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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-12-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-12-03

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Eintreten. Nachdem sich sowohl Frau Gmür-Schönenberger wie auch Herr Salzmann und Herr Jositsch schon zu den Änderungsanträgen der Kommission geäussert haben, äussere ich mich auch gleich zu diesen und werde in der Folge nicht mehr sprechen.

Es ist jetzt ziemlich genau fünf Jahre her, dass zwei islamistisch motivierte Terroranschläge Paris erschütterten. Seitdem wurden in Europa viele Massnahmen getroffen, um die irreguläre Migration in den Schengen-Raum zu verringern und die Sicherheit im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz zu verbessern. Dass eine Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit weiterhin nötig ist, zeigen die Terroranschläge in Frankreich und in Wien vor ein paar Wochen. Immerhin hatte der Attentäter von Wien auch Beziehungen in die Schweiz. Wir müssen davon ausgehen, dass es hier nach neuestem Erkenntnisstand ein dicht gewobenes Netzwerk zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich gibt. Auch ist es weiterhin notwendig, den Vollzug der [PAGE 1196] Landesverweisungen und der Rückkehrentscheide zu verbessern sowie die Schwächsten vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen.

Die Schweiz profitiert aufgrund ihrer geografischen Lage und als Schengen-assoziiertes Land direkt von diesen Massnahmen. Eine der getroffenen Massnahmen ist die Weiterentwicklung und Verbesserung des Schengener Informationssystems, und mit der Vorlage 2 schlagen wir Ihnen die Übernahme und Umsetzung dieser Weiterentwicklung vor.

Wie Sie bereits wissen, ermöglicht es das SIS den zuständigen Behörden der Schengen-Mitgliedstaaten, Ausschreibungen zu Gegenständen und Personen vorzunehmen. Gründe für eine Ausschreibung sind beispielsweise Einreiseverweigerungen für Personen, die im Schengen-Raum nicht einreisen dürfen, Fahndungen nach Personen, die Suche nach vermissten Personen oder die Fahndung nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen wie Reisepässe, Autos oder Waffen. Das ist eigentlich das Gros. Im Nationalrat wurde gesagt, im SIS gebe es 75 Millionen Personenfahndungen, was natürlich nicht stimmt: Es gibt eine Million Personenfahndungen und 74 Millionen Einträge betreffend Gegenstände.

Das SIS soll jetzt an die neuen Herausforderungen in den Bereichen Migration und innere Sicherheit angepasst werden. Die vorliegende Weiterentwicklung des SIS bringt punktuelle Verbesserungen und neue Ausschreibungs- und angemessene Zugriffsmöglichkeiten für die Schweizer Behörden. Sie liegt klar im nationalen Interesse der Schweiz und bringt einen Sicherheitsgewinn mit sich. Die zuständigen Behörden haben allerdings weiterhin nur auf jene Daten Zugriff, die sie zur Erfüllung ihrer konkreten Aufgaben tatsächlich benötigen. Einen solchen Zugriff auf SIS-Daten haben z. B. die Grenzkontrollorgane, die Polizei-, Justiz- und Migrationsbehörden sowie die Behörden, die Visa ausstellen. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen u. a. einer verbesserten Information zu terroristischen Gefährdern, zur Aufklärung von schweren Verbrechen, zu einem verbesserten Opferschutz, zu einer Beschleunigung des Informationsaustausches, zu einer Harmonisierung der Ausschreibung von Einreiseverboten sowie neu zur Ausschreibung von Rückkehrentscheiden bezüglich Drittstaatsangehörigen.

Mit der Gutheissung der Verpflichtungskredite zur Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Besitzstandes haben Sie bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kosten für dieses Projekt jetzt gedeckt werden können. Die Weiterentwicklung des SIS erfordert gesetzliche Anpassungen. Sie betreffen die Zugriffsrechte, die Lieferung der Daten an das SIS und den Erlass von Einreiseverboten. Es gibt also in verschiedenen Gesetzen Änderungen.

Seit Mai 2019 besteht eine vorübergehende Regelung auf Verordnungsstufe, die, sofern vorhanden, eine automatisierte Lieferung der Fingerabdrücke aus der Datenbank Afis an das nationale SIS zulässt, wenn eine neue Einreiseverweigerung im SIS erfasst wird. Nun soll dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die auf alle Ausschreibungskategorien im SIS anwendbar sein soll. Der Bundesrat wird das Verfahren und die Zuständigkeiten für die Erfassung und Übermittlung der Daten regeln.

Es gibt einen Formulierungsvorschlag des Bundesrates, den Frau Gmür-Schönenberger erwähnt hat. Im Rahmen der laufenden technischen Umsetzungsarbeiten hat es sich herausgestellt, dass die Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten an das SIS nicht in allen Fällen erforderlich ist. Dies gilt beispielsweise bei Kindern, bei kranken oder auch bei behinderten Personen. Der Formulierungsvorschlag ermöglicht es dem Bundesrat ausdrücklich, in solchen gerechtfertigten Fällen Ausnahmen vorzusehen und damit die Erfassung biometrischer Daten verhältnismässig zu gestalten.

