preparatory:AB 272696
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03
Wortprotokoll
Mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands sollen die Kontrollen der Aussengrenzen des Schengen-Raums weiter verbessert und die Zusammenarbeit der [PAGE 1195] nationalen Sicherheits- und Migrationsbehörden in ganz Europa gestärkt werden. Der Bundesrat hat dazu an seiner Sitzung vom 6. März 2020 zwei Vorlagen ans Parlament überwiesen: Vorlage 1, die Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich, und Vorlage 2 betreffend die Weiterentwicklung des Schengener Informationssystems (SIS).
Die Schweiz arbeitet im Migrations- und Sicherheitsbereich schon heute eng mit den europäischen Staaten zusammen. Seit 2008 hat sie Zugriff auf das europaweite Fahndungsinformationssystem SIS, welches ausgebaut wird. Das SIS ist für die Sicherheit unseres Landes unverzichtbar geworden und erleichtert die Arbeit der Polizei und der Grenzkontrollbehörden. Das SIS verbessert die Fahndung nach Personen, die verdächtigt werden, an terroristischen Aktivitäten beteiligt zu sein. Neu können auch besonders schutzbedürftige Personen präventiv ausgeschrieben werden, zum Beispiel mögliche Opfer von Zwangsheiraten oder Menschenhandel, aber auch Kinder, die von einem Elternteil entführt werden könnten. Zu guter Letzt soll im Schengen-Raum auch die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich verbessert werden. So soll das weiterentwickelte SIS den Vollzug der Wegweisung von Drittstaatsangehörigen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum erleichtern, indem alle Rückkehrentscheide zu Drittstaatsangehörigen im SIS ausgeschrieben und somit für andere Mitgliedstaaten sichtbar werden.
Vorgesehen ist auch die Einführung eines automatisierten Systems, mit dem Risiken bei der Einreise von nicht visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen in den Schengen-Raum ermittelt werden können. Dafür müssen diese Personen vor Antritt ihrer Reise online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung beantragen. Dank dieser Vorprüfung erhöht das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) die Wirksamkeit der Kontrolle der Aussengrenzen und schliesst Informations- und Sicherheitslücken.
Anlässlich der Debatte während der Herbstsession hat der Nationalrat die Teilnahme an der ausgebauten Schengen-Datenbank SIS aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Einerseits wurde bemängelt, dass grundsätzlich EU-Recht übernommen werden müsse. Als Schengen-Staat ist die Schweiz aber zur Übernahme dieses neuen EU-Rechts verpflichtet. Im Extremfall würde der Ausschluss aus dem Schengen/Dublin-Verbund drohen. Andererseits wurde bemängelt, dass das Ausländerrecht verschärft würde. Auch der Datenschutz war ein Thema. In der Gesamtabstimmung lehnte der Nationalrat die Vorlage 2 mit 79 zu 74 Stimmen bei 38 Enthaltungen ab. Mit der Ablehnung durch den Nationalrat, welche einem Nichteintreten gleichkommt, hat sich die Umsetzung verzögert. Die Inbetriebnahme des weiterentwickelten SIS ist für den 28. Dezember 2021 vorgesehen. Dieser Terminplan gilt für den ganzen Schengen-Raum und ist eng definiert.
Unsere Kommission hatte im August mit der Eintretensdebatte begonnen, unterbrach diese aber dann, weil sie das Geschäft im ordentlichen Verfahren behandeln wollte. Die SiK-S ist anlässlich ihrer Sitzung vom 15. Oktober einstimmig auf die Vorlage zur definitiven Übernahme der Rechtsgrundlagen über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS eingetreten. Den entsprechenden Bundesbeschluss haben wir in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen angenommen. Die Kommission anerkennt die wichtige Rolle des SIS bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und befürwortet die verstärkte internationale Zusammenarbeit der Sicherheits- und Migrationsbehörden in ganz Europa.
Während Vorlage 1 zur Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich ohne Änderungen einstimmig angenommen wurde, stimmte die SiK-S in der Detailberatung zur Vorlage betreffend die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands drei Änderungsanträgen zu: erstens keine Anwendung der Richtlinie auf die Anordnung und den Vollzug der Landesverweisung, zweitens eine Ausnahme bei der Erfassung und Lieferung von biometrischen Daten sowie drittens die Aufnahme einer Bestimmung zur Verbesserung der Aufsichtsfunktion des Edöb und der Zusammenarbeit mit den kantonalen und den europäischen Stellen. Zu den einzelnen Anträgen äussere ich mich in der Detailberatung.
Ich bitte Sie, gemäss der einstimmigen Kommission auf die Vorlagen einzutreten und ihnen dann zuzustimmen.