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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-12-03

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03

Wortprotokoll

Hier geht es um die Ausschreibung im Schengener Informationssystem und um die Rückführungsrichtlinie. Wir haben es eigentlich schon gehört: Das oberste Ziel der Rückführungsrichtlinie ist es, dass eine in einem Staat ausgesprochene Landesverweisung für einen Drittstaatsangehörigen im ganzen Schengen-Raum gilt.

Bei der vorliegenden Vorlage geht es einzig darum zu gewährleisten, dass die Rückkehrentscheide als rechtskräftige Landesverweisungen im SIS ausgeschrieben werden, was eben der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz dient. Wenn Rückkehrentscheide nicht im SIS ausgeschrieben werden könnten, hätten straffällige Personen, die des Landes verwiesen werden, die Möglichkeit, im Schengen-Raum unterzutauchen. Die Rückführungsrichtlinie greift nicht ins materielle Recht ein, und sie beeinträchtigt auch die Anordnung von Landesverweisungen nicht. Mit der Formulierung in Artikel 124a, wonach die Rückführungsrichtlinie keine Anwendung auf den Vollzug der Landesverweisung findet, ist nicht gemeint, dass keine Ausschreibung im SIS erfolgen soll.

Dem Antrag, der auch vom Bundesrat unterstützt wird - Sie haben es von unserer Bundesrätin bereits gehört -, wurde mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.