Unabhängig vom SIS schlägt der Bundesrat eine weitere Vorlage vor. Es handelt sich um eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich. Diese Vorlage dient der Schaffung von Transparenz, einem Anliegen, das sowohl die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone als auch die nationale Politik immer wieder formuliert haben und dem wir hier entsprechen. Damit wird der Erhalt einer vollständigen Statistik zu den Rückkehrentscheiden, einschliesslich der Landesverweisungen von allen Ausländerinnen und Ausländern, ermöglicht. Das heisst, dass sowohl Drittstaatsangehörige als auch EU/EFTA-Angehörige erfasst werden können. Zudem sollen auch alle Landesverweisungen im Zemis erfasst werden; damit werden auch die Gründe erfasst, die zum Rückkehrentscheid geführt haben. Diese vorgeschlagene Verbesserung der Statistik zu den Rückkehrentscheiden wird auch den Vollzug der Landesverweisungen[NB]und[NB]die[NB]damit[NB]verbundenen Rückkehrentscheide verbessern.

Frau Ständerätin Gmür-Schönenberger hat es erwähnt: Am 17. September wurde die Vorlage 1 im Erstrat, dem Nationalrat, angenommen. Abgelehnt wurde hingegen die Vorlage[NB]2. Gewisse Punkte, die im September im Zentrum der Debatte im Nationalrat standen, wurden auch in der Debatte Ihrer Kommission wieder aufgenommen. Es hat verschiedene Anträge gegeben, die der Bundesrat unterstützt. Ich möchte einfach darauf hinweisen: Wenn diese Weiterentwicklung scheitern würde, dann fallen wir aus dem Schengen-Verbund raus, und zwar automatisch, weil eine Übernahme obligatorisch ist.

Mit einem Antrag Ihrer Kommission - Herr Salzmann hat darauf hingewiesen - soll die Rückführungsrichtlinie nicht auf die Anordnung und den Vollzug der Landesverweisung angewendet werden. Ich möchte hier einfach nochmals betonen, dass dieser Disput offensichtlich zum Teil auch ein Missverständnis war. Denn die vorliegende Weiterentwicklung des SIS hat keine Auswirkung auf die Anordnung der Landesverweisung. Es geht einzig darum sicherzustellen, dass zukünftig auch die mit der Landesverweisung verbundenen Rückkehrentscheide im SIS ausgeschrieben werden können. Auch wenn dieser Antrag angenommen wird, werden die Schweizer Behörden weiterhin Landesverweisungen im SIS ausschreiben können. Aber die Landesverweise erfolgen weiterhin nach Schweizer Recht. Nichtsdestotrotz bin ich dankbar, dass Sie das klarstellen. Dadurch machen Sie die Vorlage auch mehrheitsfähig.

Der Bundesrat befürwortet auch den Antrag betreffend Datenschutz. Er teilt hier die Auffassung, wonach der Edöb bei der Ausgestaltung und beim Betrieb der IT-Systeme von Schengen und Dublin eine sehr wichtige Überwachungsfunktion hat. Mit diesem Antrag sollen Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen werden, welche die Aufsichtsfunktion des Edöb und die Zusammenarbeit mit den kantonalen und europäischen Stellen klären. Übrigens wird sich das dann auch auf die Vorlage zur Interoperabilität beziehen, die Sie noch nicht beraten haben. Der Nationalrat berät diese als Erstrat in der laufenden Wintersession.

Dann gibt es noch den Minderheitsantrag Vara. Ich bitte Sie, diesen Antrag, bei dem es um die Streichung der bestehenden Regelung geht, abzulehnen. Sie würden geltendes Recht streichen, wonach ein Einreiseverbot verhängt werden kann, wenn der Drittstaatsangehörige Sozialhilfekosten verursacht hat. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung dieses Antrags. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es sich immer noch um eine Kann-Bestimmung handelt, die es den Behörden ermöglicht, die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und auf die Verhängung eines Einreiseverbots zu verzichten. In der Praxis wird ein Einreiseverbot nur bei einem selber verschuldeten Bezug von Sozialhilfe und in schweren Fällen erlassen.

Noch kurz zum Zeitplan: Der Go-live-Termin für diese Vorlage ist voraussichtlich der 28. Dezember 2021. Ich bin Ihnen deshalb dankbar, wenn es möglich wäre, die Differenzbereinigung der Räte sowie die Schlussabstimmung bereits jetzt während der Wintersession durchzuführen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Ausführungen gemäss auf beide Vorlagen eintreten, die Anträge annehmen bzw. den Minderheitsantrag ablehnen und den Vorlagen letztlich zustimmen.