Lexipedia

preparatory:AB 272676

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-03

Wortprotokoll

Ich nehme Stellung zu den Minderheitsanträgen in Block 4.

Wir haben zur Position 301.A231.0172, "Beitrag Pro Helvetia", die Minderheit Guggisberg. Sie haben diese Beschlüsse vor zwei Monaten gefasst, und es ist wahrscheinlich nicht ganz sachgerecht, wenn Sie sie zwei Monate später wieder derart massiv kürzen. Es war damals ein eindeutiger Entscheid. Es liegt an Ihnen, doch aus unserer Sicht ist der von Ihnen gesprochene und damals vom Bundesrat beantragte Beitrag so aufrechtzuerhalten und damit der Minderheitsantrag Guggisberg abzulehnen.

Es ist sicher richtig, wenn man Pro Helvetia kritisch begleitet. Das Schicksal von Pro Helvetia ist, dass sie keine messbaren Faktoren hat. Trotzdem leistet Pro Helvetia einen wichtigen Beitrag zwischen Kulturen und zwischen Sprachgruppen in allen Bereichen, auch im Ausland. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Guggisberg abzulehnen und bei Ihrem Beschluss vom September zu bleiben.

Dann komme ich zu den drei Minderheitsanträgen zum Bundesamt für Kultur. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt eine Aufstockung, und diese Aufstockung bezieht sich im Rahmen der Kulturbotschaft auf den gefassten Beschluss. Sie haben dort aufgestockt, und sachlich richtig übernehmen Sie die Aufstockung jetzt auch in der Botschaft respektive im Budget. Der Bundesrat war nicht in der Lage, Ihre im September beschlossenen Aufstockungen bereits zu berücksichtigen. Wenn Sie hier auf Ihren Entschluss zurückkommen und den Anträgen des Bundesrates im Budget folgen wollen, habe ich grundsätzlich nichts dagegen. Es ist sinngemäss aber natürlich richtig, dass Sie nach der Erhöhung der Beiträge gemäss Kulturbotschaft diese auch im Budget einstellen. So gesehen würde ich diese Minderheitsanträge, denke ich, in Ihrem Sinne ablehnen. Sie können aber darauf zurückkommen, wenn Sie wollen. Es scheint jedoch nach Ihrem Entscheid vor zwei Monaten sinnvoll zu sein, die Beträge weiterzuführen. [PAGE 2218]

Damit komme ich zur Minderheit Wettstein zur Position 525.A231.0102, "Beiträge Schiesswesen". Herr Wettstein hat in seiner Begründung ausgeführt, dass er Jungschützenkurse und das obligatorische Schiessen stehenlassen möchte. Nun können solche Schiessveranstaltungen nicht einfach aus dem Stand heraus durchgeführt werden. Es braucht eine Grundorganisation dahinter, es braucht die Schiessvereine, es braucht die Schiessanlagen, die unterhalten werden müssen - das ganze Drum und Dran. Die Verbilligung der Munition geht als Beitrag an die Schiessvereine für ihre organisatorischen Aufgaben. Es ist ein Gesamtpaket, das wir hier haben, damit das Wichtige, also das obligatorische Schiessen und die Jungschützenkurse, überhaupt durchgeführt werden kann.

Das hat auch eine Verbindung zu "Jugend und Sport", und es hat eine Verbindung zur Milizarmee. Wir haben mit unserer Milizarmee eine Besonderheit: In nur drei Wochen WK muss die Schiessfertigkeit wiederhergestellt werden. Die Schützenvereine und das ausserdienstliche Schiesswesen leisten einen wichtigen Teil für das Wehrwesen, für die Armee, aber auch für den kulturellen Teil, den Nachwuchs usw. Die Hebelwirkung, die wir hier erzielen, übersteigt, denke ich, den Beitrag in diesem Bereich bei Weitem. Ich bitte Sie also, auf die Kürzung zu verzichten. Nur 400[NB]000 Franken zu geben, ist gar nichts. Dann bricht das alles zusammen, und der Schaden wäre enorm. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Wettstein abzulehnen.

Die Einzelanträge Aebischer Matthias und Wasserfallen Christian bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. Es gibt im Moment keinen Grund, diese Beträge so aufzustocken. Wir haben im Bereich der Bildung immer ein höheres Wachstum als im Durchschnitt der Ausgaben. Es ist leider ein Totschlagargument, dass sich sozusagen gegen die Zukunft wendet, wer gegen höhere Beiträge für die Bildung spricht. Das ist natürlich keineswegs so. Die Beiträge, die im Bildungswesen gesprochen werden, sind ausserordentlich hoch. Wir haben auch dort die Beiträge so einzusetzen, dass sie einen entsprechenden Nutzen bringen. Einfach mit der Giesskanne alle Beiträge zu erhöhen, macht wenig Sinn. Ich denke, wir müssen gerade in Anbetracht der eher kleineren oder schmaleren Budgets, die wir in Zukunft haben, auch im Bildungswesen entsprechend sorgfältig mit unseren Ressourcen umgehen und sie ganz gezielt einsetzen, damit auch ein Nutzen erzielt werden kann.

Ich komme schliesslich noch zur Minderheit Schneider Schüttel. Frau Schneider Schüttel möchte für die Position 750.A231.0269, "Internationale Mobilität Bildung", bereits jetzt Beiträge einstellen. Das entspricht nicht dem Finanzhaushaltgesetz. Aus Sicht des Bundesrates können wir das erst einstellen, wenn wir einen konkreten Beitrag haben. Hier stochern wir noch im Nebel; wir sind in den technischen Gesprächen. Wir wissen noch nicht, was wir am Schluss erreichen werden. Wir werden Ihnen aber die Beiträge melden und ins Budget einstellen - allenfalls mit Nachtragskrediten oder Verpflichtungskrediten für die nächsten Jahre -, wenn wir einerseits wissen, was es kostet, und andererseits, was wir dafür erhalten. Ein Blindschuss im Nebel macht keinen Sinn. Es wird natürlich etwas geben, das ist klar. Es ist nichts vergeben, wenn Sie das jetzt nicht beschliessen.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Schneider Schüttel abzulehnen. Wir werden Ihnen dann einen konkreten Antrag stellen, anhand dessen Sie Kosten und Ertrag, Nutzen und Aufwand beurteilen können. Damit beantrage ich Ihnen, auch den Minderheitsantrag Schneider Schüttel abzulehnen.

preparatory:AB 272676 | Lexipedia | Lexipedia