossen werden.
Der Zuströmbereich ist die Region bzw. die Fläche um eine Trinkwasserfassung, auf welcher der Regen versickert, das [PAGE 2214] Grundwasser gebildet wird und in der während der Bodenpassage Pflanzenschutzmittel und deren Abbauprodukte zu Trinkwasserfassungen mittransportiert werden. Die Gewässerschutzbestimmung von Artikel 27 Absatz 1bis kann allerdings nur dann ihren Schutz entfalten, wenn die Zuströmbereiche bekannt und bezeichnet sind. In der Schweiz sind jedoch nur rund 60 der 2800 notwendigen Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen bezeichnet. Dieses Problem griff Ständerat Roberto Zanetti mit der Motion 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch die Bestimmung der Strömbereiche", auf. Diese Motion wurde am 27. September 2020 im Ständerat beraten und nach Rückzug von Ziffer 5 einstimmig angenommen. Auch der Bundesrat hat die Einführung der Verpflichtung der Kantone zur Bezeichnung der Zuströmbereiche unter anderem mit den Worten begrüsst: "Daher kann der Zuströmbereich auch als wichtiger Anlageteil einer Wasserversorgung betrachtet werden und muss deshalb auch gut geschützt werden."
Sodann hat die UREK-N vor wenigen Wochen die Motion Zanetti Roberto angenommen. Weitere Details lasse ich aus Zeitgründen aus. An die Adresse der Gegner dieser Erfassung, die sagen, dass die Motion nicht vernehmlasst worden sei und dass man das noch tun müsse, möchte ich einfach noch das Folgende richten: Es ist einfach so, dass die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz, die BPUK, dreizehn Kantone sowie der Verband der Wasserversorger, weitere Verbände, ich weiss nicht wie viele, der Schweizerische Städteverband usw., dies in der Vernehmlassung zu dieser parlamentarischen Initiative ganz konkret gefordert und immer wieder bekräftigt haben. Auch in Bezug auf die Motion Moser haben sie es immer wieder bekräftigt; und auch jetzt wieder haben sie brieflich gefordert, dass man das tut. Notabene wollen sie, da das aufwendig ist, natürlich auch, und das ist mein zweiter Minderheitsantrag, eine Mitfinanzierung dieser Aufwendungen durch den Bund. Deshalb ist es auch angezeigt, zumal vom Ständerat einstimmig angenommen, dass die anrechenbaren Kosten vom Bund zu 40 Prozent mitfinanziert werden.
An die Adresse der Bauern noch dies: Sollte sich bei der Ausscheidung eines Zuströmbereichs herausstellen, dass man dort vielleicht keine oder nur bestimmte Pflanzenstoffe ausbringen darf, hätten wir kein Problem damit, sich zu finden, damit solche Dinge entschädigt werden können. Es ist völlig klar, dass es so sein wird. Es gibt ja zig Formen von Entschädigungen für bestimmte Leistungen, die die Bauern erbringen oder eben unterlassen sollen. Das gilt auch hier. Es besteht also überhaupt kein Grund für die Bauern, nicht wenigstens zu wissen, wo diese Zuströmbereiche sind.
Nun, ich werde meine Minderheitsanträge zugunsten des Einzelantrags Jauslin zurückziehen. Sie haben das in der UREK-N beschlossen. Herr Jauslin geht noch ein kleines "My" weiter als die Motion Zanetti Roberto, indem er nämlich[NB]den[NB]Prozess beschleunigt und fordert, dass die Ausscheidungen nicht bis 2035, sondern bis 2030 gemacht sein sollen.
Ich empfehle Ihnen daher, unbedingt den Einzelantrag Jauslin anzunehmen.